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Autounfall im Ausland: Das gilt es zu beachten

Andere Länder …

In fremden Ländern Auto zu fahren ist nicht einfach. Kommt es dann noch zu einem Unfall, zählt richtiges Verhalten.

Eine gut befahrene Autobahn bei stimmungsvollem Abendlicht.

Beim Autounfall im Ausland kommen viele Stressfaktoren zusammen: von Verständigungsschwierigkeiten mit dem Unfallgegner und den Behörden bis hin zu den Regelungen ausländischer Versicherungsgesellschaften. Wir erklären, wie Sie sich beim Autounfall im Ausland richtig verhalten, was es bei der Unfalldokumentation zu beachten gilt und welche Anlaufstellen weiterhelfen.

Mit guter Vorbereitung im Ausland Auto fahren

Bevor die Reise losgeht, sollten Sie sich mit den Verkehrsregeln Ihres Reiseziels vertraut machen. So herrscht beispielsweise in Großbritannien, Irland und Australien Linksverkehr. In den USA gilt an Kreuzungen mit dem 4-way-Schild: „Wer zuerst kommt, fährt zuerst.“ In vielen Ländern gibt es strengere Regelungen, was Alkohol am Steuer oder das Telefonieren während der Fahrt betrifft. Wer sich bereits vor Reisestart informiert, mindert das Risiko eines Verkehrsunfalls im Ausland.

Die folgenden Dokumente sollten Sie im Ausland stets dabeihaben:

  • Grüne Karte
    Die grüne Karte ist innerhalb der meisten EU-Länder nicht mehr verpflichtend. Inzwischen reicht das Kfz-Kennzeichen als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Trotzdem ist die grüne Karte nützlich: Sie enthält wichtige Informationen, z. B. die Versicherungsnummer und die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften.
    In einigen osteuropäischen Ländern und in der Türkei ist es vorgeschrieben, die grüne Karte als Nachweis der Haftpflichtversicherung mitzunehmen. Die Karte erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung.

  • Internationaler Unfallbericht
    Auch ein Vordruck des internationalen Unfallberichts sollte stets bei Ihren Reiseunterlagen sein. Auf jeden Fall in deutscher und englischer Sprache sowie nach Möglichkeit in der Sprache Ihres Urlaubslands.

  • Mallorca-Police
    Prüfen Sie, ob die sogenannte Mallorca-Police ein Bestandteil Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ist. Sie sorgt dafür, dass potenzielle Haftpflichtschäden im Ausland mit höheren Deckungssummen abgesichert werden. Das ist wichtig, denn ausländische Kfz-Haftpflichtversicherungen zahlen bei Schäden meist viel geringere Beträge als deutsche. In Deutschland liegt die Mindestdeckungssumme bei 2,5 Mio €. Im Ausland sind es meist maximal 100.000 €.
    Die Mallorca-Police gilt für EU-Länder, einschließlich der Türkei. Für Nicht-EU-Länder hingegen brauchen Sie eine Traveller Police. Diese greift allerdings nicht bei Kaskoschäden am eigenen Auto. Sie garantiert nur, dass Haftpflichtschäden mit höheren Summen abgesichert werden.

Autounfall im Ausland – so verhalten Sie sich richtig

Bei einem Autounfall im Ausland ist grundsätzlich das gleiche Vorgehen angesagt wie in Deutschland. Sie dürfen die Unfallstelle nicht verlassen und müssen sie für andere Autofahrer kennzeichnen:

  • Warndreieck aufstellen
  • Warnweste anziehen
  • Warnblinker einschalten

Gab es Verletzte, wählen Sie umgehend den Notruf. Die Notrufnummer 112 gilt europaweit. In den USA wählen Sie die 911. Wenn es nötig ist, leisten Sie anschließend Erste Hilfe. Wurden Sie selbst verletzt, sollten Sie so bald wie möglich einen Arzt aufsuchen und sich ein Attest ausstellen lassen. Gehen Sie erst später zu einem deutschen Arzt, erkennen ausländische Versicherungen das Attest eventuell nicht an.

Bei schweren Verletzungen sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen. Den benötigen Sie im Übrigen auch bei schweren Verstößen gegen ausländische Verkehrsvorschriften.

Sowohl bei Personen- als auch bei Blechschäden sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung informieren. Sind Sie mit dem Mietwagen unterwegs, benachrichtigen Sie auch die Mietwagenfirma.

