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Wie viele Mahngebühren sind zulässig?

Säumige Kunden

Ärgerlich, wenn Kunden ihre Rechnung nicht oder nicht pünktlich zahlen. Dürfen Sie Mahngebühren in Rechnung stellen?

Eine Frau liegt auf dem Boden und shoppt online am Laptop.

Aktuelle Rechtsfrage:

Sie haben Ihre Leistung erbracht und dem Kunden eine Rechnung geschickt. Auf Ihre Bezahlung warten Sie aber vergeblich? Wie hoch dürfen dann die Mahngebühren ausfallen?

Antwort:

Bieten Sie Ihre Dienstleistung oder Ihre Ware auf Rechnung an und verzichten auf eine Vorauszahlung, müssen Sie gut kalkulieren. Gerade um das Zahlungsziel müssen Sie sich Gedanken machen. Vielleicht räumen Sie bei frühzeitiger Zahlung sogar ein Skonto ein. Viele Kunden zahlen sicherlich pünktlich. Einige lassen sich aber auch bitten und so müssen Sie Ihrem wohlverdienten Geld hinterherlaufen.

Rechnung angekommen?

Passieren kann das jedem mal. Eine Rechnung wird aus Versehen vergessen oder verlegt und nicht bezahlt. Erst durch ein Mahnschreiben rückt der offene Betrag dann wieder ins Bewusstsein. Es ist daher oft Usus, den säumigen Zahler zunächst an die noch offene Rechnung höflich zu erinnern, ohne gleich Mahnkosten aufzuschlagen. Ist der Rechnungsbetrag korrekt und vom Kunden lediglich vergessen worden, so ist auch die Mahnung gerechtfertigt. Mahngebühren dürfen aber ohnehin nur angesetzt werden, wenn der Kunde sich in Verzug befindet.

Richtig in Verzug gesetzt?

Nicht immer können Sie auf Ihre Mahnung Mahngebühren aufschlagen. Voraussetzung für eine Forderung von Mahngebühren oder Zinsen ist, dass der Kunde sich in Verzug befindet. Verzug wird beispielsweise dadurch ausgelöst, dass ihm ein konkreter Zahlungstermin in der Rechnung genannt wurde. Heißt es dort zum Beispiel "Zahlung bis zum 31.07.2026" und lässt er diesen Termin verstreichen, ist Verzug eingetreten. Auch in Verzug geraten kann der Kunde, wenn er den Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Darauf müssen Sie aber in der Rechnung ausdrücklich hinweisen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Wie hoch dürfen Zinsen sein?

Das Gesetz sieht vor, dass der Gläubiger ab Eintritt des Verzugs Zinsen berechnen darf. Diese betragen 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz für Verbraucher. Die Höhe des jeweils gültigen Basiszinssatzes finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank. Diese Zinsen kann der Gläubiger zusätzlich zur pauschalen Mahngebühr verlangen. Setzt die erste Mahnung den Kunden überhaupt erst in Verzug, so darf für diese Mahnung noch nichts berechnet werden.

Sind pauschale Mahngebühren erlaubt?

Für weitere Mahngebühren fehlt hingegen eine gesetzliche Regelung. Natürlich haben sich aber bereits verschiedene Gerichte mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Dabei hat sich gezeigt, dass Mahngebühren von 2 bis 3 Euro pro Mahnung in der Regel angemessen sind. Dies gilt zumindest dann, wenn der Gläubiger die Mahnung selbst bearbeitet und versandt hat. Manche Gerichte akzeptieren auch bis zu 5 Euro Gebühren. Meist erhöhen sich die Mahngebühren gestaffelt mit jeder weiteren Mahnung. Höhere Gebühren werden hingegen als unangemessen angesehen. So hat dies das Landgericht Erfurt für eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro entschieden (Urteil vom 30.09.2021, Aktenzeichen: 3 O 489/21).

Gut zu wissen

Ist Ihr Kunde selbst Unternehmer und kein Verbraucher, dürfen die Mahngebühren und auch die Verzugszinsen höher ausfallen. Die Verzugszinsen betragen dann 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Außerdem darf eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro erhoben werden (§ 288 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Wenn der Kunde nicht zahlt

Wie geht es aber weiter, wenn Ihr Kunde nicht nur die Rechnung, sondern auch Ihre Mahnungen geflissentlich ignoriert? Es gibt unterschiedliche Wege, zum Ziel zu kommen. So können Sie ein Inkasso-Unternehmen mit der Beitreibung Ihrer Forderung beauftragen. Deren Kosten werden in der Regel dem Schuldner auferlegt. Ihr Risiko dabei ist, dass dieser zahlungsunfähig ist und Sie dann die Kosten (zunächst) selbst tragen müssen. Alternativ können Sie Klage beim Amtsgericht einreichen. Dieses ist für Forderungen bis 10.000 Euro zuständig. Fällt Ihre Rechnung höher aus, müssen Sie sich an das Landgericht wenden. Dafür brauchen Sie aber grundsätzlich einen Anwalt. Die Kosten des Verfahrens trägt zwar die unterliegende Partei. Allerdings müssen Sie mit den Gerichts- und Anwaltskosten in Vorlage gehen.

Alternative Mahnverfahren

Etwas günstiger geht es mit einem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Diesen können Sie selbst zum Beispiel über www.online-mahnantrag.de beantragen. Die Gerichtskosten fallen dabei geringer aus als beim Klageverfahren. Weitere Einzelheiten zum gerichtlichen Mahnverfahren können Sie hier nachlesen.

Stand: 06.05.2026

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