Zum Inhalt springen

Wonach suchen Sie?

Hausrat: Welche Schäden sind versichert?

Tipps und Schadenbeispiele

Die Hausratversicherung ist die wichtigste Versicherung für Hab und Gut: Sie deckt z. B. Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl ab.

Ein Mann hebt Scherben einer zerbrochenen Vase auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen ab. Versicherte Gefahren sind unter anderem Feuer, Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl.
  • Rund um die Hausratversicherung gibt es diverse Leistungserweiterungen, z. B. eine Glasversicherung, Fahrradschutz und eine Absicherung gegen Naturgefahren.
  • Die häufigsten Schäden in der Hausratversicherung entstehen in Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Feuer.

Diese Themen finden Sie hier

Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

Die Hausratversicherung zählt zu den essenziellen Versicherungen, mit denen Eigentümer und Mieter ihren persönlichen Besitz absichern. Doch eine Hausratversicherung kann noch mehr: In diesem Ratgeber finden Sie eine Übersicht zu versicherten Gefahren und Gegenständen sowie verschiedene Schadenbeispiele.

Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt die Beschädigung und Zerstörung von beweglichen Gegenständen unter anderem bei diesen Gefahren und Schäden finanziell ab:

  • Feuer sowie Folgeschäden durch Rauch und Ruß
  • Leitungswasser
  • Sturm (ab Windstärke 7) und Hagel
  • Blitzeinschlag, Explosion oder Implosion
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus in Zusammenhang mit Einbruch oder Raub (z. B. wenn der Täter auf der Suche nach Wertgegenständen eine Vitrine zertrümmert oder grundlos Gegenstände beschädigt)

Darüber hinaus können Sie Ihre Hausratversicherung individuell erweitern und zusätzliche Gefahren abdecken. Dazu gehören unter anderem Naturgefahren, Schäden durch einfachen Diebstahl, Fahrradschutz und Glasbruch.

Hinweis: Die Hausratversicherung kommt nicht für Schäden am Gebäude selbst auf. Hierfür ist die (Wohn-)Gebäudeversicherung zuständig.

Typische Schadenbeispiele in der Hausratversicherung

Typische Hausrat-Schäden entstehen z. B. bei einem Haus- oder Wohnungsbrand oder durch austretendes Leitungswasser.

Ein paar Schadenbeispiele:

Der Fußboden in einer Wohnung ist voller Wasser.

Bei einem Wasserrohrbruch läuft das Wasser in die Wohnung und beschädigt Möbel, Bücher und einen teuren Teppich. Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert, d.h. den Wiederbeschaffungspreis der zerstörten Möbel und Bücher sowie die erforderliche Teppichreinigung.

Die Kerze auf einem Adventskranz kippt, während die Bewohner im Nebenraum sind. Die Flammen gehen auf den Holztisch und die Vorhänge über. Als die Feuerwehr kommt, brennt bereits das halbe Wohnzimmer. Das Löschwasser richtet weitere Schäden an. Die Hausratversicherung kommt für Löschkosten auf und erstattet die durch Feuer und Wasser beschädigte Einrichtung zum Neuwert.

Ein Feuerwehrmann vor einem brennenden Haus.
Die Scheiben einer Eingangstüre sind zerbrochen.

Ein Einbrecher hebelt in Abwesenheit der Bewohner die Terrassentür auf und stiehlt Schmuck, einen Schlüsselbund sowie elektronische Geräte. Über die Hausratversicherung ist die Neuanschaffung der gestohlenen Gegenstände und der Schlössertausch abgedeckt.

Was sind die häufigsten Hausratschäden?

Die häufigsten Schadenfälle in der Hausratversicherung kommen durch Einbruchdiebstahl zustande. Danach folgen Schäden durch Leitungswasser und Feuer. Auch Überschwemmungsschäden zählen zu den häufigen Hausrat-Schadenursachen.

Tipp: Oft reichen schon wenige Maßnahmen aus, um Ihre Immobilie gegen Einbrecher zu schützen. Anregungen finden Sie in den Tipps zum Einbruchschutz.

Was ist in der Hausratversicherung versichert?

Grundsätzlich ist die Hausratversicherung für Schäden an beweglichen Gegenständen zuständig. Dazu gehören z. B. Möbel, Kleidung, Bücher, Lebensmittel und Musikinstrumente. Wenn nicht anders geregelt, sind diese Gegenstände zum Neuwert versichert.

Gesonderte Regeln und insbesondere auch Entschädigungsgrenzen gelten unter anderem für:

  • Wertsachen
  • unverschlossen aufbewahrtes Bargeld
  • Autozubehör
  • Hausrat, der außerhalb des Gebäudes aufbewahrt wird
  • Sportausrüstungen außerhalb des Gebäudes

Darüber hinaus kommt die Hausratversicherung neben dem reinen Sachschaden auch für weitere notwendige Kosten auf. Dazu gehören z. B. Hotelkosten, Kosten für Aufräum- und Löscharbeiten sowie Bewachungskosten für das versicherte Gebäude.

