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Was muss ich zur Schufa wissen?

Weiße Weste

Allein die Androhung führt nicht gleich zu einem Schufa-Eintrag. Aber ist er erstmal drin, bleibt er auch nach Zahlung eine Zeit lang gespeichert.

Eine Frau sitzt am Sofa und liest einen Brief. Ihr Blick verrät, dass sie etwas nicht glauben kann.

Aktuelle Rechtsfrage:

Kommen Sie mit einer Zahlung in Verzug, werden Sie bald die erste Mahnung erhalten. Säumigen Zahlern drohen Unternehmen auch häufig mit einem Eintrag bei der Schufa. Darf die Firma einfach einen Schufa-Eintrag veranlassen? Und was gilt, wenn Sie der Forderung widersprochen haben?

Antwort:

Negative Schufa-Einträge können Betroffene in ihrer finanziellen Handlungsfreiheit deutlich einschränken. Droht ein Unternehmen in seiner Mahnung mit einem Schufa-Eintrag, werden die meisten unruhig. Und vielleicht werden Forderungen sogar bezahlt, obwohl derjenige berechtigte Einwendungen hat. Daher ist es gut zu wissen, in welchen Fällen eine Eintragung bei der Schufa überhaupt erfolgen darf und wann nicht. Außerdem ist es wichtig zu wissen, wie lange negative Einträge auch nach Zahlung weiter dokumentiert bleiben. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich kürzlich geäußert.

Was ist die Schufa?

Die Schufa ist die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". In der Auskunftei sammelt das Unternehmen Daten von Privatpersonen und Firmen, um Auskunft über deren Bonität liefern zu können. In berechtigten Fällen kann die Schufa einen negativen Eintrag vornehmen.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Wann droht ein negativer Eintrag?

Für eine negative Eintragung müssen Sie zunächst eine fällige Leistung nicht erbracht haben. Und die Übermittlung an die Schufa muss zur Wahrung der berechtigten Interessen des Gläubigers erforderlich sein. Dabei muss zwischen den Interessen des Schuldners und des Gläubigers abgewogen werden. Bevor ein Eintrag überhaupt droht, muss der Schuldner mindestens zweimal nach dem ursprünglichen Zahlungstermin gemahnt worden sein. Die erste Mahnung muss mindestens vier Wochen her sein. Außerdem muss der Schuldner vom Unternehmen auf einen Eintrag bei der Schufa bei Nichtzahlung hingewiesen werden.

Gut zu wissen

Einen negativen Eintrag brauchen Sie nicht zu befürchten, wenn Sie nur einmal eine Zahlungsfrist versäumt und etwas zu spät, vielleicht mit Mahngebühren, gezahlt haben.

Warum muss ich widersprechen?

Sind Sie der Meinung, dass Sie zu Unrecht gemahnt werden? Haben Sie vielleicht schon bezahlt oder gar nichts bestellt? Dann widersprechen Sie der Forderung schriftlich gegenüber dem Unternehmen, dass die Forderung stellt. Eine widersprochene Forderung darf nämlich nicht bei der Schufa eingetragen werden. Darauf muss das Unternehmen Sie übrigens auch deutlich hinweisen. Achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch nebst Begründung beweissicher bei der fordernden Firma eingeht. Was Sie nicht tun sollten: einfach aussitzen. Selbst wenn die Forderung zu Unrecht gestellt wurde und Sie stumm bleiben, müssen Sie mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen.

Unterschied Inkasso und Schufa

Viele sind der Meinung, mit einem Schreiben eines Inkassobüros geht auch gleich ein Schufa-Eintrag einher. Dem ist nicht so. Inkassounternehmen unterstützen Unternehmen bei der Beitreibung fälliger Forderungen. Eine direkte Verbindung zwischen Schufa und Inkasso gibt es nicht. Allerdings ist ein Schreiben eines Inkassobüros häufig die Vorstufe zu einem Schufa-Eintrag. Diese kündigen nämlich nicht selten einen Schufa-Eintrag für den Fall des Ausbleibens der Zahlung an. Zahlen Sie nicht und widersprechen der Forderung auch nicht, kann der Schufa-Eintrag der nächste Schritt sein. Außerdem müssen Sie mit einem Mahnbescheid oder einer zivilrechtlichen Zahlungsklage rechnen.

Was passiert nach dem Eintrag?

Haben Sie der Forderung nicht widersprochen und einen Eintrag bei der Schufa kassiert, ist es meist noch nicht vorbei. Schnell können Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren wiederfinden. Wurden Sie zur Zahlung verurteilt und haben die Kosten zähneknirschend angewiesen, bleibt der Schufa-Eintrag dennoch bestehen. Haben Sie der Forderung hingegen widersprochen und sind in einem gerichtlichen Verfahren unterlegen, darf umgekehrt nicht automatisch ein Schufa-Eintrag erfolgen. Zahlen Sie die Forderung nach der Verurteilung, ist die Sache erledigt. Verweigern Sie die Zahlung allerdings weiter und der Gläubiger muss die Zwangsvollstreckung einleiten, darf wiederum eine Meldung an die Schufa ergehen.

Sofortige Löschung nach Zahlung?

Negative Einträge bei der Schufa wegen nicht geleisteter Zahlungen werden derzeit drei Jahre gespeichert. Dagegen haben sich Betroffene gerichtlich gewehrt und zunächst beim Oberlandesgericht Köln gewonnen. Das Gericht bestätigte, dass Einträge nach Zahlung unverzüglich gelöscht werden müssen (OLG Köln, Urteil vom 10.04.2025, Aktenzeichen: 15 U 249/24). Der Bundesgerichtshof sah das etwas anders und hat mit Urteil vom 18.12.2025, Aktenzeichen: I ZR 97/25, die dreijährige Löschungsfrist nach Zahlung für zulässig erklärt.

Ausnahmen möglich

Allerdings lässt das Gericht Verbrauchern ein Schlupfloch. Wer gute Gründe für den Zahlungsverzug darlegen kann, kann auch schon eine vorzeitige Löschung des Eintrags verlangen. Außerdem muss die Löschung bereits nach 18 Monaten erfolgen, wenn innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung bei der Schufa gezahlt wird und keine weiteren negativen Einträge vorliegen. Und: Erweist sich die lange Datenspeicherung im Nachhinein als unzulässig, hat der Betroffene unter Umständen einen Schadensersatzanspruch.

Einträge können auch positiv sein

Ein Eintrag bei der Schufa gilt im allgemeinen Sprachgebrauch als Schreckgespenst. Allerdings werden bei der Schufa auch und wohl überwiegend positive Daten gespeichert. Wer ein Darlehen hat und dieses regelmäßig und pünktlich abzahlt, hat eine positive Bewertung bei der Schufa. Diese kann künftige Vertragspartner von der Vertragstreue überzeugen. Sie können übrigens kostenlos bei der Schufa eine Auskunft über Ihre Einträge als Datenkopie anfordern. So können Sie überprüfen, ob unberechtigte Eintragungen vorgenommen wurden und diese gegebenenfalls löschen lassen.

Stand: 27.04.2026

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