Aktuelle Rechtsfrage:
Nicht immer muss es auf Skiern rasant den Berg hinabgehen. Langlauf ist eine beliebte Alternative. Welche Regeln müssen Sie kennen, bevor Sie in die Loipe steigen?
Antwort:
In der Wintersaison zieht es unzählige Sportbegeisterte auf die Pisten und Loipen. Aus einem ruhigen Ausflug kann dann schnell eine Massenveranstaltung werden. Und wo viele Menschen gemeinsam einem Sport nachgehen, können leicht Unfälle geschehen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich mit den Verhaltensregeln vertraut machen. Auch wenn es beim Langlauf etwas beschaulicher zugehen kann: Kommt es zu einer Kollision, können schwere Verletzungen die Folge sein.
Gelten die FIS-Regeln beim Langlauf?
Wer Abfahrtski fährt, sollte die FIS-Regeln unbedingt kennen. Aufgestellt wurden diese Regularien von der Fédération Internationale de Ski, kurz FIS. Und auch speziell für Langläufer hat die FIS 10 wichtige Verhaltensregeln aufgestellt. Die Grundregel ist dabei das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Danach müssen Sie sich so verhalten, dass andere nicht gefährdet oder geschädigt werden. Daneben gilt das Rechtsfahrgebot, das gerade in den Loipen besonders wichtig ist.
Verkehrsregeln im Schnee
Hier noch weitere wichtige Verhaltensregeln:
- Bei Doppel- und Mehrfachspuren müssen Sie jeweils in der rechten Spur laufen.
- Gruppen müssen rechts hintereinanderlaufen.
- Markierungen und Hinweisschilder müssen Sie beachten, insbesondere die angegebene Richtung und Lauftechnik.
- Möchten Sie einen langsameren Läufer überholen, dürfen Sie das links oder rechts tun. Der vordere Läufer muss nicht ausweichen, sollte dies aber tun, wenn das gefahrlos möglich ist.
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Wer hat Vorfahrt?
Vorrang hat bei Begegnungen der abfahrende Läufer. Jeder muss dann nach rechts ausweichen. Bei Begegnungen und wenn Sie überholen oder überholt werden, müssen Sie die Stöcke eng am Körper führen. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Geschwindigkeit anpassen: dem Gelände, Ihrem Können, der Sichtweite und der Verkehrsdichte. Einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann müssen Sie ebenfalls einhalten. Stürzen Sie, müssen Sie die Loipe oder Piste möglichst schnell räumen.
Pause neben der Loipe
Brauchen Sie mal ein Päuschen? Kein Problem. Treten Sie dann aber neben die Loipe, um andere nicht zu behindern. Selbstverständlich sollte sein, dass Sie bei Unfällen Hilfe leisten. Geben Sie den anderen Beteiligten auch Ihre Personalien. Dazu sind Sie selbst dann verpflichtet, wenn Sie nur Zeuge waren.
Sind die FIS-Regeln ein Gesetz?
FIS-Regeln haben keinen Gesetzesstatus wie etwa die Straßenverkehrsordnung. Dennoch sind sie als sogenanntes Gewohnheitsrecht anerkannt. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz und in Österreich werden sie zur Beurteilung der Haftung bei Unfällen herangezogen. Kommt es z. B. auf einer Loipe zu einem Auffahrunfall, bei dem sich einer der Langläufer verletzt, wird für die Frage des Verschuldens auf die FIS-Regeln geschaut.
Gibt es eine Promillegrenze?
Eine gesetzlich verankerte Promillegrenze beim Langlauf gibt es wie etwa im Straßenverkehr nicht. Allerdings haben einige Skigebiete in ihren Nutzungsbedingungen eine solche Grenze definiert. In Frankreich können zum Beispiel auch ein Bußgeld und der Entzug des Skipasses drohen, wenn Sie betrunken auf Skiern unterwegs sind. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Ausflug über die Regeln. Oder besser: Trinken Sie Ihr Bierchen oder Radler erst am Feierabend, wenn Sie Ihren sportlichen Tag abgeschlossen haben.
Langlauf und Umweltschutz
Auch beim Langlauf gilt: Denken Sie an den Umweltschutz. Verlassen Sie die Loipen nicht und fahren Sie nicht kreuz und quer durch den Wald. Sonst stören Sie möglicherweise Tiere bei ihrer Winterruhe oder beschädigen die empfindlichen Pflanzen unterm Schnee. Wollen Sie ohne gespurte Loipe fahren, orientieren Sie sich an den markierten Wegen. Denn nicht jeder Landwirt ist begeistert, wenn Sie mit Langlaufskiern über seinen verschneiten Acker fahren. Vielleicht hat er die Fläche aber auch zum Rodeln und Langlaufen freigegeben. Dann reicht es, wenn Sie auf andere Wintersportler Rücksicht nehmen.
Stand: 04.02.2026
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