Die Hausratversicherung trägt Schäden an Ihrem gesamten Hausrat, also an beweglichem Inventar wie Möbeln, losen Teppichen und Bildern. Auch bei Starkregen – vorausgesetzt, Schäden aufgrund von Naturgefahren bzw. Elementarschäden sind mitversichert. Wichtig ist die korrekte Versicherungssumme. Diese sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen.
Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden?
Natürlich wird nur gezahlt, was auch versichert ist. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen und ggf. der Versicherungsschein geben darüber konkret Auskunft. Doch grundsätzlich ist für Schäden am Haus die Wohngebäudeversicherung zuständig; für Schäden am Mobiliar die Hausratversicherung.
Wichtig: Je nach Versicherer oder Tarif müssen Elementarschäden z. B. durch Unwetter, Starkregen oder Überschwemmungen eventuell durch entsprechende Zusatzbausteine eingeschlossen werden. Etwa „Weitere Naturgefahren“ oder „Weitere Elementargefahren“.
Schaden durch Hochwasser und Starkregen
Auch Haushalte abseits großer Flüsse sind inzwischen häufiger von Wasserschäden durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau betroffen. Wer zahlt bei solchen Schäden?
- Schäden am Haus: Wohngebäudeversicherung des Eigentümers
- Schäden an Möbeln und anderem Hausrat: Hausratversicherung des Bewohners
Schaden durch Sturm
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) berichtet: Die Zahl extremer Wetterlagen ist seit 1950 um 20 % gestiegen. Damit steigt auch die Zahl der Sturmschäden.
- Ein Baum ist umgefallen, dabei kamen Personen zu Schaden: Die private Haftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des Eigentümers des Baumgrundstücks ist zuständig uns schützt vor den finanziellen Folgen.
- Wird Ihr Fahrzeug bei Sturm durch einen umfallenden Baum oder herabfallende Äste beschädigt, zahlt die Teilkasko. Fahren Sie gegen einen auf der Straße liegenden Baum leistet die Vollkaskoversicherung.
- Das voll intakte Dach wurde abgedeckt: Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zahlt.
Schaden durch Schnee
20 Zentimeter Pulverschnee auf dem Dach wiegen in etwa so viel wie ein Mann – 80 Kilogramm. Doch ist der Schnee nass, können 20 Zentimeter schnell mehrere Hundert Kilogramm wiegen.
- Das Dach bricht durch "Schneedruck" ein. Der Schutz vor solchen Schäden kann zusätzlich im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung über den Baustein "Weitere Naturgefahren" (vormals "Elementarschäden") eingeschlossen werden. Für Schäden an Gebäuden und Hausrat durch z. B. Schneedruck ergänzen sich beide Versicherungen.
- Eine Dachlawine trifft Passanten oder Fahrzeuge: Die private Haftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung greift und schützt vor finanziellen Folgen.
- Ein Fahrzeug wurde durch eine Schnee- oder Dachlawine beschädigt: Die Teilkasko springt ein.
Schaden durch Hagel
Nach einer Studie des Deutschen Wetterdiensts (DWD) kommt es seit 2001 immer häufiger zu starken Hagelschlägen.
- Ein Hagelschaden am Fahrzeug ist durch die Teilkasko gedeckt.
- Wird das Dach oder die Fotovoltaikanlage durch Hagelschlag beschädigt, greift die Wohngebäudeversicherung, sofern die Gefahr Sturm/Hagel versichert ist.
Schnelle Hilfe bei Unwetterschäden
Sachversicherung (Hausrat/Glas/Inhalt/Gebäude) für Privat und Gewerbe
Kfz-Versicherung
4 Schritte: Das ist bei Unwetterschäden zu tun
1. Schaden begrenzen
Versuchen Sie den Schaden einzudämmen. Ist ein Unwetter angekündigt, ergreifen Sie Vorsichtsmaßnahmen, z. B.:
- Auto überdacht parken oder aus der Tiefgarage holen
- Fenster und Türen schließen und ggf. mit Sandsäcken schützen
- Gegenstände erhöht stellen oder vor Wind in Sicherheit bringen
- Elektrische Geräte vom Netz nehmen
Tritt der Ernstfall ein, gilt: Schützen Sie zunächst sich und andere.
