Zum Inhalt springen

Schimmel in der Mietwohnung

Wer hat Schuld?

Schimmel in der Mietwohnung kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Muss immer der Vermieter für die Beseitigung bezahlen?

Eine Frau beseitigt Schimmel am Fenster.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht nur in Altbauwohnungen kommt es immer wieder zu Schimmelbildung. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch gefährlich werden. Welche Rechte haben Mieter und wer trägt die Kosten der Beseitigung?

Antwort:

Ist die Wohnung feucht, kommt es früher oder später zu Schimmelbildung. Das sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, können doch die Sporen schlecht für Ihre Gesundheit sein. Wer für die Beseitigung der schwarzen Flecken aufkommen muss, hängt von den Ursachen ab. Liegt es an der Bausubstanz oder hat der Mieter falsch gelüftet und geheizt? Ist der Mieter nicht verantwortlich, kann er die Beseitigung verlangen und eine Mietminderung geltend machen.

Woher kommt der Schimmel?

Schimmel in der Wohnung kann unterschiedliche Ursachen haben. Voraussetzung für die Vermehrung der unliebsamen Wohnungsgenossen ist stets Feuchtigkeit, die nicht richtig abtrocknet. Diese kann durch bauliche Mängel auftreten wie beispielsweise schadhaftes Mauerwerk oder Wärmebrücken. Aber auch unsachgemäßes Lüften und Heizen des Mieters kann die Ursache sein.

Sache der Vermieters

Kommt es in der Wohnung zu Schimmelbildung, müssen Sie dies Ihrem Vermieter umgehend anzeigen. Die erste Vermutung spricht immer dafür, dass die Ursachen für den Schimmel im Zuständigkeitsbereich des Vermieters liegen. Dieser muss beweisen, dass der Schimmel weder durch eine schadhafte Bausubstanz noch durch veraltete, undichte Fenster entstanden ist.

Gegenbeweis antreten

Gelingt dem Vermieter der Beweis, müssen Sie als Mieter gegenhalten. Erläutern Sie, dass Sie regelmäßig gelüftet und die Wohnung ausreichend geheizt haben. Im Idealfall können Sie Zeugen benennen. Bei großen Möbelstücken sollten Sie übrigens zwecks Belüftung einen Spalt zwischen Wand und Wohnzimmer- oder Kleiderschrank frei lassen. Ist nicht aufklärbar, wer für den Schimmel verantwortlich ist, muss der Vermieter für die Kosten der Beseitigung aufkommen. Behauptet Ihr Vermieter Ihr Verschulden, muss er dies auch nachweisen können.

Profi am Werk

Kann die Ursache für die Schimmelbildung nicht aufgeklärt werden, kann ein unabhängiger Gutachter die Ursache herausfinden. Die Kosten trägt der Vermieter. Stellt sich dabei allerdings heraus, dass Sie als Mieter das Verschulden trifft, müssen Sie nicht nur die Beseitigungskosten zahlen. Auch die Kosten des Gutachtens gehen in der Regel dann auf Ihre Kappe.

Miete mindern

Ist Ihr Vermieter für die Schimmelbildung verantwortlich und haben Sie Ihren Vermieter ergebnislos zur Beseitigung aufgefordert, können Sie die Miete mindern. Für die Höhe kommt es auf das Maß der Beeinträchtigung, die Anzahl der betroffenen Räume und den Grad der Nutzungseinschränkung an. Eine konkrete Höhe kann daher pauschal nicht bestimmt werden, sondern muss sich immer am Einzelfall orientieren. Und Achtung! Mindern Sie ungerechtfertigt oder überziehen die Höhe der Mietminderung, kann der Mietrückstand Ihren Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.

Am falschen Ende gespart

Sicherlich haben Sie sich auch schon überlegt, wie Sie Energie sparen können. Ein probates Mittel kann es sein, die Heizung herunterzudrehen. Achten Sie dabei aber darauf, dass es nicht zu kalt in der Wohnung wird. Auch wenn Sie im Schlafzimmer ohnehin kühlere Temperaturen bevorzugen, sollten Sie den Raum nicht auf unter 16 Grad Celsius auskühlen lassen. Lüften Sie regelmäßig mit weit geöffnetem Fenster mehrere Minuten lang, statt dauerhaft das Fenster gekippt zu haben. Und auch wenn Sie länger außer Haus sind, sollten Sie in den Herbst- und Wintermonaten die Heizung nicht ganz ausschalten. Halten Sie sich an ein paar Regeln, können Sie trotz Energiesparmaßnahmen Schimmel vermeiden.

Auch interessant:

Im Vorgarten eines Einfamilienhauses trägt ein Mann seine Frau lachend auf dem Rücken.

Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause

Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

Ähnliche Beiträge: