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Welche Gesetze sind aushangpflichtig?

Für alle zugänglich

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Angestellten bestimmte Gesetzestexte zur Verfügung stellen. Ob Aushang oder Intranet, was ist zu beachten?

Die Justiza steht auf dem Schreibtisch mit Büchern.

Aktuelle Rechtsfrage:

Arbeitnehmer haben viele Rechte. Dazu gehört auch, unproblematisch Einsicht in wichtige, für sie relevante Gesetze nehmen zu können. Dabei steht der Arbeitgeber in der Pflicht. Was müssen Sie zu Aushanggesetzen wissen?

Antwort:

Nicht nur Unfallverhütungsvorschriften, auch beispielsweise das Arbeitszeitgesetz müssen Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter leicht zugänglich bereithalten. Ein verstaubter Aktenordner im Personalbüro reicht dabei nicht aus. Ist Ihnen ein Aushang am Schwarzen Brett zu altmodisch, können Sie auch moderne Kommunikationsplattformen nutzen. Dabei müssen Sie aber auf einiges achten.

Welche Gesetze müssen ausgehängt werden?

Arbeitgeber sind in Deutschland verpflichtet, Vorschriften und Arbeitsschutzgesetze in ihrem Betrieb an zentraler Stelle auszulegen, auszuhändigen oder auf digitalem Wege zugänglich zu machen. Welche genau dies sind, kann nicht ganz pauschal beantwortet werden. Zu den wichtigen Aushanggesetzen gehören unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), Unfallverhütungsvorschriften und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Daneben gibt es weitere Gesetze und Verordnungen, die in bestimmten Betrieben je nach Betätigungsfeld hinzukommen wie beispielsweise das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) oder die Gefahrstoffverordnung. Außerdem gibt es noch einige Vorschriften, die zwar nicht aushangpflichtig sind, deren Auslage aber empfohlen wird. Im Fachhandel finden Sie Sammlungen aller aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen, aber auch branchenspezifische Sammlungen.

Gruppe von drei Geschäftsleuten.

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Muss jeder Betrieb alle Gesetze auslegen?

Manche Gesetze müssen Sie immer zugänglich machen, unabhängig von der Betriebsgröße. Selbst wenn Sie nur einen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie diesem beispielsweise das Arbeitszeitgesetz bereithalten. Andere Vorschriften sind an bestimmte Schwellenwerte gekoppelt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gehört nur in Ihre Sammlung, wenn Sie mindestens einen Jugendlichen beschäftigen. Und arbeiten in Ihrem Betrieb weniger als drei Frauen, brauchen Sie das Mutterschutzgesetz nicht auszulegen. Grundsätzlich sollten Sie aber lieber zu viel auslegen als zu wenig.

Wie muss ich die Gesetze „aushängen“?

Eine genaue Angabe, wo und wie Sie die Aushanggesetze zugänglich machen müssen, existiert nicht. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass alle Mitarbeiter ungehinderten Zugang zu den Vorschriften haben. Daher kommt es sehr darauf an, an welcher Stelle im Betrieb Sie die Gesetze zur Verfügung stellen. Geeignet sein können Pausenräume, die Kantine, das Schwarze Brett oder, wenn vorhanden, das Betriebsratsbüro. Gibt es mehrere Betriebsstätten an unterschiedlichen Orten, gilt die Aushangpflicht in allen Betriebsstätten separat.

Kann ich die Gesetze digital zur Verfügung stellen?

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Aushanggesetze zum Beispiel im Intranet zugänglich zu machen. Dann kommt es aber darauf an, dass auch wirklich alle Mitarbeiter darauf Zugriff haben. Sind nur die Büroangestellten ins Intranet eingebunden und Pförtner und Reinigungspersonal können nicht darauf zugreifen, wäre dies ein Verstoß gegen die Aushangpflicht.

Gut zu wissen

Sie können auch auf einer Seite im Intranet die Gesetze im Internet verlinken. Dann muss aber auch ein entsprechender Internetzugang bestehen und Sie müssen jedes Gesetz separat verlinken. Alle Gesetze und Verordnungen in aktueller Fassung finden Sie zum Beispiel hier. Verlinken Sie aber nicht nur auf die Startseite der Plattform. Das wäre nicht ausreichend.

Einfach die Gesetze per E-Mail an die Mitarbeiter zu schicken, ist auch nicht zulässig. Sie müssen die Texte nämlich dauerhaft zur Verfügung stellen und auch auf Aktualisierungen achten. Hängen die Aushanggesetze am Schwarzen Brett, müssen Sie diese regelmäßig auf Aktualität prüfen.

Was droht bei Verstößen?

Die Aushangpflicht einfach zu ignorieren, kann teuer werden. Ein Verstoß kann nämlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Bußgelder von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Außerdem können Sie sich schadensersatzpflichtig machen. Entsteht nämlich einem Arbeitnehmer ein Schaden, weil er sein Recht nicht kennt, kann er das Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Stand: 30.09.2026

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