Rechtlich vorsorgen ist der erste Schritt – finanziell vorsorgen der nächste. Die Sterbegeldversicherung entlastet Angehörige und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche auch bei der Bestattung umgesetzt werden.
benefit-Element ohne Tooltipp
Ehe- oder Lebenspartner können zur finanziellen Absicherung einen gemeinsamen oder zwei separate Versicherungsverträge abschließen.
Partner-Risikolebensversicherung
Beide Partner versichern sich mit einem gemeinsamen Versicherungsvertrag. Stirbt ein Partner, erhält der hinterbliebene Partner die Auszahlung. Die Partner-Risikolebensversicherung ist vor allem für kinderlose Paare eine gute Option, da bei dieser Versicherung ausschließlich der hinterbliebene Partner begünstigt ist.
Risikolebensversicherung „über Kreuz“
Beide Partner schließen einen separaten Versicherungsvertrag ab, der das Leben des jeweils anderen versichert. Stirbt ein Partner, wird die Versicherungssumme seines Vertrags ausgezahlt, die zweite Risikolebensversicherung bleibt bestehen. Weil jeder Partner einen eigenen Versicherungsvertrag hat, wird bei Auszahlung in der Regel keine Erbschaftssteuer fällig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten in Ihrem Namen zu klären, wenn Sie dazu nicht (mehr) in der Lage sind.
- Benennen Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte am besten schriftlich auf einem Dokument. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend notwendig.
- Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Bedarfsfall vom Betreuungsgericht als Betreuer für Sie bestellt werden soll.
Diese Themen finden Sie hier
Wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann?
Ob jung oder alt – niemand ist davor gefeit, durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich nicht mehr selbst entscheiden und handeln zu können. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Ihre Angelegenheiten regelt. Erfahren Sie im Ratgeber von ERGO, was der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht ist und wann sie für Sie wichtig sind.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie wichtig?
Die Vorsorgevollmacht ist ein entscheidendes Mittel zur Selbstbestimmung. Mit ihr legen Sie im Vorfeld fest, wer für Sie medizinische oder finanzielle Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dazu nicht (mehr) in der Lage sein sollten.
Besonders für jüngere Menschen liegt das Thema oft weit in der Ferne. Doch eine Krankheit oder ein Unfall können auch in jungen Jahren dazu führen, dass andere Personen Entscheidungen für Sie treffen. Konkret entscheidet das Vormundschaftsgericht nach ausführlicher Prüfung, dass eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Früher galt man dann als entmündigt, heute heißt es amtlich betreut. Haben Sie zuvor keine Vertrauensperson als Bevollmächtigten eingesetzt, wählt das Betreuungsgericht im Rahmen eines Betreuungsverfahrens einen Betreuer für Sie aus. Dieser darf nach § 1896 BGB stellvertretend für Sie handeln. Das wollen Sie vermeiden? Dann bevollmächtigen Sie selbst frühzeitig jemanden, dem Sie vertrauen.
Sterbegeldversicherung
Vorsorgen und Angehörige entlasten
Das Beste, was Sie Ihren Angehörigen hinterlassen können, ist, für alles gesorgt zu haben: Mit einer Sterbevorsorge, die leistet und unterstützt, wenn Ihre Lieben es am meisten brauchen.
Welche Bereiche deckt eine Vorsorgevollmacht ab?
Sie allein wählen als Vollmachtgeber die Bereiche, für die Ihre Vorsorgevollmacht gelten soll. Ihr Bevollmächtigter kann dann stellvertretend ohne weitere Zustimmung in Ihrem Namen handeln. Er ist im Ernstfall eigenverantwortlich tätig und wird auch nicht durch gerichtliche Instanzen kontrolliert. Für folgende Aufgabenbereiche können Sie einen Bevollmächtigten einsetzen:
Vermögensrechtliche Angelegenheiten
- gegenüber öffentlichen Institutionen handeln, z. B. Behörden und Gerichte
- über Vermögensgegenstände verfügen und Bankgeschäfte übernehmen, z. B. Bankkonto, Grundstück
- Verbindlichkeiten eingehen
Persönliche Angelegenheiten
- Gesundheitliches klären, z. B. Einwilligung in Operationen, Auswahl eines Krankenhauses
- Wohnungsangelegenheiten regeln, z. B. Aufenthalt in einem Pflegeheim
- Post und Telekommunikation erledigen
Generalvollmacht und Untervollmacht
Wer für Sie in welcher Form und in welchem Umfang handeln darf, können Sie genau festlegen. Eine Generalvollmacht regelt alle Bereiche, während die Untervollmacht eine zeitweise Vertretung ermöglicht.
Was ist eine Generalvollmacht?
Bei einer Generalvollmacht kann Ihre Vertrauensperson Sie vollumfassend in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten vertreten. Dazu zählt z. B. auch das Annehmen oder Ausschlagen einer Erbschaft oder das Führen von Prozessen. Ausgeschlossen ist eine Bevollmächtigung bei Eheschließung, Erbvertrag und der Erstellung eines Testaments. Das geht nur persönlich, nicht in fremdem Namen. Auch bei sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen kann kein Bevollmächtigter ohne Zustimmung des Betreuungsgerichts für Sie entscheiden. Dazu gehört die Gabe von Beruhigungsmedikamenten oder die Unterbringung in einem geschlossenen Heim.
