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Valentinstag: Rosen aus dem Internet

Leider zu spät?

Hoffentlich kommt der blumige Valentinsgruß aus dem Internet morgen pünktlich an. Wenn nicht: Welche Rechte haben Sie bei Verspätung?

Valentinstag: Rosen aus dem Internet

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie Ihrer Liebsten zum Valentinstag einen Blumenstrauß im Internet bestellt? Hoffentlich kommt er morgen auch pünktlich an. Welche Rechte haben Sie, wenn der blumige Gruß sich verspätet?

Antwort:

Morgen ist Valentinstag, der Tag der Verliebten. Und viele möchten ihre Liebste mit einem schönen Blumenstrauß erfreuen. Online-Blumenhändler bieten Ihnen die Möglichkeit, bequem einen schönen Strauß im Internet zu bestellen. Meistens klappt dies ausgezeichnet. Allerdings kann es natürlich auch vorkommen, dass der Blumenbote einen Tag zu spät an der Haustür klingelt. Oder statt der langstieligen Rosen hat er einen Bund Nelken dabei.

Vertrag widerrufen?

Auch wenn Sie bei vielen Kaufverträgen im Internet ein Widerrufsrecht haben, so ist dieses bei Schnittblumen ausgeschlossen. Da Blumen leicht verderblich sind und nach der Rücksendung nicht wieder verkauft werden können, sieht das Gesetz hier eine Ausnahme vor. Über einen Vertragswiderruf erhalten Sie Ihr Geld also nicht zurück. Sofern Ihnen kein genaues Lieferdatum garantiert wird, können Sie auch nicht vom Vertrag zurücktreten. Die Verspätung ist dann Ihr eigenes Risiko.

Rosen, Tulpen, Nelken

Wurden Ihnen aber Tulpen statt der bestellten Rosen geliefert, haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung. Sofern dies noch innerhalb der vereinbarten Lieferzeit möglich ist, kann der Händler die bestellten Blumen nachliefern. Auf jeden Fall sollten Sie die falschen Blumen direkt beim Zusteller reklamieren und diese nicht einfach zu Hause in die Vase stellen. Schauen Sie auch nach, ob der Strauß die Lieferung unbeschadet überstanden hat. Transportschäden müssen Sie auch umgehend anmelden.

Zu spät

Und was können Sie tun, wenn der blumige Gruß morgen gar nicht ankommt? Dann kommt es darauf an, ob Sie einen genauen Liefertermin vereinbart haben. Finden Sie im Vertrag keinen genauen Liefertermin, können Sie nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen den Verkäufer erst unter Fristsetzung in Verzug setzen. Hat Ihnen hingegen der Online-Händler beispielsweise als Express-Service ein fixes Lieferdatum zugesagt, können Sie die Annahme der verspäteten Lieferung verweigern. Ihr Geld erhalten Sie zurück. Aber Achtung! Haben Sie den Verzug zu vertreten, haben Sie dieses Recht nicht. Beispielsweise, wenn der Blumenbote pünktlich vor der Tür stand, ihm aber niemand den Strauß abnehmen wollte.

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