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Nach der Pleite: Thomas-Cook-Bundesportal

Anspruch anmelden

Neben geplatzten Reiseträumen blieben viele Urlauber auf den Reisekosten sitzen, da die Insolvenzsumme nicht ausreichte. Nun können Sie Ihre Ansprüche

Modellflugzeug liegt mit Geldmünzen und -scheinen auf einem Kalender für 2020.

Rechtsfrage des Tages:

Die Pleite der Reisegesellschaft Thomas Cook und dessen Tochterunternehmen hat viele Reisende kalt erwischt. Ein vollständiger Ausgleich der Forderungen ist bisher kaum erfolgt. Wo können Sie als Betroffene Ihre Forderungen anmelden?

Antwort:

Im Herbst letzten Jahres kam für viele Urlauber die Hiobsbotschaft. Die Reisegesellschaft Thomas Cook und weitere Tochterunternehmen meldeten Insolvenz an. Damit platzten die Reiseträume tausender Urlauber. Die Deckungssumme der Insolvenzversicherung reicht nicht aus, alle Ansprüche zu befriedigen. Geschädigte Kunden können nun ihre Ansprüche auf freiwillige Ausgleichszahlungen der Bundesregierung anmelden.

Warum Ausgleichszahlungen?

Wer eine Pauschalreise bucht, muss zwingend einen sogenannten Sicherungsschein erhalten. Dieser sichert den Urlauber vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters ab. Auch Thomas-Cook-Urlauber haben einen solchen Sicherungsschein erhalten. In Deutschland ist die Absicherung allerdings auf einen Betrag von 110 Millionen Euro pro Versicherungsgesellschaft begrenzt. Diese Summe reicht nicht aus, alle Kunden des insolventen Reiseunternehmens zu befriedigen. Die zuständige Versicherung hat an Kunden aus Deutschland lediglich eine Quote von 17,5 Prozent auszahlen können. Auf dem Rest der Reisekosten sind die Kunden bisher sitzengeblieben. Bereits im Dezember 2019 hat die Bundesregierung angekündigt, für die Restzahlung aufkommen zu wollen. Nun ist es so weit.

Thomas-Cook-Bundesportal

Möchten Sie Ihre restlichen Reisekosten erstattet bekommen, müssen Sie sich auf dem Thomas-Cook-Reiseportal registrieren. Dort können Sie sich für die freiwillige Ausgleichszahlung anmelden. Haben Sie bei Thomas Cook GmbH oder Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gebucht, finden Sie das Bundesportal hier. Kunden der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz wählen dieses Portal. Haben Sie bei Tour Vital Touristik GmbH gebucht, registrieren Sie sich hier.

Voraussetzung für Ausgleichszahlung

Voraussetzung ist, dass Sie bei einem der vorgenannten Unternehmen Ihren Urlaub gebucht hatten und einen Sicherungsschein der Zurich-Versicherung erhalten haben. Außerdem dürfen Sie den gezahlten Reisepreis aufgrund der Insolvenz nicht oder nicht vollständig von der Versicherung oder einer anderen Stelle erstattet bekommen haben. Allerdings müssen Sie Ihre Forderungen bei der Zurich-Versicherung geltend gemacht haben. Und Sie müssen Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Um die freiwillige Ausgleichszahlung zu bekommen, müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber Dritten an die Bundesregierung abtreten.

Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?

Geplant ist es, Ihnen die Differenz zwischen dem gezahlten Reisepreis und der Zahlung der Zurich-Versicherung oder einer anderen Stelle auszugleichen. Konnten Sie Ihre Zahlung von der Bank noch zurückbuchen lassen, haben Sie keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Auch Zahlungen aus der Insolvenzmasse werden gegenüber einer Ausgleichszahlung angerechnet. Haben Sie den gesamten Reisepreis oder einen Teilbetrag bisher nicht erstattet bekommen und erfüllen die Voraussetzungen, können Sie aber auf die Ausgleichszahlung hoffen. Nicht erstattet bekommen Sie hingegen beispielsweise Verzugszinsen oder Rechtsanwaltskosten.

Das ist zu tun!

Haben Sie Ihre Ansprüche bisher noch nicht bei der Versicherung hinter dem Sicherungsschein angemeldet, sollten Sie dies jetzt tun. Auch die Anmeldung zur Insolvenztabelle sollten Sie jetzt vornehmen. Über das weitere Vorgehen und die Abwicklung wird die Bundesregierung auf ihrer Internetseite fortlaufend informieren. Außerdem sollen Informationen in den sozialen Medien gepostet werden. Können Sie Belege nicht online einreichen, können Sie diese auch per Post schicken. Wenden Sie sich dafür an die Hotline unter der Rufnummer 0361/60667012. Diese ist werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Wichtig! Versäumen Sie nicht die Anmeldefrist. Bis zum 15.11.2020 müssen Sie sich um die Registrierung und Anmeldung gekümmert haben.

Vorsicht vor Betrügern!

Wie immer, wenn es um Geld geht, sind die Strolche nicht fern. Lassen Sie sich nicht von gefälschten E-Mails täuschen. Betrüger versuchen, Ihnen sensible Daten zu entlocken. Sowohl die Zurich-Versicherung als auch die Bundesregierung warnen vor solchen E-Mails. So teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit, keinerlei vertrauliche Daten per E-Mail abzufragen. Tipps zum Schutz vor Betrügern finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.

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