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Blumenbestellung zum Valentinstag

Bitte pünktlich

Haben Sie Ihrer Freundin für den heutigen Tag der Verliebten Blumen im Internet bestellt? Was, wenn Sie vergeblich auf die Lieferung warten?

Junger Mann tippt auf seinem Handy.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie Ihrer Liebsten zum Valentinstag einen Blumenstrauß im Internet bestellt? Hoffentlich kommt er heute auch pünktlich an. Welche Rechte haben Sie, wenn der blumige Gruß sich verspätet?

Antwort:

Heute ist Valentinstag, der Tag der Verliebten. Und viele möchten ihre Liebste mit einem schönen Blumenstrauß erfreuen. Online-Blumenhändler bieten Ihnen die Möglichkeit, bequem einen schönen Strauß im Internet zu bestellen. Meistens klappt dies ausgezeichnet. Allerdings kann es natürlich auch vorkommen, dass der Blumenbote einen Tag zu spät an der Haustür klingelt. Oder statt der langstieligen Rosen hat er einen Bund Nelken dabei.

Widerrufsrecht für Blumen?

Auch wenn Sie bei vielen Kaufverträgen im Internet ein Widerrufsrecht haben, so ist dieses bei Schnittblumen ausgeschlossen. Da Blumen leicht verderblich sind und nach der Rücksendung nicht wieder verkauft werden können, sieht das Gesetz hier eine Ausnahme vor. Über einen Vertragswiderruf erhalten Sie Ihr Geld also nicht zurück. Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Händler Ihnen freiwillig ein Widerrufsrecht eingeräumt hätte. Beim Blumenhandel dürfte das aber eher selten der Fall sein. Sofern Ihnen kein genaues Lieferdatum garantiert wird, können Sie auch nicht vom Vertrag zurücktreten. Die Verspätung ist dann Ihr eigenes Risiko.

Rote Rosen

Wurden Ihnen aber Tulpen statt der bestellten Rosen geliefert, haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung. Sofern dies noch innerhalb der vereinbarten Lieferzeit möglich ist, kann der Händler die bestellten Blumen nachliefern. Auf jeden Fall sollten Sie die falschen Blumen direkt beim Zusteller reklamieren und diese nicht einfach zu Hause in die Vase stellen. Kommen die richtigen Blumen an, schauen Sie auch nach, ob der Strauß die Lieferung unbeschadet überstanden hat. Transportschäden müssen Sie umgehend anmelden. Sind die Blumen schlapp und verwelkt, stehen Ihnen wie bei der Falschlieferung Gewährleistungsrechte zu.

Keine Blumen in Sicht

Und was können Sie tun, wenn der blumige Gruß heute gar nicht ankommt? Dann kommt es darauf an, ob Sie einen genauen Liefertermin vereinbart haben. Finden Sie im Vertrag keinen genauen Liefertermin, können Sie nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen den Verkäufer erst unter Fristsetzung in Verzug setzen. Hat Ihnen hingegen der Online-Händler beispielsweise als Express-Service ein fixes Lieferdatum zugesagt, können Sie die Annahme der verspäteten Lieferung verweigern. Ihr Geld erhalten Sie zurück. Aber Achtung! Haben Sie den Verzug zu vertreten, haben Sie dieses Recht nicht. Beispielsweise, wenn der Blumenbote pünktlich vor der Tür stand, ihm aber niemand den Strauß abnehmen wollte.

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