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Gibt es jetzt eine Wehrpflicht?

Zunächst freiwillig

Vor Kurzem wurde der Wehrdienst reformiert. Erfahren Sie hier, was Sie rund um das Thema Bundeswehr und Grundausbildung wissen sollten.

Eine Gruppe von lächelnden Studenten auf dem Campus.

Aktuelle Rechtsfrage:

Kaum einem dürfte entgangen sein, dass sich einiges beim Thema Wehrdienst getan hat. Aber gibt es jetzt eine Wehrpflicht? Und wer ist von den Änderungen betroffen?

Antwort:

Zum Jahreswechsel hat der Bundestag mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) eine Reform des Wehrdienstes beschlossen. Eine allgemeine Wehrpflicht wurde aber zumindest bisher nicht eingeführt. Zunächst gibt es zwar für viele Männer die Pflicht, einen Fragebogen auszufüllen, noch setzt die Reform jedoch auf Freiwilligkeit für den Wehrdienst.

Was war die allgemeine Wehrpflicht?

Vor einigen Jahren galt in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht. Das bedeutete, dass Männer ab 18 Jahren zum Wehrdienst in der Bundeswehr verpflichtet wurden und einen Grundwehrdienst von zwölf Monaten absolvieren mussten. Nur wer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurde, konnte alternativ Zivildienst leisten. Daneben konnte aus zum Beispiel gesundheitlichen Gründen eine Ausmusterung oder eine Befreiung wegen mindestens vier Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit im Zivil- und Katastrophenschutz erfolgen. Im Jahr 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht dann ausgesetzt.

Was beinhaltet die Reform des Wehrdienstes?

Auch wenn politisch über eine allgemeine Wehrpflicht diskutiert wurde, so ist diese auch mit der Reform nicht wieder eingeführt geworden. Zunächst wird auf Freiwilligkeit gesetzt. Ab Beginn dieses Jahres werden alle 18-jährigen Männer und Frauen angeschrieben und erhalten einen Fragebogen. Mit diesem will die Bundeswehr auswerten, wie viele Personen bereit, motiviert und geeignet wären, Wehrdienst zu leisten. Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen. Für Frauen und Personen anderen Geschlechts ist dies freiwillig. Dabei kommt es auf die Geschlechtseintragung im Melderegister an.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Wussten Sie, dass ...

… im Verteidigungsfall nach Artikel 115a Grundgesetz alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren zum Wehrdienst eingezogen werden können? Frauen dürfen hingegen nicht zum Dienst an der Waffe eingezogen werden, können aber zu Sanitätsdiensten verpflichtet werden.

Wer muss Wehrdienst leisten?

Zunächst gibt es für Männer nur eine Pflicht zur Musterung. Das bedeutet, dass mit körperlichen, ärztlichen und kognitiven Tests festgestellt werden soll, ob der junge Mann für den Wehrdienst grundsätzlich geeignet wäre. Außerdem soll es Beratungsgespräche geben. Ab Juli 2027 soll die Musterung für alle Männer beginnen, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Ob er dann tatsächlich den freiwilligen Wehrdienst von mindestens sechs bis hin zu 11 Monaten absolviert, soll jeder selbst entscheiden. Attraktiver soll der Wehrdienst durch Zuschüsse für den Führerschein und eine Anhebung des Wehrsoldgrundbetrags werden.

Nicht genug Freiwillige?

Das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz sieht konkrete Ziele vor, welche Personalstärke bei der Bundeswehr im Laufe der nächsten Jahre erreicht werden soll. Sollten sich nicht genug Freiwillige finden oder verschlechtert sich die politische Lage im Hinblick auf die Verteidigung, kann eine „Bedarfswehrpflicht“ eingeführt werden. Wie diese genau ausgestaltet werden könnte und wer eingezogen wird, muss dann in einem neuen Gesetz festgelegt werden.

Ist eine Verweigerung noch möglich?

Nach wie vor besteht das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern. Das ergibt sich sogar aus dem Grundgesetz. Ihren Antrag auf Kriegsdienstverweigerung müssen Sie beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr stellen und neben einem Lebenslauf sowie Anschreiben auch eine schriftliche Begründung Ihrer Gewissensentscheidung beifügen. Wird Ihre Verweigerung anerkannt, können Sie auch im Verteidigungsfall nicht einberufen werden. Allerdings ist eine Einberufung für zivilen Ersatzdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall möglich. Und wer aufgrund psychischer oder gesundheitlicher Probleme ausgemustert wurde, ist von jedem Wehr- oder Ersatzdienst befreit.

Stand: 09.02.2026

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