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Berufsunfähigkeit bei Beamten

Berufsunfähig oder dienstunfähig?

Wenn Beamte durch Krankheit nicht mehr arbeiten können, sind sie dienstunfähig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte dennoch sinnvoll sein.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie langfristig finanziell ab, wenn Sie Ihrer Arbeit aufgrund von Krankheit nicht mehr nachgehen können. Das kann auch für Beamte sinnvoll sein, da die Pensionsansprüche in vielen Fällen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Beamten spricht man nicht von Berufsunfähigkeit, sondern von Dienstunfähigkeit. Bis ein Beamter dienstunfähig erklärt wird, vergehen allerdings mindestens 6 Monate.
  • Ist ein Beamter dienstunfähig, wird er in den Ruhestand versetzt und erhält eine Pension. Die Höhe der Pension richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre – Beamte, die weniger als fünf Jahre Dienst getan haben, erhalten keine Pension.
  • Häufig reicht die Pension nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist daher eine sinnvolle Absicherung für Beamte.

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Können Beamte berufsunfähig werden?

Ob beim Einkommen, bei der Arbeitszeitregelung oder beim Sonderurlaub – in vielen Fällen gelten für Beamte andere Bestimmungen als für „normale“ Arbeitnehmer. Auch bei der Berufsunfähigkeit verhält es sich so: Häufig hört man, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte keinen Sinn macht, weil diese gar nicht berufsunfähig werden können. Aber stimmt das wirklich? Und wie sind Beamte finanziell abgesichert, wenn sie ihrem Beruf aufgrund von Krankheit nicht mehr nachgehen können? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Thema Berufsunfähigkeit im Beamtenstand gehandhabt wird und was die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind.

Berufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit bei Beamten

Beamte im öffentlich-rechtlichen Dienst werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist dennoch empfehlenswert.

Wann ist man als Beamter dienstunfähig?

Die Dienstunfähigkeit von Beamten ist im Bundesbeamtengesetz (BBG), § 44 Abs. 1 Satz 1 geregelt. Danach gelten Beamte als dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Eine Dienstunfähigkeit kann auch dann schon bestehen, wenn ein Beamter innerhalb von 6 Monaten mindestens drei Monate nicht arbeiten konnte und wenn keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit in den kommenden 6 Monaten wieder vollständig hergestellt wird.

Gut zu wissen

Wer stellt die Dienstunfähigkeit bei Beamten fest?

Die Dienstunfähigkeit muss grundsätzlich durch einen Amtsarzt festgestellt werden, also von einem Arzt, der für den öffentlichen Gesundheitsdienst arbeitet. Dieser Amtsarzt kann die Dienstunfähigkeit bescheinigen – ob eine echte (dauerhafte) Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet aber nicht der Amtsarzt, sondern der Arbeitgeber des Beamten. Eine echte Dienstunfähigkeit hat immer zur Folge, dass der Beamte in den Ruhestand versetzt wird.

Welche Beamten können dienstunfähig werden?

Dienstunfähigkeit kann bei allen Beamten eintreten, die im öffentlich-rechtlichen Dienst stehen.

Checkliste

  • Lehrer
  • Professoren
  • Polizisten
  • Richter
  • Mitarbeiter im Justizdienst, z.B. bei Gerichten
  • Behördenmitarbeiter
  • Verbeamtete Staatssekretäre, z. B. in Ministerien
  • Berufssoldaten

Wie sind Beamte bei Dienstunfähigkeit abgesichert?

Welche finanzielle Versorgung dienstunfähige Beamte erhalten, hängt von ihrem Beamtenstatus ab.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll?

Hat ein Beamter auf Lebenszeit viele Jahre lang seinen Dienst getan, bevor er dienstunfähig wird, dann kann sein Ruhegehalt durchaus reichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen aber ist die Pension zu niedrig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten – und unter Umständen besteht auch gar kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Daher ist es fast immer sinnvoll für Beamte, sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich abzusichern.

Da Beamte per Definition nicht berufsunfähig werden, sondern dienstunfähig, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte häufig auch als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet. Im Grunde handelt es sich dabei aber um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Das heißt, die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ab dem Moment, ab dem ein Beamter berufsunfähig ist – im Gegensatz zur Pension, die erst gezahlt wird, wenn der Beamte dienstunfähig erklärt worden ist.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte?

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel sind Beamte vom ersten Tag ihrer Berufsunfähigkeit abgesichert.

Gut zu wissen

Ist berufsunfähig das Gleiche wie erwerbsunfähig?

Berufsunfähig bedeutet, dass man seinen ursprünglichen – also meist den gelernten – Beruf nicht mehr ausüben kann. Erwerbsunfähig heißt, dass man aus gesundheitlichen Gründen auch andere Tätigkeiten nicht mehr oder nicht voll ausüben kann. Sowohl berufsunfähige als auch erwerbsunfähige Arbeitnehmer haben Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese gesetzliche Leistung der Rentenkasse sichert alle rentenversicherungspflichtigen Menschen ab, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente?

Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente unterscheiden sich vor allem in der Art der Absicherung.

Fazit: Pensionsansprüche prüfen und bei Bedarf Berufsunfähigkeitsrente abschließen

Gerade junge Beamte und Beamte auf Probezeit profitieren von der zusätzlichen Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsrente. Wichtig ist, dass Sie vorab Ihren Anspruch auf ein Ruhegehalt und die Höhe des Ruhegehalts prüfen. Zeigt sich, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, sollten Sie eine Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen: So stellen Sie sicher, dass Sie auch nach Eintritt in die Dienstunfähigkeit weiterhin Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen können.

Stand: 08.12.2025

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