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Unwetterschaden

Erste Hilfe und Tipps

Wer zahlt, welche Versicherung leistet und was Sie aktiv tun können.

Eine Frau steht mit Regenschirm und Gummistiefeln im Hochwasser.

Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden?

Natürlich wird nur gezahlt, was auch versichert ist. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen und ggf. der Versicherungsschein geben darüber konkret Auskunft. Doch grundsätzlich ist für Schäden am Haus die Wohngebäudeversicherung zuständig; für Schäden am Mobiliar die Hausratversicherung.

Wichtig: Je nach Versicherer oder Tarif müssen Elementarschäden z. B. durch Unwetter, Starkregen oder Überschwemmungen eventuell durch entsprechende Zusatzbausteine eingeschlossen werden. Etwa „Weitere Naturgefahren“ oder „Weitere Elementargefahren“.

Schaden durch Hochwasser und Starkregen

Auch Haushalte abseits großer Flüsse sind inzwischen häufiger von Wasserschäden durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau betroffen. Wer zahlt bei solchen Schäden?

Ein Fluss ist über die Ufer getreten und hat Felder und Ortschaften überschwemmt.

Schaden durch Sturm

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) berichtet: Die Zahl extremer Wetterlagen ist seit 1950 um 20 % gestiegen. Damit steigt auch die Zahl der Sturmschäden.

Ein entwurzelter Baum blockiert die Fahrbahn.

Schaden durch Schnee

20 Zentimeter Pulverschnee auf dem Dach wiegen in etwa so viel wie ein Mann – 80 Kilogramm. Doch ist der Schnee nass, können 20 Zentimeter schnell mehrere Hundert Kilogramm wiegen.

Schnee liegt auf Tannenbäumen.

Schaden durch Hagel

Nach einer Studie des Deutschen Wetterdiensts (DWD) kommt es seit 2001 immer häufiger zu starken Hagelschlägen

  • Ein Hagelschaden am Fahrzeug ist durch die Teilkasko gedeckt.
  • Wird das Dach oder die Fotovoltaikanlage durch Hagelschlag beschädigt, greift die Wohngebäudeversicherung, sofern die Gefahr Sturm/Hagel versichert ist.

Schnelle Hilfe bei Unwetterschäden

4 Schritte: Das ist bei Unwetterschäden zu tun

1. Schaden begrenzen

Versuchen Sie den Schaden einzudämmen. Ist ein Unwetter angekündigt, ergreifen Sie Vorsichtsmaßnahmen, z. B.:

  • Auto überdacht parken oder aus der Tiefgarage holen
  • Fenster und Türen schließen und ggf. mit Sandsäcken schützen
  • Gegenstände erhöht stellen oder vor Wind in Sicherheit bringen
  • Elektrische Geräte vom Netz nehmen

Tritt der Ernstfall ein, gilt: Schützen Sie zunächst sich und andere.


2. Dokumentieren

Dokumentieren Sie alle Schäden, damit die Versicherung schnell helfen kann:

  • Machen Sie möglichst aussagekräftige Bilder der entstandenen Schäden. Zu sehen sein sollten Ort und Art des Schadens.
  • Fotografieren Sie am besten aus unterschiedlichen Richtungen und Entfernungen.
  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit auf.


3. Schaden melden

Das geht telefonisch unter 0800 / 3746 310 und online. ERGO benötigt diese Infos:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • Wann ist der Schaden aufgetreten?
  • Wo?
  • Wie ist es passiert?
  • Was ist beschädigt bzw. wie groß ist der Schaden?


4. Schadensaufstellung

Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände mit Fotos, damit alle den Überblick behalten. Wenn Sie noch Rechnungen haben, sammeln Sie diese und reichen Sie sie am besten online ein.

Wichtige Checklisten

Unwetterwarnung? Mit diesen Checklisten verhindern Sie Schäden:

Warum gegen Unwetter versichern?

Im Jahr 2020 verursachten Sturm und Hagel sowie weitere Naturgefahren wie Starkregen Schäden in Höhe von 2,5 Mrd. €. Das sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gut, wenn Sie versichert sind.

Welche Versicherung bei Unwetterschaden?

Diese Versicherungen helfen, die finanziellen Folgen von Unwettern gering zu halten:

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Die Hausratversicherung trägt Schäden an Ihrem gesamten Hausrat, also an beweglichem Inventar wie Möbeln, losen Teppichen und Bildern. Auch bei Starkregen – vorausgesetzt, Schäden aufgrund von Naturgefahren bzw. Elementarschäden sind mitversichert. Wichtig ist die korrekte Versicherungssumme. Diese sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen.

Beschädigt ein umgefallener Baum oder ein herumgewirbelter Gegenstand Ihr Haus, leistet die Wohngebäudeversicherung in der vereinbarten Höhe. Das gilt ab einer Windstärke von 8 Beaufort (mindestens 63 km/h).

Wenn durch einen Schaden am Haus auch Gegenstände im Inneren beschädigt werden, kommt dafür Ihre Hausratversicherung auf.

Wichtig: Denken Sie bei der Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser auch an eine Versicherung gegen Schäden durch Hochwasser oder Starkregen – sogenannte Elementarschäden.

Der Baustein „Weitere Naturgefahren“ muss zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Er deckt Schäden ab, die durch die folgenden und ähnliche Ereignisse entstehen:

  • Überschwemmung
  • Starkregen
  • Wasserrückstau
  • Schneedruck
  • Erdrutsch

War Ihr Fahrzeug abgestellt, übernimmt die Teilkasko die entstehenden Kosten. Auch Schäden durch z. B. Geröll sind bei einem geparkten Fahrzeug abgedeckt. Gut zu wissen: Bei der Teilkasko steigt die Schadenfreiheitsklasse nicht, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen.

Entsteht ein Schaden am fahrenden Auto, zahlt gewöhnlich die Vollkaskoversicherung. Allerdings nur, wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Parken Sie Ihr Auto z. B. dort, wo vor Hochwasser gewarnt wurde, haben Sie keinen Versicherungsschutz.

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