Aufgestelltes Warndreieck vor weißem Auto

Wann die Polizei im Ausland informiert werden muss

Inwiefern man nach einem Auslandsunfall die Polizei informieren muss, variiert je nach Land und nach Schwere des Unfalls. In vielen osteuropäischen Ländern ist das schon bei kleineren Unfällen ohne Personenschaden erforderlich. Gut zu wissen: Die dortigen Versicherungsgesellschaften erkennen nur das von der Polizei erstellte Unfallprotokoll an.

In anderen Ländern muss die Polizei nur dann verständigt werden, wenn es Verletzte gibt. Falls Ihr Mietwagen in den Unfall involviert war, benachrichtigen Sie die Polizei in jedem Fall. Dies fordern die AGB der meisten Mietwagenagenturen.

Die Polizei sollten Sie grundsätzlich auch dann rufen, wenn der Unfallgegner geflohen ist oder es zu keiner Einigung kommt.

Was muss im internationalen Unfallbericht stehen?

Es ist wichtig, festzustellen, wer die Schuld am Autounfall trägt. Denn davon hängt ab, welche Versicherung für die Schadensregulierung zuständig ist. Ein internationaler Unfallbericht hilft, den Ablauf des Unfalls exakt festzuhalten. Diesen müssen alle Unfallteilnehmer identisch ausfüllen.

Der Unfallbericht muss Folgendes enthalten:

  • Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Unfallort
  • Zahl der verletzten Personen
  • Daten der beteiligten Fahrzeuge
  • Sichtbare Schäden an den Fahrzeugen
  • Kontaktdaten der Zeugen
  • Kontaktdaten der Unfallteilnehmer
  • Umstände des Unfalls (Fahrzeug parkte, bog links ab o. Ä.)
  • Unfallskizze
  • Unterschriften der Unfallteilnehmer

Den Unfallort sollten Sie exakt dokumentieren: Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Perspektiven, einschließlich Details wie Bremsspuren und Glassplittern.
Achtung: Unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht verstehen. Denn es könnte sich um ein Schuldeingeständnis handeln, das Sie später belastet.

Die Schadensregulierung beim Auslandsunfall

Haben Sie den Unfall selbst verursacht, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kosten Ihres Unfallgegners auf. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer Vollkaskoversicherung. Diese zahlt für Schäden am eigenen Auto, unabhängig von der Schuldfrage. Trägt Ihr Unfallgegner die Schuld, muss dessen Versicherungsgesellschaft Sie kontaktieren. Dazu haben alle europäischen Versicherungen in jedem Land einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten. Wenn Sie z. B. in einen Autounfall in Italien verwickelt sind, können Sie sich an den Beauftragten der Versicherung in Italien wenden.

Über den Zentralruf der Autoversicherer finden Sie heraus, welcher Beauftragte für Sie zuständig ist. Den Zentralruf erreichen Sie kostenfrei unter 0800 250 2600 (im Inland) oder aus dem Ausland unter +49 40300 330300.

Kompliziert wird es, wenn sich der Unfall in einem Nicht-EU-Land ereignet. Am besten beauftragen Sie dann einen Anwalt. Bei bürokratischen Hürden im Ausland unterstützt darüber hinaus der Bürgerservice des Auswärtigen Amts.

Im Notfall können Sie sich nach 3 Monaten an die deutsche Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Sie hilft, wenn der Unfallgegner geflüchtet oder nicht bereit ist, für den verursachten Unfall aufzukommen. Zwar ist sie nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Doch einen Versuch ist es wert. Die Verkehrsopferhilfe ist auch dann die erste Anlaufstelle, wenn das gegnerische Unfallauto nicht ermittelt werden konnte.

Ein Autounfall im Ausland ist meist erst einmal mit zusätzlichen Kosten verbunden. Z. B. für zusätzliche Übernachtungen oder die Überführung des Pkws. Tipp: Prüfen Sie daher nach einem Autounfall Ihren Kreditrahmen.

Fazit:

  • Haben Sie stets die grüne Karte und einen internationalen Unfallbericht dabei.
  • Bei Personenschäden und ungeklärter Schuldfrage immer die Polizei benachrichtigen. In einigen Ländern Osteuropas schon bei geringfügigen Sachschäden.
  • Unterschreiben Sie während der Unfalldokumentation kein Dokument, dessen Inhalt Sie nicht verstehen.
  • Der Zentralruf der Autoversicherer informiert über den für Sie zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten im Ausland.

Als ERGO-Kunde können Sie die internationale grüne Versicherungskarte hier anfordern.

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