Die Hausratversicherung schützt alle beweglichen Dinge Ihres Haushalts – also Möbel, Einrichtung, Sportgeräte und alle anderen Dinge, die Sie bei einem Umzug mitnehmen. Daher wird die Hausratversicherung bei einem Umzug nicht gekündigt, sondern einfach auf den neuen Wohnsitz übertragen. Melden Sie den Umzug am besten so früh wie möglich bei Ihrem Versicherer an – spätestens aber am Tag des Umzugs.
Falls Sie ins Ausland umziehen, kann es sein, dass die Hausratversicherung erlischt. Bitte fragen Sie Ihren Hausratversicherer.
Folgende Angaben benötigt Ihr Versicherer bei einem Umzug:
- Versicherungsnummer
- Umzugstermin
- neue Wohnadresse
- Größe der Wohnung
- bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus welches Geschoss
- ggf. Informationen zu neu angeschafften Dingen im Hausrat
- ggf. Informationen zu veränderten Sicherheitsstandards wie Schließ- und Alarmanlagen
Gibt es durch den Umzug bedeutende Änderungen bei Ihrem Hausrat oder hat die neue Wohnung andere Sicherheitsstandards als die alte, kann es sein, dass die Versicherungssumme und damit der Jahresbeitrag für die Hausratversicherung angepasst werden müssen.
Sollte sich der Versicherungsbeitrag für die neue Wohnung erhöhen haben Sie das Recht, die Hausratversicherung zu kündigen.
Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?
Wenn Sie mit Ihrem Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, benötigen Sie nur eine gemeinsame Hausratversicherung. Ziehen Sie gemeinsam in eine neue Wohnung, kann also einer von Ihnen seine Hausratversicherung kündigen. Bei der bestehenden Hausratversicherung müssen sie dann ggf. die Versicherungssumme anpassen, wenn Sie neue Möbel und mehr mit in den Haushalt bringen.
Die beiden Hausratversicherer klären dann die "älteren Rechte". D.h. diejenige Hausratversicherung, die länger besteht wird dann zukünftig die gemeinsame Hausratversicherung.