Ein Testament wird in der Regel erst nach der Beerdigung eröffnet. Bis dahin sind Ihre Bestattungswünsche nicht bekannt. Eine eigenständige Bestattungsverfügung ist daher unerlässlich.

Ein Todesfall ist leider nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Belastung für die Angehörigen. Die Kosten für eine Bestattung können Sie mit einer Sterbegeldversicherung decken und so ihren Liebsten zumindest Sicherheit hinterlassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gestaltungsfreiheit: Mit einer Bestattungsverfügung bestimmen Sie selbst, wie Ihre Beisetzung ablaufen soll – von der Bestattungsform über den Ort bis zur Gestaltung der Zeremonie.
- Rechtssicherheit: Die Verfügung ist rechtlich verbindlich, wenn sie klar formuliert, datiert und unterschrieben ist.
- Finanzielle Absicherung: Eine Sterbegeldversicherung ergänzt die Verfügung sinnvoll und sichert die Kosten für die Bestattung ab.
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Bestattungsverfügung: Klar regeln, was wichtig ist
Wie möchten Sie einmal bestattet werden? Still, feierlich oder naturverbunden? Wer rechtzeitig entscheidet, kann viel Klarheit schaffen. Mit einer Bestattungsverfügung gestalten Sie Ihren Abschied nach Ihren Vorstellungen und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen.
Bestattungsverfügung kurz erklärt: Was ist das eigentlich?
Wer entscheidet, wie Ihre letzte Reise vonstatten geht? Mit einer Bestattungsverfügung nehmen Sie das rechtzeitig selbst in die Hand. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung für die eigene Beerdigung, in der Sie die konkrete und individuelle Gestaltung festlegen.
Ob Bestattungsform, Zeremonie oder Grabstätte – mit der Verfügung machen Sie klare Vorgaben und nehmen Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen ab. Damit Ihre Wünsche nach Ihrem Tod berücksichtigt werden, sollte das Dokument gut auffindbar aufbewahrt oder einer Vertrauensperson übergeben werden.
Ist eine Bestattungsverfügung rechtlich bindend?
Eine Bestattungsverfügung ist rechtlich verbindlich, sofern sie klar formuliert, unterschrieben und nach Ihrem Tod auffindbar ist. Angehörige und Behörden müssen sich dann an die darin festgehaltenen Wünsche halten.
Es gibt jedoch zwei Voraussetzungen:
- Die Vorgaben sind für die Angehörigen finanziell zumutbar.
- Die Bestattungsverfügung verstößt nicht gegen gesetzliche Vorschriften.
Checkliste
Diese Informationen gehören hinein:
- persönliche Daten: Die allgemeinen Daten mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift bilden die Basis jeder Bestattungsverfügung.
- Bestattungsform: Ist eine Erd-, Feuer- oder eine alternative Bestattung gewünscht?
- Ort der Bestattung: Benennen Sie den Friedhof oder die Region, an der Ihre letzte Ruhestätte liegen soll.
- Ablauf der Trauerfeier: Halten Sie fest, ob Sie eine kirchliche, weltliche oder stille Beisetzung bevorzugen.
- Gestaltungselemente: Wünsche zu Musik, Blumen oder Redebeiträgen helfen den Hinterbliebenen bei der richtigen Umsetzung.
- Ansprechpartner: Benennen Sie eine Vertrauensperson, die sich um Ihre letzten Wünsche kümmern soll.
Bestattungsverfügung Muster: Tipps zur Erstellung
Eine Bestattungsverfügung lässt sich unkompliziert erstellen – vorausgesetzt, Sie achten auf ein paar wichtige Punkte. So ist sichergestellt, dass Ihre Wünsche auch dann noch gelten, wenn Sie sie nicht mehr persönlich bestätigen können. Diese Informationen gehören hinein:
Zeitpunkt
Eine Bestattungsverfügung kann jederzeit erstellt werden, unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand. Natürlich müssen Sie aber bereits volljährig sein.
Form
Sie können Ihre Verfügung handschriftlich verfassen, das ist rechtlich zulässig. Alternativ lassen sich auch Mustervorlagen nutzen, die ausgedruckt und individuell ergänzt werden.
Unterschrift
Das Dokument muss von Ihnen datiert und persönlich unterschrieben werden.
Beglaubigung
Eine notarielle Beglaubigung ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann aber im Todesfall Streit vermeiden und die Echtheit bestätigen.
Aufbewahrung
Bewahren Sie die Verfügung so auf, dass sie bei Bedarf schnell auffindbar ist, zum Beispiel gemeinsam mit Ihren übrigen Vorsorgedokumenten, bei einer vertrauten Person oder zur Sicherheit auch bei einem Notar.
Tipp
Warum ist eine Bestattungsverfügung sinnvoll?
Ob klassische Erd- oder alternative Naturbestattung: Die Wünsche rund um den letzten Abschied sind so individuell wie das Leben selbst. Mit einer Bestattungsverfügung bringen Sie Ihre Vorstellungen frühzeitig zu Papier und entlasten damit Ihre Angehörigen emotional wie organisatorisch.
Sie sichern sich mit der Bestattungsverfügung nicht nur die Umsetzung Ihrer Wünsche, sondern vermeiden auch Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen. Die Verfügung bietet Orientierung in einer emotional belastenden Zeit und sorgt dafür, dass Entscheidungen nicht unter Zeitdruck getroffen werden müssen.
Die Bestattungsverfügung lässt sich zudem gut mit einer finanziellen Vorsorge kombinieren, etwa über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung, um auch die Kostenfrage verbindlich zu regeln.
Gut zu wissen

Sterbegeldversicherung
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Warum reicht die Bestattungsverfügung als Vorsorge nicht aus?
Allein mit einer Bestattungsverfügung sind Ihre Wünsche zwar dokumentiert, die Umsetzung scheitert jedoch oft am Geld. Denn eine Verfügung regelt keine finanziellen Fragen. Um Ihre Angehörigen nicht mit den Kosten für die Bestattung zu belasten, empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung.
Hier kommt die Sterbegeldversicherung ins Spiel: Sie sorgt dafür, dass die nötigen Mittel im Falle Ihres Todes schnell verfügbar sind. Bei ERGO können Sie individuell entscheiden, wer die Auszahlung erhält und wie hoch die Versicherungssumme (bis zu 15.000 bzw. sogar 20.000 €) sein soll. Tipp: Der Premium-Tarif bietet Ihnen die Möglichkeit, konkrete Bestattungspakete auszuwählen und Ihre Wünsche individuell festzulegen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Ja, Sie können Ihre Verfügung jederzeit ändern oder ergänzen. Wichtig ist, dass die neue Version erneut datiert und unterschrieben wird, damit nur die aktuelle Fassung gilt.
Ohne schriftliche Willenserklärung liegt die Entscheidung bei Ihren nächsten Angehörigen. Da das jedoch zu Unsicherheiten oder Konflikten führen kann, schafft eine Verfügung von vornherein Klarheit.
Ja, Sie können eine Vertrauensperson benennen, die Ihre Wünsche umsetzt. Diese sollte im Idealfall frühzeitig informiert und in Ihre Planung einbezogen werden.
Stand: 25.07.2025