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Telefonnummer: Darf der Vermieter sie weitergeben?

Mieter-Datenschutz

Ruft ein Handwerker an, weil er einen Mangel in Ihrer Mietwohnung beseitigen soll, ist das erfreulich. Aber woher hat er Ihre Nummer?

Jugendliche beim Telefonieren mit Coffee to go in der Hand.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie Ihrem Vermieter einen Mangel in Ihrer Wohnung gemeldet, erwarten Sie, dass er diesen beheben lässt. In der Praxis ist die Terminabstimmung aber nicht immer ganz einfach. Darf der Vermieter einfach die Telefonnummer des Mieters an den Handwerker weitergeben?

Antwort:

Ein defektes Thermostat, ein kaputter Fenstergriff oder die geplatzten Fliesen auf dem Balkon: Häufig muss der Vermieter einen Mangel der Mietsache selbst beheben lassen. Haben Sie als Mieter den Mangel angezeigt, muss er tätig werden. Die Abstimmung der Termine mit den Handwerkern ist dann häufig schwierig. Schließlich weiß Ihr Vermieter nicht, wann Sie zu Hause sind und Zeit haben. Einfach betreten darf er Ihre Wohnung ebenso wenig wie einen Handwerker in Ihrer Abwesenheit hineinlassen. Ihre Telefonnummer darf er meist auch nicht so einfach weitergeben.

Schutz durch die DSGVO

Telefonnummern gehören zu den personenbezogenen Daten. Damit fallen sie unter den Schutz der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dürfen nicht einfach verarbeitet oder weitergegeben werden. Gibt Ihr Vermieter Ihre Mobilfunk- oder Festnetznummer an einen Handwerksbetrieb weiter, so handelt es sich um eine solche Verarbeitung.

So wenig wie möglich

Die Weitergabe der Telefonnummer muss für Sie als Mieter transparent sein. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter Ihnen mitteilen muss, wem er Ihre Rufnummer weitergegeben hat. Er muss die Weitergabe der Daten auf ein Mindestmaß beschränken. Daher darf er nicht noch zusätzlich weitere Daten wie Ihre Kontoverbindung oder die E-Mail-Adresse weitergeben. Außerdem muss die Weitergabe rechtmäßig sein.

Darf ich?

Grundvoraussetzung einer rechtmäßigen Weitergabe ist zunächst die Einwilligung des Mieters. Diese muss er freiwillig und ohne Zwang abgegeben haben. Im Streitfall muss der Vermieter nachweisen, diese Einwilligung erhalten zu haben. Wichtig ist, ob Sie Ihre Einwilligung für einen konkreten Fall erteilt haben oder diese sich auf mehrere Fälle beziehen soll. So können Sie beispielsweise vereinbaren, dass Ihr Vermieter nach einer Mängelanzeige Ihre Telefonnummer an die zuständigen Handwerker weitergeben darf. Beliebig darf Ihr Vermieter aber nicht mit Ihrer Rufnummer verfahren. Die Einwilligung ist stets streng an den Zweck gebunden. Als Mieter haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dann darf Ihr Vermieter die Nummer nicht mehr an Handwerker und Co. herausgeben.

Ohne Einwilligung rechtmäßig?

Die DSGVO hält neben der Einwilligung auch andere Gründe für eine rechtmäßige Weitergabe parat. In Betracht kommt die Weitergabe zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder ein berechtigtes Interesse. Gerichtliche oder datenschutzbehördliche Entscheidungen fehlen bisher zu diesem Problemkreis, der in Fachkreisen kontrovers diskutiert wird.

Schwierige Beurteilung

Insgesamt muss die Frage der Weitergabe der Telefonnummer rechtlich als kompliziert und bisher nicht einheitlich geklärt beurteilt werden. Für die Praxis empfiehlt es sich daher für Mieter und Vermieter, offen ins Gespräch zu gehen. Rügen Sie als Mieter einen Mangel, können Sie – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – Ihrem Vermieter die Erlaubnis zur Weitergabe Ihrer Telefonnummer an einen geeigneten Handwerksbetrieb gleich mit erteilen. Umgekehrt können Sie dies auch ausdrücklich untersagen und um Bekanntgabe der Kontaktdaten des Handwerkers bitten. Sodann können Sie selbst den Kontakt aufnehmen. Sind Sie als Vermieter unsicher, wie Sie verfahren dürfen? Dann fragen Sie Ihren Mieter. Oder geben Sie ihm die Durchwahl des Handwerkers und bitten um eine Terminvereinbarung.

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