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Beim Online-Shopping haben Sie ein Widerrufsrecht

Und im Laden?

Ein Widerrufsrecht steht Verbrauchern nur bei Verträgen zu, die z. B. per Telefon oder Internet abgeschlossen wurden.

Ein Kunde begutachtet in einem Juweliergeschäft eine Armbanduhr.

Rechtsfrage des Tages:

Kaufen Sie im Internet ein, steht Ihnen in vielen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Wie sieht es aber aus, wenn Sie in der Innenstadt shoppen gehen?

Antwort:

Hosen, Töpfe, Wolle oder Bücher - es gibt fast nichts, was Sie nicht im Internet bestellen können. Bequemerweise können Sie diese Kaufverträge, von einigen Ausnahmen abgesehen, widerrufen. Gefällt Ihnen der Pullover doch nicht oder kam die geschenkte Pfanne nicht so gut an, schicken Sie die Sachen einfach zurück. Anders sieht es bei einem Kauf im Laden aus. Das Widerrufsrecht steht Verbrauchern nur bei Verträgen zu, die über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Internet abgeschlossen wurden.

Beim Kauf im Laden besteht dieses Recht nicht. Probieren Sie eine Hose im Geschäft an und kaufen sie, können Sie den Vertrag nicht widerrufen. Daher sollten Sie schon gut überlegen, ob Sie den Vertrag wirklich eingehen wollen. Nicht zu verwechseln ist das Widerrufrecht nämlich mit dem von vielen Läden eingeräumten Umtauschrecht.

Mittlerweile ist es üblich, dass Sie auch ohne Widerrufsrecht Ihre Einkäufe in vielen Fällen wieder zurückbringen können. Da es sich aber um eine freiwillige Leistung des Geschäfts handelt, darf der Inhaber diese an bestimmte Konditionen koppeln. Dabei reichen die Möglichkeiten vom Umtausch gegen Vorlage des Kassenbons bis hin zur Auszahlung des Kaufpreises nur in Form eines Gutscheins. Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe haben Sie im Laden nur, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Das Gewährleistungsrecht besteht natürlich auch außerhalb des Internets.

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