2. Dokumentieren
Dokumentieren Sie alle Schäden, damit die Versicherung schnell helfen kann:
- Machen Sie möglichst aussagekräftige Bilder der entstandenen Schäden. Zu sehen sein sollten Ort und Art des Schadens.
- Fotografieren Sie am besten aus unterschiedlichen Richtungen und Entfernungen.
- Bewahren Sie beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit auf.
3. Schaden melden
Das geht telefonisch unter 0800 / 3746 310 und online. ERGO benötigt diese Infos:
- Ihre Versicherungsnummer
- Wann ist der Schaden aufgetreten?
- Wo?
- Wie ist es passiert?
- Was ist beschädigt bzw. wie groß ist der Schaden?
4. Schadensaufstellung
Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände mit Fotos, damit alle den Überblick behalten. Wenn Sie noch Rechnungen haben, sammeln Sie diese und reichen Sie sie am besten online ein.
Wichtige Checklisten
Unwetterwarnung? Mit diesen Checklisten verhindern Sie Schäden:
Warum gegen Unwetter versichern?
Im Jahr 2020 verursachten Sturm und Hagel sowie weitere Naturgefahren wie Starkregen Schäden in Höhe von 2,5 Mrd. €. Das sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gut, wenn Sie versichert sind.
Welche Versicherung bei Unwetterschaden?
Diese Versicherungen helfen, die finanziellen Folgen von Unwettern gering zu halten:
Bei Schäden am Haus
Wohngebäudeversicherung
Schließen Sie Sturm/Hagel und weitere Naturgefahren bzw. Elementarschäden mit ein.
Bei Schäden am Mobiliar
Hausratversicherung
Schließen Sie weitere Naturgefahren bzw. Elementarschäden mit ein.
Bei Personen- oder Sachschäden
Private Haftpflichtversicherung
Wichtig, falls Personen oder z. B. Fahrzeuge zu Schaden kommen.
Für Eigentümer und Vermieter
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Sichern Sie sich ab, falls jemandem auf Ihrem Grundstück etwas passiert.
FAQ – das fragen ERGO Kunden
Beschädigt ein umgefallener Baum oder ein herumgewirbelter Gegenstand Ihr Haus, leistet die Wohngebäudeversicherung in der vereinbarten Höhe. Das gilt ab einer Windstärke von 8 Beaufort (mindestens 63 km/h).
Wenn durch einen Schaden am Haus auch Gegenstände im Inneren beschädigt werden, kommt dafür Ihre Hausratversicherung auf.
Wichtig: Denken Sie bei der Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser auch an eine Versicherung gegen Schäden durch Hochwasser oder Starkregen – sogenannte Elementarschäden.
Der Baustein „Weitere Naturgefahren“ muss zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Er deckt Schäden ab, die durch die folgenden und ähnliche Ereignisse entstehen:
- Überschwemmung
- Starkregen
- Wasserrückstau
- Schneedruck
- Erdrutsch
War Ihr Fahrzeug abgestellt, übernimmt die Teilkasko die entstehenden Kosten. Auch Schäden durch z. B. Geröll sind bei einem geparkten Fahrzeug abgedeckt. Gut zu wissen: Bei der Teilkasko steigt die Schadenfreiheitsklasse nicht, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen.
Entsteht ein Schaden am fahrenden Auto, zahlt gewöhnlich die Vollkaskoversicherung. Allerdings nur, wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Parken Sie Ihr Auto z. B. dort, wo vor Hochwasser gewarnt wurde, haben Sie keinen Versicherungsschutz.