Aktuelle Rechtsfrage:
Eine Ausbildung ist nicht nur für den jungen Berufsstarter ein wichtiger Schritt. Auch Betriebe hoffen, sich mit dem Azubi ein Nachwuchstalent in die Firma zu holen. Wer darf ausbilden und was ist zu beachten?
Antwort:
Ob im Handwerk oder Dienstleistungsgewerbe – Nachwuchs ist für die meisten Betriebe wichtig und gefragt. Wollen Sie Ihre neuen Mitarbeiter selbst ausbilden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und sollten sich vorher über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben informieren.
Welche Gesetze sind relevant?
Viele verschiedene Gesetze haben Einfluss auf die Ausbildung. Drei davon sind besonders wichtig:
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Wer minderjährige Azubis einstellen und beschäftigen will, muss spezielle Regelungen zum Beispiel zur Arbeitszeit beachten, die in diesem Gesetz niedergeschrieben sind.
- Berufsbildungsgesetz (BBiG): Hier finden Sie die Voraussetzungen der Ausbildung allgemein für Betrieb und Ausbilder und die Rechte und Pflichten von Azubis und Ausbildern.
- Handwerksordnung (HwO): Für Handwerksbetriebe gelten hiernach spezielle Anforderungen.
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Welcher Betrieb darf ausbilden?
Jeder Beruf erfordert bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten. Welche zum jeweiligen Beruf gehören, finden Sie in den Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen. Entsprechend darf ein Betrieb nur ausbilden, wenn die Ausstattung die Möglichkeit bietet, diese Fähigkeiten und Kenntnisse zu erlernen. Eine bestimmte Betriebsgröße ist hingegen keine Voraussetzung. Es kommt vielmehr darauf an, dass ausreichend ausgelernte Fachkräfte für die Azubis zur Verfügung stehen. Zuständig für die Entscheidung darüber ist Ihre Kammer. Was sicherlich nicht geht: Ohne Fachkraft den Betrieb nur mit mehreren Azubis zu führen. Aber nicht nur der Betrieb muss festgelegte Voraussetzungen erfüllen.
Welche Person darf ausbilden?
Wer als Ausbilder einen Azubi durch seine Lehrjahre begleiten möchte, muss Erfahrung haben und persönlich und fachlich dafür geeignet sein. Vorgeschrieben ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung. Außerdem muss eine Ausbildereignungsprüfung bestanden werden. Wer im Handwerk als Meister tätig ist, erfüllt diese Vorgaben. Ohne Meisterprüfung müssen Sie eine mehrjährige Berufserfahrung nachweisen. In bestimmten Berufen befähigt auch ein Fachschul- oder Hochschulabschluss zur Ausbildung. Genaue Informationen hält wiederum Ihre Kammer bereit.
Wussten Sie ...
… dass es unproblematisch möglich ist, behinderte Menschen in eine Ausbildung aufzunehmen, wenn deren Fähigkeiten eine Ausbildung zulassen oder ihnen eine theoriereduzierte Fachpraktiker-Ausbildung anzubieten? Allerdings müssen Ausbilder dafür eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) haben.
Wie läuft eine Ausbildung ab?
Möchten Sie eine staatlich anerkannte Ausbildung anbieten, müssen Sie sich an der jeweiligen Ausbildungsordnung orientieren. Dort finden Sie alle Angaben zur Dauer der Ausbildung, der korrekten Bezeichnung des Berufs und zu den Prüfungsanforderungen. Außerdem regeln die Ausbildungsordnungen, welche Fähigkeiten und Kenntnisse in der Ausbildung vermittelt werden müssen. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrags ist der Ausbildungsplan, der konkrete Tätigkeiten dem Ausbildungsrahmenplan zuordnet. Mit der dort erfolgten zeitlichen und sachlichen Gliederung legen Sie fest, welche Inhalte in welchen Ausbildungseinheiten über welchen Zeitraum vermittelt werden sollen. Der Ausbildungsplan ist auch der richtige Ort für den Urlaubsanspruch und die Probezeit, die Sie vereinbaren dürfen.
Welche Pflichten haben Ausbilder?
Das Pflichtenprogramm eines Ausbilders ist durchaus umfangreich. Neben der eigentlichen Vermittlung von Fachwissen müssen allerlei bürokratische Angelegenheiten wie unter anderem die Anmeldung zur Sozialversicherung, die Überprüfung der ärztlichen Untersuchung bei jugendlichen Azubis und die Antragstellung auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer erfüllt werden. Natürlich müssen Sie auch für die Arbeitssicherheit sorgen, die Tätigkeit angemessen oder tariflich vergüten und Sie dürfen nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen.
Kann ich einem Azubi kündigen?
Die Aufnahme eines Auszubildenden müssen Sie sorgfältig bedenken. Während der Probezeit haben Sie zwar noch ein Kündigungsrecht. Ist diese aber abgelaufen, können Sie als Ausbilder nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Sind Sie mit den Leistungen des Azubis unzufrieden, ohne dass es zu Verfehlungen kommt, können Sie ihn nicht einfach vor die Tür setzen. Kommt es zu Problemen, können Sie sich an Ihre Handwerks- oder Ihre Industrie- und Handelskammer wenden.
Stand: 19.08.2026
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