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Was schreibt der Arbeitsschutz bei Hitze vor?

Hitzefrei im Büro?

In der Schule konnte man sich öfter über Hitzefrei freuen. Bei der Arbeit ist das nicht ganz so einfach. Was müssen Sie als Chef unternehmen?

Eine Karrierefrau ist im Büro.

Aktuelle Rechtsfrage:

Glühen die Mitarbeiter nicht vor Arbeit, sondern vor Hitze, sind Sie als Arbeitgeber gefragt. Im Sinne des Arbeitsschutzes haben Sie bestimmte Pflichten. Was müssen Sie unternehmen, wenn die sommerlichen Temperaturen die Arbeit unerträglich machen?

Antwort:

Viele Kinder freuen sich über hitzefreie Tage in der Schule beinahe so sehr wie auf die Sommerferien. Die Eltern haben meist nicht so viele Urlaubstage und schwitzen im Büro oder in der Werkstatt. Erreichen die Temperaturen im Büro Rekordmarken, können Sie Ihre Mitarbeiter nach Hause schicken. Vorher sind aber schon einige Maßnahmen zum Arbeitsschutz möglich, um ein Weiterarbeiten zu gewährleisten. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei haben Arbeitnehmer nämlich nicht.

Müssen Sie Hitzefrei geben?

Wird es wärmer und wärmer, fällt die Arbeit immer schwerer. Gerade ältere, schwangere und chronisch kranke Menschen können schnell an ihre Grenzen stoßen. Nach der Arbeitsstättenverordnung soll die Lufttemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Das heißt aber nicht, dass Sie bei Temperaturen über dem Wert das Büro direkt schließen müssen. Vielmehr müssen Sie als Arbeitgeber ab 30 Grad für Schutzmaßnahmen sorgen. Erst ab 35 Grad Lufttemperatur und mehr können Sie verpflichtet sein, Ihren Mitarbeitern hitzefrei zu geben, wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Kühlung vorhanden sind.

Eine Frau sitzt in der heimischen Küche am Laptop und überprüft Dokumente.

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Welche Möglichkeiten zur Abkühlung gibt es?

Um das Arbeiten für Ihre Leute erträglicher zu machen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Damit die Angestellten nicht vor Hitze verglühen, können Sie zum Beispiel Ventilatoren oder Luftduschen aufstellen und die Kleidungsvorschriften lockern. Sicherlich haben z. B. Restaurantgäste Verständnis, wenn die Bedienung lockere Sommersandalen statt eleganter Schnürschuhe trägt. Stehen kühlere Räume zur Verfügung, können Sie die Arbeitsplätze auch verlegen. Kalte Getränke sollte unbedingt bereitstehen. Denkbar wäre auch die Einführung von Gleitzeit. So können Ihre Arbeitnehmer die Arbeitszeiten in die kühleren Stunden des Tages verlegen.

Dürfen Mitarbeiter bei Hitze einfach gehen?

Auch wenn Sie nichts unternehmen und die Temperaturen weiter steigen, dürfen die Angestellten sich nicht einfach selbst hitzefrei verordnen und nach Hause gehen. In diesem Fall dürfen Sie eine Abmahnung aussprechen. Etwas anderes kann gelten, wenn ein Mitarbeiter gesundheitliche Probleme hat oder schwanger ist. Gefährden die Temperaturen die Gesundheit erheblich, müssen Sie die Person ohne rechtliche Konsequenzen gehen lassen.

Gesundheitsschutz für Mitarbeiter

Laut Arbeitsrecht steht Ihren Angestellten grundsätzlich kein Hitzefrei zu. Geht es jemandem aufgrund der Hitze jedoch schlecht, braucht dieser nicht auf einen offiziellen Feierabend zu warten. Bekommt jemand heftige Kopfschmerzen, ist ihm schwindlig oder übel, sollte sich Ihr Arbeitnehmer krankmelden. Möglicherweise ist er überhitzt oder dehydriert. Schicken Sie ihn am besten umgehend zum Arzt und bitten um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ein Sonnenbad auf dem Balkon oder einen Besuch im Freibad sollte Ihr Mitarbeiter dann aber sowohl aus gesundheitlichen als auch aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten unterlassen. Stellt sich heraus, dass Ihr Angestellter nur blaumachen wollte, können Sie ihn mindestens abmahnen.

Was sagt der Betriebsrat?

Viele Unternehmen haben einen Betriebsrat. Wenn es zu heiß im Büro wird, kann dieser zwischen Ihnen und den Angestellten vermitteln und sich zum Beispiel für angepasste Arbeitsbedingungen einsetzen. Sollten im Büro oder in der Werkstatt so hohe Temperaturen herrschen, dass nicht mehr produktiv gearbeitet werden kann oder gesundheitliche Probleme drohen, können Arbeitnehmer den Betriebsrat mit dem Wunsch nach „Hitzefrei in der Arbeit“ kontaktieren. Der Betriebsrat wird sich dann an Sie wenden und idealerweise Lösungsvorschläge vorbereiten. Sinnvoll kann es sein, eine Betriebsvereinbarung dazu aufzusetzen. So wissen alle, was bei der nächsten Hitzewelle gilt.

Wussten Sie, dass ...

… Sie verpflichtet sind, in Ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit nicht nur bei einer Hitzeperiode zu gewährleisten? Ob Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt benennen müssen oder als Unternehmer das Thema Arbeitssicherheit selbst in die Hand nehmen können, kommt auf die Branche, die Mitarbeiterzahl und das Gefährdungspotenzial an. Informationen erteilt Ihnen Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger.

Was droht bei Verstoß?

Einfach über die Belange Ihrer schwitzenden Mitarbeiter hinwegsehen, sollten Sie nicht tun. Denn der Arbeitgeber, der gegen die Vorgaben der Arbeitsstättenregeln ASR 3.5 verstößt, riskiert eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Das gilt dann, wenn er die Gesundheit oder das Leben seiner Mitarbeiter vorsätzlich gefährdet. In nicht ganz so extremen Fällen droht eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro, auch wenn es sich bei den Vorgaben weder um ein Gesetz noch um eine allgemeinverbindliche Verordnung handelt.

Was gilt im Homeoffice?

Wie ist die Situation, wenn Ihre Angestellten im Homeoffice arbeiten und es dort zu heiß wird? Hier kommt es darauf an, ob es sich wirklich um einen vom Arbeitgeber eingerichteten Homeoffice-Arbeitsplatz handelt. Denn solche Telearbeitsplätze unterliegen zumindest teilweise arbeitsstättenrechtlichen Regelungen. Beim mobilen Arbeiten – was deutlich häufiger vorkommt – stellt der Arbeitgeber meist nur ein Laptop, jedoch keine vollständige Einrichtung eines häuslichen Arbeitsplatzes zur Verfügung. Daher haben Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf Maßnahmen gegen die Hitze durch den Arbeitgeber oder gar hitzefrei. Schließlich haben sie jederzeit die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz in Ihrem klimatisierten Unternehmen aufzusuchen.

Mobiles Arbeiten als Alternative?

Ist mobiles Arbeiten bei Ihnen nicht vorgesehen, könnte dies trotzdem eine Alternative darstellen. Ist es in der Wohnung kühler als im Büro, können Sie Ihren Arbeitnehmern ausnahmsweise erlauben, am heimischen Schreibtisch zu arbeiten – sofern dies in Ihrer Branche überhaupt möglich ist. Dabei sollten Sie schriftlich festhalten, dass es sich um eine widerrufliche Ausnahme handelt, damit daraus keine betriebliche Übung wird.

Stand: 01.07.2026

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