Zusatzbausteine in der Hausratversicherung

Zusätzlich zu den beiden Tarifen (Smart und Best) der ERGO Hausratversicherung können Sie weitere Leistungen über die Hausratversicherung abdecken.

  • Zusätzliche Optionen sind:
  • Baustein Haus- oder Wohnungsschutzbrief (hilft bei Notfällen zu Hause z. B. Kosten für einen Schlüsseldienst oder den Einsatz eines Kammerjägers)
  • Baustein Diebstahl (bestimmte einfache Diebstahlschäden außerhalb des Versicherungsortes) 
  • Naturgefahren wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdbeben
  • Baustein Unbenannte Gefahren (gilt für alles, was in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird oder in einer anderen Leistung versichert wäre)
  • Fahrradversicherung (Diebstahl oder auch Kaskoschäden mit Mobilitätsschutz und Pannenhilfe)
  • Glasversicherung bei Glasbruchschäden

Sind Aquarien über die Hausratversicherung abgesichert?

Auch Aquarien und Terrarien zählen zum Hausrat und sind damit in der Hausratversicherung enthalten.

Das gilt für:

  • Schäden, die durch das Aquarium bzw. austretendes Wasser am restlichen Hausrat entstehen (Leitungswasserschaden)
  • Schäden am Aquarium, die durch die versicherten Gefahren entstehen (reine Glasbruchschäden sind hingegen nur über eine Glasversicherung abgedeckt)
  • Schäden an Fischen oder anderen Aquarium-Bewohnern durch die versicherten Gefahren
  • Kommt ein Aquarium zu Schaden, übernimmt die Hausratversicherung meist auch die Kosten für die erneute Befüllung.

Sind elektronische Geräte in der Hausratversicherung abgesichert?

Elektronische Geräte wie Computer, Smartphone, Tablet oder Smartwatch sind bewegliches Inventar und damit über die Hausratversicherung abgedeckt.

Das umfasst die Neuanschaffung inklusive unumgänglicher Mehrkosten durch die Anschaffung von umweltschonenden Haushaltsgeräten.

Darüber hinaus sind weitere Hausrat-Schadensansprüche möglich, die über den Haus- und Wohnungsschutzbrief versichert sind: Wiederherstellung von privaten Dateien nach einem Versicherungsfall durch die versicherten Gefahren.

Tipp: Auch bei elektronischen Geräten leistet die Hausratversicherung nur, wenn der Schaden durch eine versicherte Gefahr entstanden ist. Mit einer Geräteschutzversicherung können Sie Laptop und Co. auch gegen andere Schadensereignisse absichern.

Spannende Hausrat-Facts: Auch diese Schäden sind abgedeckt

Die Hausratversicherung kann mehr als nur kaputte Möbel ersetzen: In der Versicherung schlummern vielfältige Leistungen, welche die meisten Versicherungsnehmer nicht kennen.

Dazu können – je nach Anbieter und Police – diese Dinge zählen:

  • eigener Hausrat außerhalb der Wohnung, z. B. auf Reisen, am Arbeitsplatz, bei einem Auslandsstudium oder in zusätzlich angemieteten Garagen am anderen Ende der Stadt
  • Hausrat von Familienangehörigen, die in einer betreuten Einrichtung (Pflegeheim o. Ä.) untergebracht sind
  • Hausrat von volljährigen Kindern in einer eigenen Wohnung (mit zeitlicher Beschränkung)
  • Umzugskosten, wenn Sie sich nach einem Einbruch in Ihrer Wohnung nicht mehr sicher fühlen
  • Inhalte von Bankschließfächern, die nicht über die Versicherung der Bank abgedeckt sind

Brauche ich für meinen Hausrat eine Glasversicherung?

Bruchschäden an Gegenständen aus Glas sind über die Hausratversicherung nicht abgedeckt. Daher lohnt sich eine Glasversicherung, wenn Sie z. B. viele Glasmöbel oder große Fensterflächen haben. Die Versicherung greift auch bei Kunststoffverglasungen, nicht aber bei Geschirr, Lampen oder Brillen.

Gut zu wissen

Wie schließe ich eine Glasversicherung ab?

Eine Glasversicherung können Sie separat oder in Kombination mit einer Hausratversicherung abschließen.

Über die Glasversicherung sind Glasbruchschäden an der Mobiliar- und Gebäudeverglasung der Wohnung oder des Gebäudes versichert. Dies sind alle fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.