Was ist eine Untervollmacht?
Entscheiden Sie auch, ob der Bevollmächtigte Untervollmachten erteilen darf. Oft erleichtert das einiges. Z. B., wenn Ihr Bevollmächtigter in den Urlaub fährt und aus der Ferne nur schwer Ihre Angelegenheiten regeln kann. Darf der Bevollmächtigte Untervollmachten erteilen, kann er für diese Zeit einen Vertreter beauftragen.
Tipp
Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.
Wer ist als Bevollmächtigter geeignet?
Einer Person, die rechtlich stellvertretend für Sie handeln darf, sollten Sie natürlich vollkommen vertrauen. Doch darüber hinaus sollte der Bevollmächtigte auch für diese Aufgabe geeignet sein. Wichtig sind die folgenden Punkte:
- Die Person handelt zuverlässig in Ihrem Sinne.
- Ihr Bevollmächtigter teilt oder kennt Ihr Werteverständnis und Ihre Vorstellungen zu Behandlungen und Pflege.
- Ihr Vertreter ist fachlich in der Lage, Verträge, Behördenthemen und Bankgeschäfte sicher für Sie zu regeln.
- Die Person hat Zeit für notwendige Termine, Telefonate und Entscheidungen.
Wichtig: Lassen Sie sich bei der Entscheidung für Ihren Bevollmächtigten ruhig Zeit und wägen Sie Ihre Entscheidung gründlich ab. Egal, wen Sie als Bevollmächtigten wählen: Sprechen Sie mit der Person darüber und tauschen Sie Ihre Vorstellungen aus.
Anfertigen einer Vorsorgevollmacht
Für eine Vorsorgevollmacht gilt Formfreiheit. Theoretisch können Sie die Vollmacht mündlich erteilen. In Schriftform lässt sie sich allerdings besser nachweisen, weshalb diese Form üblich ist. Sonst kann es schnell passieren, dass Ihrem Bevollmächtigten nicht geglaubt wird.
Wie bei allen Dokumenten sind Ort, Datum und Unterschrift auf der Vollmacht wichtig, egal ist, ob Sie die Vollmacht handschriftlich oder am Computer verfassen. Handschriftliche Vollmachten haben den Vorteil, dass sie schwerer zu fälschen sind. Um einiges schwieriger ist es, den Inhalt einer Vorsorgevollmacht auszugestalten. Denn die Vollmacht ist so individuell wie Ihre Lebenssituation. Deshalb dienen Muster und Formulare oft nur der groben Orientierung.
Die 3 wesentlichen Bestandteile einer Vorsorgevollmacht sind:
- Persönliche Daten des Vollmachtgebers (u. a. Name und Geburtsdatum)
- Persönliche Daten des Bevollmächtigten (u. a. Name und Geburtsdatum)
- Umfang der Vollmacht
Den Umfang können Sie als Vollmachtgeber frei bestimmen. Weiten Sie Ihre Vollmacht z. B. auf vermögensrechtliche und persönliche Bereiche aus, kann der Bevollmächtigte noch umfangreicher für Sie handeln.
Kann ich eine Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen?
Grundsätzlich können Sie eine gültige Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen. Dann fallen bei der Erstellung auch keinerlei Kosten an. Spielen größere Geldsummen oder Eigentum eine Rolle, wird eine rechtliche Beratung empfohlen. Mit einer notariellen Beglaubigung sind Sie auf der sicheren Seite. Für Geschäfte und Immobilien ist eine notarielle Beurkundung notwendig.
Die Vorteile einer notariellen Beglaubigung:
- Sie werden ausführlich beraten.
- Ihre Vorsorgevollmacht enthält rechtssichere Formulierungen.
- Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung ist dokumentiert.
- Der Notar verwahrt eine Kopie und kann jahrzehntelang Ausfertigungen verteilen.
Anwälte und Notare in Ihrer Region finden Sie über die jeweiligen Rechtsanwaltskammern und die Bundesnotarkammern.
Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht
Am besten bewahren Sie Ihre Vorsorgevollmacht zu Hause bei Ihren anderen Dokumenten auf. Informieren Sie Ihre Angehörigen, eine Vertrauensperson bzw. Ihren Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort Ihrer Vorsorgevollmacht . So ist sichergestellt, dass sie die Vollmacht im Ernstfall finden.
Die Vorsorgevollmacht können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, ebenso wie die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Für eine einmalige Gebühr von 13–20 € bleibt die Registrierung dauerhaft bestehen. Damit sind auch die Kosten für die Mitteilungen an die Betreuungsgerichte abgedeckt.
Die Betreuungsverfügung: Wozu dient sie?
Die Betreuungsverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht als weiteres wichtiges Vorsorgedokument und legt fest, von wem und wie Sie im Betreuungsfall betreut werden möchten. Entscheiden Sie vorsorglich, was passieren soll, wenn Sie handlungsunfähig sind und halten Sie zu folgenden Punkten Ihre Wünsche und Vorstellungen in einer Betreuungsverfügung fest:
- Wie und von wem wollen Sie rechtlich betreut werden?
