Zum Inhalt springen

Erste Schritte im gerichtlichen Mahnverfahren

Mahnverfahren einleiten

Ihr Schuldner befindet sich in Zahlungsverzug und Sie möchten ein Mahnverfahren in die Wege leiten? Das sind die erforderlichen Schritte.

Lesen Sie zunächst:  

Gerichtliches Mahnverfahren: Checkliste     6 Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens
Geeignete Fälle für das gerichtliche Mahnverfahren
 

 

Wenn Sie vorhaben, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, müssen Sie zunächst einen Mahnantrag stellen. Dieser Antrag an das Mahngericht auf Erlass eines Mahnbescheids ist nicht zu verwechseln mit einer außergerichtlichen Mahnung, in der Sie Ihrem Schuldner – ohne Zwischenschaltung eines Gerichts – eine Zahlungsaufforderung schicken.  

Für einen Mahnantrag sollten Sie folgendermaßen vorgehen. 

Online-Mahnantrag   

Das gerichtliche Mahnverfahren wird durch Ihren Antrag bei Gericht eingeleitet. Der schnellste Weg führt über das Internet. 

 

Tipp: Gehen Sie auf die Internetseite www.online-mahnantrag.de. Sie können direkt mit der Eingabe starten. Ein interaktives Antragsformular der Mahngerichte leitet Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung. Wählen Sie Ihr Bundesland aus und klicken Sie auf „Weiter“. 

 

Sie wollen den Online-Mahnantrag auf Papier an das Mahngericht schicken? Geben Sie die Versandart „Druck auf Papier (Barcode)“ an. Klicken Sie dann auf „Weiter“. Jetzt können Sie alle notwendigen Daten eingeben.  

 

Tipp: Nun folgen mehrere Schritte, in denen Sie Fragen beantworten müssen. Zur richtigen Dateneingabe beachten Sie unsere Hinweise unter „Die richtige Vorbereitung: Diese Angaben sollten Sie zur Hand haben“ (siehe unten) sowie die Ausfüllbeispiele der Justizbehörden.

 

Nachdem Sie alle Daten ausgefüllt und überprüft haben, klicken Sie auf der Seite Drucken/Signieren "Drucken" unter "Barcode" an. Dann starten Sie den Ausdruck über das Drucker-Symbol des PDF-Readers

Sie unterschreiben das Deckblatt und verbinden die Seiten. Dann schicken Sie den Antrag postalisch an das Mahngericht

 

Zusatzhinweis: Wenn Sie auf das Ausdrucken und Verschicken per Post verzichten wollen, ist auch eine elektronische Übermittlung des Antrags möglich. Daran werden aber aus Sicherheitsgründen besondere Anforderungen gestellt (z. B. digitale Signatur, Verschlüsselung der Daten).  

Tipp: Hier finden Sie alle Einreichungsarten im Überblick.

 

Formulare im Schreibwarenhandel oder zum Bestellen bei Online-Händlern

Es gibt auch amtliche Vordrucke in Papierform zum Kauf für wenige Euro. Diese Formulare mit Ausfüllhinweisen – sogenannte „Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids“ – finden Sie in Schreibwarengeschäften oder bei Online-Händlern.

Die richtige Vorbereitung: Diese Angaben sollten Sie zur Hand haben 

Bevor Sie die Formulare ausfüllen, gehen Sie folgende Punkte durch:

  • Zuständiges Mahngericht 
    In allen Bundesländern sind zentrale Mahngerichte für die Mahnverfahren zuständig. Ist Ihr Wohnsitz/Sitz in Bayern, ist für Sie z. B. das Amtsgericht Coburg zuständig. Sind Sie in Niedersachsen ansässig, ist das Amtsgericht Uelzen zuständig. In Hessen ist es das Amtsgericht Hünfeld. 
    Hinweis: Füllen Sie das Formular online aus, wird das richtige Mahngericht automatisch benannt, wenn Sie Ihr Bundesland angeben. Andernfalls können Sie das zuständige Gericht mit Anschrift auch im Internet finden unter www.mahngerichte.de (Link: https://www.mahngerichte.de/mahngerichte/). Alternativ können Sie beim nächsten Amtsgericht anrufen und fragen, welches Amtsgericht als zentrales Mahngericht zuständig ist.  
  • Korrekte Parteibezeichnung: Antragsteller/Antragsgegner 
    • Bei Privatpersonen: Name und Anschrift (nicht Postfach, evtl. gesetzliche Vertreter bei nicht voll geschäftsfähigen Personen). Sind die Antragsgegner Gesamtschuldner, alle Namen notieren (z. B. beide Ehepartner haben den Vertrag unterschrieben). 
    • Bei Firmen: Bezeichnung der Firma – bei Einzelkaufmann e.K./sonst Rechtsform, Inhaber/gesetzlicher Vertreter (Stellung, bei GmbH & Co. KG Komplementärin als gesetzliche Vertreterin), Firmenanschrift.
      Hinweis: Unter Umständen Auszug aus Melde-, Handels- oder Gewerberegister einholen! Die Kosten dafür können Sie als „Auslagen und andere Nebenkosten“ geltend machen. 
    • Bei Mietsachen und Eigentümergemeinschaften: Auch Adresse des Grundstücks notieren, auf dem sich das Haus befindet. 
  • Geltendmachung der Hauptforderung 
    • Art Ihrer Forderung benennen (z. B. aus Kaufvertrag, Darlehen, Reisevertrag, Bürgschaft, Werkvertrag, Miete für Wohnraum, Pacht, Wohngeld/Hausgeld bei Wohnungseigentümergemeinschaft). Entstehungs-/Fälligkeitsdatum der Forderung überlegen. Dafür sollten Sie den Schriftverkehr mit Ihrem Schuldner (z. B. Schreiben, E-Mails, Rechnungen, Mahnungen, Verträge o.ä.) und Kontoauszüge (z. B. wenn Sie Geld überwiesen haben) bereitlegen.  
    • Höhe der Forderung und das Entstehungs-/Fälligkeitsdatum aufschreiben; bei mehreren Forderungen – z. B. Mietzahlung und Nebenkosten – alle ausstehenden Gelder notieren. 
  • Eventuell Zinsen/Verzugszinsen
    Sie wollen Zinsen geltend machen, die vor Zustellung des Mahnbescheids entstehen? Dann schreiben Sie diese auf. Verzugszinsen können Sie regelmäßig ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs geltend machen (ab Mahnung oder nach dem vereinbarten oder vom Gesetz vorgesehenen Tag der Zahlung). Der Zinsanspruch beträgt meistens fünf Prozent über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (jährlich). 
  • Eventuell Geltendmachung von Auslagen und anderen Nebenforderungen
    Art und Beträge von Nebenforderungen und Auslagen der bisherigen Rechtsverfolgung notieren, z. B. Kosten für die Anfrage beim Einwohnermeldeamt, Handelsregisterauskunft, Gewerberegisterauskunft, private Mahnkosten, Bankrücklastkosten, Kosten des amtlichen Formularvordrucks in Papierform.   
    Nicht: Gerichts- oder Anwaltskosten. Diese werden vom Amtsgericht ausgerechnet und in den Mahnbescheid aufgenommen.  

Auch interessant:

Ähnliche Beiträge: