Rechtsfrage des Tages:
Beim Halloween werden wieder große und kleine Hexen, Teufel und Gespenster durch die Straßen ziehen. Einige Kostüme zieren dabei auch Waffen verschiedensten Aussehens und Materials. Ist es erlaubt, an Halloween mit solchen Waffen unterwegs zu sein?
Antwort:
Heute ist Reformationstag und die Bewohner einiger Bundesländer können sich über einen Feiertag freuen. Nach amerikanischer Tradition wird zudem am 31. Oktober Halloween gefeiert. Kürbisse, Gruselmasken und Hexenfiguren kündigen diesen Tag schon seit Längerem an. Kinder und auch Erwachsene werden wieder den Spaß genießen, sich in gruselige Kostüme zu hüllen. Und zu manchem Kostüm gehört eine Waffe einfach dazu. Was wäre schließlich ein Sensenmann ohne Sense?
Anscheinswaffen
Damit Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sollten Sie bei der Wahl Ihrer Waffen Obacht geben. Das Führen täuschend echt aussehender Waffen ist nämlich nach dem Waffengesetz verboten. Als Anscheinswaffen dürfen Sie keine Schusswaffen in der Öffentlichkeit führen, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sehen. Dazu gehören auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen. Dadurch soll die Allgemeinheit davor geschützt werden, sich durch eine vermeintlich scharfe Waffe bedroht zu fühlen.
Plastikdolch
Eine Spielzeugpistole sollten Sie also nur verwenden, wenn sie klar als Spielgerät erkennbar ist. Gegen einen Plastikdolch ist auch nichts einzuwenden. Ein Faust- oder Springmesser dürfen Sie hingegen nach dem Waffengesetz ebenfalls nicht offen bei sich führen. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch wenn in der Halloween-Nacht das Gruseln dazugehört, lockert dies nicht die Vorschriften zum Waffenrecht. Die Verbote gelten natürlich auch im Alltag außerhalb der Halloween-Feier.
Dekoration mit Augenmaß
Übrigens sollten Sie es auch mit der Halloween-Dekoration nicht übertreiben. Natürlich gehören Skelette und Zombiemasken für viele zur gruseligsten Nacht des Jahres dazu. Exzessive Gewalt-Szenarien sollten Sie im Vorgarten allerdings nicht aufbauen. Sie laufen Gefahr, sich wegen unerlaubter Gewaltdarstellung strafbar zu machen.
Stand: 01.01.2025
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