Zum Inhalt springen

Wann muss ich Strafanzeige erstatten?

Schuldfrage klären

Mögliche Straftaten sollten Sie der Polizei melden – besonders als Opfer. Für einen Schadensersatz ist sie allerdings meist nicht erforderlich.

Ein Mann hat sein Gipsbein auf dem Sofatisch liegen und sieht ins Tablet.

Rechtsfrage des Tages:

Wer Opfer einer Straftat wird, muss nicht selten Schäden oder Verletzungen ertragen. Eine Anzeige zu erstatten klingt zunächst einfach. Was sollten Sie aber alles rund um die Strafanzeige wissen?

Antwort:

Mit einer Strafanzeige setzen Sie die Polizei in Kenntnis davon, dass jemand möglicherweise eine Straftat begangen hat. Werden Sie bedroht oder wurden Sie verletzt, sollten Sie meist nicht zögern. Umgekehrt dürfen Sie auch niemanden leichtfertig oder gar wider besseren Wissens bei der Polizei anschwärzen. Und was viele nicht wissen: Eine Strafanzeige ist keine zwingende Voraussetzung für Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zumindest, wenn der Täter bekannt ist.

Sinnvoll, wenn …

Werden Sie im Internet gemobbt, wurden Sie bestohlen oder bedroht, sollten Sie nicht zögern und den Sachverhalt bei der Polizei anzeigen. Diese leitet ein Ermittlungsverfahren ein, sichert Beweise, befragt Zeugen und hört oft auch den Beschuldigten an. Sie können sich für eine Strafanzeige auch Unterstützung von einem Rechtsanwalt holen. Nicht erwarten dürfen Sie, dass Sie regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert werden. Nur in bestimmten Fällen haben Sie Einsichtsmöglichkeiten, die Sie aber auch aktiv wahrnehmen müssen.

Anzeige retour

In bestimmten Fällen müssen Sie damit rechnen, dass Sie als Anzeigeerstatter selbst angezeigt werden. Dies ist nicht selten der Fall, wenn Sie in eine Schlägerei geraten oder Nachbarschafts- oder Familienkonflikte eskaliert sind. Achten Sie unter anderem deshalb darauf, keine falschen Zeugen zu benennen oder keine nicht überprüfbaren Angaben zu machen. Schnell kann Ihnen eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede oder Verleumdung ins Haus stehen.

Was passiert nach der Anzeige?

Meist werden Sie längere Zeit nach Ihrer Anzeige nichts weiter hören. Das ist normal. Entmutigend ist es besonders, wenn Sie dann ein Schreiben bekommen, wonach das Verfahren zum Beispiel mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt wurde. Auch wenn Sie sicherlich ein berechtigtes Interesse am Ausgang des Verfahrens haben, geht es vor allem um den Strafanspruch des Staates und weniger um Ihre persönliche Genugtuung.

Schadensersatz nur nach Strafanzeige?

Viele Opfer von Straftaten sind der Ansicht, dass Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld immer zunächst eine Strafanzeige voraussetzen. Dem ist nicht so. Bei Strafverfolgung und der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen handelt es sich um zwei Paar Schuhe. Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, muss der Verursacher sich in der Regel strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Wussten Sie, dass ...

… der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung als Antragsdelikt für eine Verfolgung einen Strafantrag des Verletzten voraussetzt? Ohne Strafantrag geht die Staatsanwaltschaft dem Vorwurf nur nach, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht.

Steht die Schuldfrage fest, brauchen Sie für Schadensersatz und Schmerzensgeld keinen Strafantrag zu stellen. Können Sie zivilrechtlich den Unfallhergang, die Schädigung und die Verletzungsfolgen beweisen, muss der Schädiger Ihnen Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld zahlen. Eine Strafanzeige macht dann eher in solchen Fällen Sinn, wenn Sie meinen, der Verkehrsrowdy brauche einen zusätzlichen Denkzettel.

Manchmal hilfreich

Es gibt aber auch Fälle, bei denen eine Strafanzeige mit anschließendem Ermittlungsverfahren sinnvoll oder sogar notwendig ist, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch zivilrechtlich vorzubereiten und zu sichern. Zu denken wäre zum Beispiel an das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Hat jemand Ihr Fahrzeug beschädigt und ist verschwunden, sollten Sie unbedingt die Polizei informieren. Diese kann versuchen, anhand von Zeugenaussagen und Unfallspuren den Täter zu ermitteln. Und nur wenn Sie wissen, wer Ihr Auto verbeult hat, können Sie bei ihm Schadensersatzansprüche geltend machen.

Gut zu wissen ...

Eine Strafanzeige ist ebenso wenig Anspruchsvoraussetzung für Schadensersatz und Schmerzensgeld wie ein Strafantrag. In manchen Fällen kann die Ermittlungsarbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft Sie aber bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Stand: 03.06.2025

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: