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Sind Heiligabend und Silvester Feiertage?

Vorher einkaufen?

Auch wenn es sicherlich Tage zum Feiern sind, Feiertage sind es keine. Trotzdem sollten Sie Ihre Einkäufe lieber rechtzeitig planen.

Ein lächelndes Paar beim Einkaufen.

Rechtsfrage des Tages:

Spätzünder freuen sich jedes Jahr, wenn sie am 24.12. noch schnell die letzten Weihnachtsgeschenke oder Lebensmittel kaufen können. Und die Geschäfte freuen sich an diesem Tag über gute Umsätze. Aber handelt es sich dabei und beim Silvestertag nicht um einen Feiertag?

Antwort:

Zu den Rechtsirrtümern gehört es, dass der 24. Dezember ein gesetzlicher Feiertag ist. Sicherlich empfinden nicht nur Kinder Heiligabend als den wichtigsten Tag der Weihnachtszeit. Allerdings handelt es sich eigentlich um einen Werktag. Dasselbe gilt für den 31. Dezember, also Silvester. Trotzdem ist zu empfehlen, Ihren geplanten Großeinkauf vorher zu erledigen.

Heiligabend Feiertag?

Viele empfinden Heiligabend als den bedeutendsten Tag des Weihnachtsfestes. Trotzdem ist dieser Tag kein gesetzlicher Feiertag. Fällt er also auf einen Werktag, können Geschäfte regulär geöffnet haben. Dass die meisten Ladeninhaber häufig bereits ab mittags ihre Türen schließen, ist deren eigene Entscheidung und soll den Mitarbeitern wenigstens etwas Zeit für die weihnachtlichen Vorbereitungen geben. Ebenso steht es um Silvester. Auch wenn viele sich schon auf die Nacht des Jahreswechsels einstimmen, so ist der 31. Dezember ebenfalls ein Werktag.

Reguläre Öffnungszeiten?

Trotzdem sollten Sie Ihre Einkäufe an diesen Tagen möglichst weitestgehend erledigt haben. In vielen Branchen insbesondere des Einzelhandels ist es nämlich Usus, die Türen in der Mittagszeit zu schließen. Zum einen dürfen sich die Mitarbeiter so zumindest über einen halben Tag freie Zeit zur Vorbereitung freuen. Zum anderen wäre am Nachmittag in der Regel ohnehin in den Geschäften nichts mehr los. Wer keinen Dienst schieben muss, wird bereits mit der Familie beim fröhlichen Weihnachtskaffee sitzen. Rein rechtlich dürften Geschäfte aber während der üblichen Öffnungszeiten ihren Betrieb fortführen.

Vorher informieren

Bevor Sie Ihren Weihnachtseinkauf auf den kommenden Heiligabend verschieben, sollten Sie sich besser vorher informieren. Fragen Sie in Ihrem Supermarkt nach, wie dieser die Öffnung an Heiligabend handhabt. Oder erkundigen Sie sich im Internet. Es ist die freie Entscheidung des Betreibers, ob und bis wann er an diesem Tag seine Pforten öffnet. 

Halber Tag Urlaub?

Ob Sie sich für einen freien Heiligabend einen ganzen oder einen halben Tag freinehmen müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der betrieblichen Übung ab. Ist vertraglich nichts geregelt, kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er seine Angestellten an Heiligabend und Silvester einen ganzen oder nur einen halben Arbeitstag bei der Arbeit sehen will. Entsprechend müssten Sie sich je nachdem einen ganzen oder eben nur einen halben Arbeitstag freinehmen.

Tipp

Eine Regelung kann neben einer vertraglichen Vereinbarung auch durch die betriebliche Übung zum Anspruch werden. Mussten Sie mindestens die letzten drei Jahre Heiligabend nur einen halben Tag arbeiten, wird sich auch in diesem Jahr nichts ändern. Zumindest, wenn Ihr Chef der vorherigen Absprache nicht ausdrücklich nur für das eine Jahr zugestimmt hat.

Vielleicht haben Sie auch Glück und Ihr Chef schenkt Ihnen sozusagen den ganzen Tag frei, ohne dass Sie einen Urlaubstag verbrauchen müssen.

Stand: 01.01.2025

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