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Regeln für die Grilltour am Vatertag

Manches ist tabu

Planen Sie eine Vatertagstour mit Grillen? Bevor Sie mit Kohle und Grillgut in den Park losziehen sollten Sie sich erkundigen, ob das erlaubt ist.

Eine Feuerschale steht im Garten. Die Holzscheite brennen schön gleichmäßig.

Rechtsfrage des Tages:

Am morgigen Vatertag werden wie üblich viele Männer einen gemeinsamen Ausflug unternehmen. Der Grill darf dabei meist nicht fehlen. Aber wo dürfen Sie eigentlich in der Öffentlichkeit grillen?

Antwort:

Eigentlich ist morgen mit Himmelfahrt ein kirchlicher Feiertag. Traditionell feiern die meisten diesen Tag aber als Vatertag und nutzen ihn für eine ausgedehnte Herrentour. Ein Bollerwagen voller Getränke und Grillgut ist meistens auch dabei. Einfach so im Stadtpark sollten Sie sich allerdings nicht niederlassen. Schauen Sie lieber nach einem ausgewiesenen Grillplatz.

Keine einheitliche Regelung

Ein länderübergreifendes Gesetz zum Grillen werden Sie nicht finden. Die Bundesländer haben nämlich selbst entsprechende Regelungen getroffen, die teilweise voneinander abweichen. Auch die Nachbarschaftsgesetze der Länder sehen nicht immer gleich aus. Letztlich sollten Sie daher immer schauen, was konkret in Ihrer Gemeinde erlaubt ist und was nicht.

Grillen in der Öffentlichkeit

Im Sommer ist es kein seltenes Bild: Stadtparks und öffentliche Grünanlagen sind voller Sonnenanbeter. Um den Tag angenehm zu gestalten, nehmen viele ein Picknick mit oder stellen einen kleinen Grill auf. Aber Achtung! In Parks, an Baggerseen oder auf öffentlichen Wiesen ist in vielen Bundesländern das Grillen absolut verboten. Verstoßen Sie gegen dieses Verbot, können hohe Bußgelder drohen.

Bratwurst im Wald

An eine Grillaktion im Wald brauchen Sie gar nicht zu denken. Dort ist das Grillen grundsätzlich verboten. Grund ist die insbesondere im Sommer hohe Waldbrandgefahr. Zum Waldrand müssen Sie auch einen Mindestabstand einhalten. Je nach Bundesland, Schaden und Größe der Feuerstelle können bei einem Verstoß bis zu mehrere tausend Euro Bußgeld drohen. Ausnahmen gelten aber auch hier für spezielle Grillplätze. Erkundigen Sie sich daher, wo sich im Wald vielleicht eine Grillhütte oder eine ausgewiesene Lichtung für das Grillerlebnis findet.

Regeln am Grillplatz

Einfach so sollten Sie sich draußen mit Ihrem Grill also nicht niederlassen. Haben Sie aber einen geeigneten Grillplatz gefunden, kann es losgehen. Beachten Sie aber auch die jeweiligen Regeln. An manchen Plätzen ist beispielsweise ein Mindestabstand des Grills zum Boden vorgeschrieben. Häufig finden Sie Schilder mit Benutzungsregeln. Achten Sie auch darauf, dass Sie einen ausreichenden Abstand zu entflammbaren Pflanzen oder Gebäuden einhalten. Und nehmen Sie Rücksicht auf andere Gruppen.

Ausweichen auf Balkon und Garten

Ist Ihnen das alles zu kompliziert, können Sie Ihren Ausflug im heimischen Garten beschließen. Dort dürfen Sie nämlich nach Herzenslust brutzeln. Rücksicht müssen Sie aber auf Ihre Nachbarn nehmen und diese nicht über Gebühr mit Rauch und Grillgerüchen belästigen. Sprechen Sie sich vorher ab, gibt es meist keinen Ärger. Auf dem Balkon oder im Garten Ihrer Mietwohnung müssen Sie zunächst den Mietvertrag studieren. Dort oder auch in der Hausordnung kann das Grillen auf Balkonien nämlich verboten sein.

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