Aktuelle Rechtsfrage
Im Arbeitsvertrag wird stets eine bestimmte Arbeitszeit vereinbart. Reicht die Zeit nicht, um die Arbeit zu erledigen, kann sich der Arbeitstag auch mal verlängern. Wie gehen Sie als Arbeitgeber mit Überstunden um?
Antwort
Sind am Ende des Arbeitstages noch zu viele unerledigte Aufgaben übrig, können Überstunden angezeigt sein. Einfach so dazu verpflichtet sind Ihre Angestellten nicht. Sie können aber schon im Arbeitsvertrag eine Regelung dazu treffen oder Sie finden Bestimmungen in einem Tarifvertrag, sofern einer für Ihre Branche gilt. Umgekehrt dürfen Sie Überstunden auch verbieten und Ihre Arbeitnehmer nach Hause schicken. Denn in der Regel haben diese einen Anspruch auf Abgeltung der Überstunden.
Wie regle ich Überstunden im Arbeitsvertrag?
Sie können bereits im Arbeitsvertrag Überstunden anordnen, sofern sie notwendig sind. Üblicherweise enthält eine solche Klausel, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Aber Achtung! Pauschal alle Überstunden einfach unbegrenzt mit dem Gehalt abdecken zu wollen, geht nicht. Nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) sind auch unklare Formulierungen wie "die üblichen Überstunden“ oder „Überstunden in geringem Umfang“ unwirksam (BAG, Aktenzeichen: 5 AZR 517/09). Wollen Sie eine solche Klausel im Arbeitsvertrag aufnehmen, müssen Sie eine bestimmte Anzahl von Überstunden nennen. Möglich wäre zum Beispiel eine Abgeltung durch das Gehalt von 10 Überstunden pro Monat oder beispielsweise 15 % über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus. Eine pauschale Abgeltung ist nur ausnahmsweise in bestimmten Berufsgruppen und bei Besserverdienern erlaubt.
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Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Bei diesem Thema müssen Sie einen Blick in das Arbeitszeitgesetz (ArbzG) werfen. Dieses sieht eine tägliche Arbeitszeit von höchstens acht Stunden vor. Diese Zeit darf auch auf 10 Stunden verlängert werden, wenn an anderen Tagen ein Ausgleich erfolgt. Der Arbeitnehmer muss innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Monaten im Durchschnitt wieder auf acht Stunden täglich kommen. Da der Gesetzgeber von einer 6-Tage-Woche ausgeht, liegt die Grenze bei 48 Stunden pro Woche. Der Jurist spricht hier übrigens nicht von Überstunden, sondern von Mehrarbeit.
Kann ich Überstunden anordnen?
Ihre Arbeitnehmer können Sie nur zu Überstunden verpflichten, wenn Sie dies vorher vereinbart haben. Da hilft Ihnen auch Ihr Direktionsrecht als Arbeitgeber nichts. Nur in Notfällen dürfen Sie auch ohne Vereinbarung Überstunden anordnen. Dabei geht es aber um wirklich ungewöhnliche, unvorhergesehene Ereignisse. Vermehrter Arbeitsanfall allein reicht nicht aus. Reicht die Arbeitszeit hierfür nicht aus, gilt das als Ihr Organisationsverschulden.
Was gilt bei freiwilligen Überstunden?
Ist viel zu tun, schauen viele fleißige Arbeitnehmer gar nicht so genau auf die Arbeitszeit und arbeiten auch schon einmal länger als sie eigentlich müssten. Verschließen Sie davor die Augen, gilt das als Duldung der Überstunden. Wollen Sie nicht, dass Ihre Angestellten mehr arbeiten, müssen Sie sie nach Hause schicken und die Überstunden verbieten.
Muss ich Überstunden vergüten oder ausgleichen?
Haben Sie eine wirksame Vereinbarung im Arbeitsvertrag geschlossen, muss Ihr Angestellter bis zur Höhe der mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden ohne zusätzliche Bezahlung arbeiten. Fehlt diese Vereinbarung oder arbeitet der Angestellte mehr, hat er Anspruch auf eine Vergütung – angepasst auf seinen Stundenlohn. Dies ergibt sich aus § 612 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Sinnvoll ist es, bereits im Arbeitsvertrag festzulegen, wie Überstunden vergütet werden oder ob diese vielleicht mit Freizeit ausgeglichen werden können. Wirksame vertragliche Vereinbarungen zu treffen, ist dabei gar nicht so einfach. Daher sollten Sie sich dazu den Rat eines Rechtsexperten einholen.
Stand: 28.10.2026
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