- Wer soll als rechtlicher Betreuer ausgeschlossen werden?
- Wie und wo wollen Sie wohnen?
- Welche Aufgaben soll der Betreuer übernehmen?
Wenn für Sie ein Betreuer bestellt werden muss, ist das Betreuungsgericht i. d. R. an diese Wünsche gebunden.
Betreuungsverfügung richtig erstellen und aufbewahren
Ihre Betreuungsverfügung können Sie formlos auf einem Blatt Papier festhalten. Oder Sie verwenden für die Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht die kostenlosen Vorlagen der Betreuungsverfügung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Wichtig: Formulieren Sie Ihre Wünsche so konkret wie möglich. Und versehen Sie das Dokument unbedingt mit Unterschrift, Ort und Datum.
Die fertige Betreuungsverfügung können Sie zu Hause hinterlegen. Oder Sie geben sie einer vertrauenswürdigen Person. Ein Zettel in Ihrer Geldbörse mit dem Aufbewahrungsort stellt sicher, dass das Dokument im Ernstfall schnell gefunden wird.
Der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht baut auf das Vertrauen zu einer Person: Ein Bevollmächtigter handelt eigenverantwortlich und ohne Kontrolle von außen. Anders ist es bei der Betreuungsverfügung: Das Betreuungsgericht bestellt Ihren Vorstellungen entsprechend einen Betreuer und kontrolliert diesen. So muss ein Betreuer dem Gericht bei vielen Aufgaben regelmäßig Bericht erstatten. Es wird sichergestellt, dass die Betreuungsverfügung nicht ohne Notwendigkeit und erst nach gerichtlichem Beschluss zustande kommt. Das bedeutet aber auch, dass der Betreuer erst nach dem Beschluss tätig werden kann. Dagegen ist der Bevollmächtigte sofort handlungsfähig. Ein weiterer wesentlicher Unterschied: Eine Betreuungsverfügung können Sie auch dann noch wirksam verfassen, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind.
|
Betreuungsverfügung (BV) |
Vorsorgevollmacht (VV) |
Zweck |
Wünsche zur Auswahl des gesetzlichen Betreuers und Ausgestaltung der Betreuung festlegen |
Vertrauensperson als Vertreter in z. B. gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten festlegen |
Kontrolle |
Betreuer wird gerichtlich kontrolliert |
Bevollmächtigter kann eigenverantwortlich handeln und wird nicht kontrolliert |
Formale Anforderungen |
Formlose Dokumentation, mit Unterschrift, Ort und Datum versehen |
Formlose Dokumentation, mit Unterschrift, Ort und Datum versehen |
Geschäftsfähigkeit des Verfassers vorausgesetzt? |
Es wird keine volle Geschäftsfähigkeit für die Erstellung der BV vorausgesetzt |
Es wird volle Geschäftsfähigkeit für die Erstellung der VV vorausgesetzt |
Ab wann handlungsfähig? |
Betreuer ist erst nach gerichtlichem Beschluss handlungsfähig |
Bevollmächtigter ist sofort handlungsfähig |
Weitere Vorsorgedokumente: Was ist die Patientenverfügung?
Neben der Betreuungsverfügung und der Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung ein weiteres wichtiges Vorsorgedokument. Mit ihr legen Sie fest, welche medizinische Behandlung Sie in Notsituationen wünschen, und stellen sicher, dass Ihr Wille auch dann umgesetzt wird, wenn Sie diesen nicht mehr äußern können. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht benennen Sie in der Patientenverfügung keine Vertrauensperson, die für Sie entscheidet. Gerade das kann aber die Durchsetzung Ihres dokumentierten Willens erheblich erleichtern. Daher ist es oft sinnvoll und notwendig, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen.
Fazit: Sorgen Sie vor – mit Vollmacht und Verfügung
Mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gestalten Sie Ihre Zukunft. Sie sorgen für den Fall vor, dass Sie Ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuungsverfügung baut weniger auf Vertrauensverhältnissen auf. Sie können sie relativ einfach selbst verfassen. Dagegen ist bei der Vorsorgevollmacht eine rechtliche Beratung sinnvoll. Denn mit dieser Vollmacht legen Sie Ihr Leben und Ihr Eigentum in andere Hände.
Stand: 23.09.2024
Mit dem Newsletter haben Sie die Nase vorn
Bleiben Sie informiert: Mit dem ERGO Newsletter bekommen Sie regelmäßig nützliche Alltagstipps, Neuigkeiten zu Versicherungen und Vorsorge und zusätzlich tolle Gewinnchancen. Melden Sie sich gleich an!
Das könnte Sie auch interessieren:
Sterbegeldversicherung
Ob Bestattungskosten oder Trauerfeier – damit ist alles geregelt und bezahlt.
Risikolebensversicherung
Wer zahlt die Miete oder Kredite, wenn Ihnen etwas passiert? Schützen Sie Ihre Familie.
Tipps der Redaktion
Lesen lohnt sich!