Zum Beispiel Glasscheiben von:

  • Fenstern und Türen
  • Wintergärten, Terrassenüberdachungen und Brüstungen
  • Gewächshäusern

Versichert sind ebenfalls:

  • Glaskeramik-Kochfelder einschl. Elektronik
  • Muschelausbruch an Glasplatten
  • Aquarien / Terrarien
  • „Blindwerden“ von Mehrscheiben-Isolierverglasungen bis 5.000 €
  • Privat genutzte Gewächshäuser oder Nebengebäude bis 25 qm
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben bis 5.000 €

Die ERGO übernimmt die Wiederherstellungs- und Reparaturkosten. Und auch eine Notverglasung oder die Entsorgungskosten werden bezahlt.

Eine Frau sitzt entspannt mit einer Tasse Kaffee auf dem Küchenboard.

Hausratversicherung 

Schützen Sie Ihr Hab und Gut

Sichern Sie Ihr Hab und Gut finanziell ab gegen Schäden, z. B. durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. ERGO erstattet den Neuwert Ihres Hausrats. Wählen Sie individuelle Bausteine wie Fahrradschutz oder Elementarschäden für mehr Schutz.

Z. B. 5,35 € monatlich

In welchen Fällen zahlt die Hausratversicherung nicht?

Die Ausschlüsse bei der Hausratversicherung können sich je nach Anbieter unterscheiden.

Meist aber sind diese Schadensereignisse ausgeschlossen:

  • vorsätzlich herbeigeführte Hausratschäden
  • Schäden durch Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, Rebellion und Revolution
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Sturmflut

Was passiert, wenn mein Hausrat durch Feuer beschädigt wird?

Im Falle eines Haus- oder Wohnungsbrands übernimmt die Hausratversicherung die Erstattung zum Neuwert (ausgenommen Gegenstände wie Schmuck oder Antiquitäten, für die eine Erstattungsgrenze gilt).

Gut zu wissen

Ist grobe Fahrlässigkeit versicherbar?

Die meisten Hausratversicherer bieten auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden finanziellen Schutz. Entweder ist er bereits im Standardschutz enthalten oder kann durch Baustein-Zuwahl eingeschlossen werden. 

Welche Arten von Diebstahl sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?

Hier kommt es auf Ihren Tarif und eventuell weitere gewählte Bausteine an.

Grundsätzlich sind diese Hausrat-Verlustfälle versicherbar:

  • Einbruchdiebstahl in das versicherte Gebäude oder die versicherte Wohnung
  • Einbruchdiebstahl in die Ferienwohnung im Urlaub
  • Einfacher Diebstahl von Hausrat außerhalb des Versicherungsortes, z. B. am Arbeitsplatz, aus dem Kfz, aus dem Gepäckfach auf Zugreisen, aus der Schiffskabine oder dem Reisebus
  • Diebstahl von Hausrat auf dem Grundstück (z. B. Gartenmöbel oder Spielgeräte, die aus dem Garten gestohlen werden)
  • Einbruchdiebstahl von Sportausrüstungen an der Sportstätte aus dem verschlossenen Spind
  • Trickdiebstahl zuhause (wenn Sie z. B. unwissentlich Betrüger in Ihre Wohnung lassen und diese Sie dabei bestehlen)
  • Fahrraddiebstahl
  • Taschendiebstahl, wenn Sie unterwegs beim Einkaufen sind

Sind Haustierunfälle in der Hausratversicherung abgedeckt?

Kommen Ihre Tiere durch die versicherten Gefahren zu Schaden zahlt die Hausratversicherung der ERGO, wenn Sie das Tier artgerecht zu Hause halten. Darunter fällt z. B. ein Feuer- oder Wasserschaden, bei dem Zierfische, ein Goldhamster oder ein Hund zu Schaden kommen.

Schäden, die durch Ihr Haustier an fremden Sachen verursacht werden, sind hingegen nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Hier greift teilweise die private Haftpflichtversicherung (z. B. bei Kleinnagern und Katzen). Für Hunde ist hingegen eine separate Tierhalterhaftpflicht erforderlich.

Welche Naturkatastrophen sind mitversichert?

Über die Hausratversicherung sind in der Regel Unwetterschäden durch Sturm und Hagel versichert.

Für alle anderen Schäden, die aus Naturgewalten resultieren, müssen Sie jedoch einen entsprechenden Zusatzbaustein vereinbaren.

Versicherbar sind diese Elementargefahren:

  • Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau aus dem Rohrsystem
  • Erdbeben
  • Erdrutsch und Erdsenkung
  • Lawinen
  • Schneelast
  • Vulkanausbrüche

Versicherer entscheiden anhand von Risikozonen und individuellen Faktoren, ob sie den Versicherungsschutz für ein bestimmtes Haus anbieten. Dabei spielen auch vorherige Hausrat-Schadenereignisse eine Rolle.

Tipp: Über den Baustein „Unbenannte Gefahren“ können Sie zusätzlich alle weiteren Schadenfälle einschließen, die nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden oder die nicht über einen Zusatzbaustein versicherbar wären.

Eine Frau sitzt entspannt mit einer Tasse Kaffee auf dem Küchenboard.

Hausratversicherung 

Schützen Sie Ihr Hab und Gut

Sichern Sie Ihr Hab und Gut finanziell ab gegen Schäden, z. B. durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. ERGO erstattet den Neuwert Ihres Hausrats. Wählen Sie individuelle Bausteine wie Fahrradschutz oder Elementarschäden für mehr Schutz.

Z. B. 5,35 € monatlich

Zahlt die Hausratversicherung bei einem Schimmelschaden?

Schimmelschäden sind über die Hausratversicherung abgedeckt, wenn die Ursache für den Schimmelbefall versichert ist.

Beispiel: Bei einem Rohrbruch läuft Wasser in eine Wohnung und begünstigt durch erhöhte Feuchtigkeit die Schimmelbildung. Die Hausratversicherung kommt dann für Schimmelschäden am beweglichen Hausrat auf.

Exkurs: Erbe ausschlagen – Was passiert mit dem Hausrat?

Der Hausrat ist – sofern das Testament keine abweichenden Anordnungen enthält – Teil des Nachlasses. Wenn Sie als Erbberechtigter das Erbe ausschlagen, fällt der Hausrat zusammen mit dem restlichen Nachlass an den nächsten Erben.

Gut zu wissen

Hausrat wird vererbt!

Das gilt für Möbel und Gebrauchsgegenstände ebenso wie für persönliche Objekte und Erinnerungsstücke. Der nachfolgende Erbe kann Sie aus rechtlicher Sicht sogar zur Herausgabe des Hausrats zwingen.

Ausnahmen gelten nur, wenn Sie und der Erblasser den Hausrat gemeinsam anschafften, etwa in einer Ehe oder anderweitigen häuslichen Gemeinschaft. Dann steht Ihnen Ihr Miteigentumsanteil am Hausrat zu, auch wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen.

FAQ – Häufige Fragen zu Schäden und Hausratversicherung

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Versichert sind bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung, Lebensmittel oder auch Elektrogeräte zum Neuwert. Für Wertsachen, unverschlossen aufbewahrtes Bargeld, Autozubehör oder Hausrat außerhalb des Gebäudes sowie Sportausrüstungen gelten Erstattungsgrenzen. Mitversichert sind außerdem bestimmte Folgekosten nach einem Schaden – etwa Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, Aufräum- und Entsorgungskosten sowie Bewachungskosten zur Sicherung des beschädigten Gebäudes.

Zusätzlich zur Grundabsicherung des Hausrats bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel lassen sich mit ergänzenden Bausteinen weitere Leistungen abdecken. Hierzu gehört beispielsweise der Haus- oder Wohnungsschutzbrief. Damit sind auch Kosten für Notdienste wie Schlüsseldienst oder Kammerjäger bei Schädlingsbefall abgedeckt. Aber auch Erweiterungen wie Elementarschäden oder Schutz für Fahrräder sind möglich.

Glasbruchschäden sind nicht von der Hausratversicherung gedeckt. Eine Glasversicherung für die Gebäude- und Mobiliarverglasung lohnt sich vor allem, wenn Sie große Fensterflächen oder Glasmöbel haben. Sie schützt auch bei Kunststoffverglasungen, Cerankochflächen oder Aquarien – nicht aber bei Geschirr, Lampen oder Brillen. 

Folgende Schadensereignisse sind in der Regel in der Hausratversicherung ausgeschlossen: Vorsätzlich herbeigeführte Hausratschäden. Schäden durch Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, Rebellion und Revolution. Schäden durch Kernenergie. Schäden durch Sturmflut.

Schäden am Haustier – zum Beispiel durch Feuer oder Leitungswasser – sind in der Hausratversicherung abgedeckt. Das gilt etwa für Zierfische, einen Goldhamster oder einen Hund. Nicht versichert sind dagegen in aller Regel Nutztiere und exotische Tiere. Schäden, die ein Tier verursacht, sind je nach Tierart über eine private Haftpflichtversicherung oder – bei Hunden – eine separate Tierhalterhaftpflicht versichert.

Schimmelschäden sind nur dann mitversichert, wenn die Ursache für den Befall versichert ist. Das kann zum Beispiel bei einem Rohrbruch der Fall sein, durch den Wasser in eine Wohnung gelangt und so eine Schimmelbildung begünstigt. Auch dann greift die Hausratversicherung, aber lediglich für Schimmelschäden am beweglichen Hausrat.

Stand: 20.03.2025

Ähnliche Beiträge: