Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie langfristig finanziell ab, wenn Sie Ihrer Arbeit aufgrund von Krankheit nicht mehr nachgehen können. Das kann auch für Beamte sinnvoll sein, da die Pensionsansprüche in vielen Fällen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Beamten spricht man nicht von Berufsunfähigkeit, sondern von Dienstunfähigkeit. Bis ein Beamter dienstunfähig erklärt wird, vergehen allerdings mindestens 6 Monate.
- Ist ein Beamter dienstunfähig, wird er in den Ruhestand versetzt und erhält eine Pension. Die Höhe der Pension richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre – Beamte, die weniger als fünf Jahre Dienst getan haben, erhalten keine Pension.
- Häufig reicht die Pension nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist daher eine sinnvolle Absicherung für Beamte.
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Können Beamte berufsunfähig werden?
Ob beim Einkommen, bei der Arbeitszeitregelung oder beim Sonderurlaub – in vielen Fällen gelten für Beamte andere Bestimmungen als für „normale“ Arbeitnehmer. Auch bei der Berufsunfähigkeit verhält es sich so: Häufig hört man, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte keinen Sinn macht, weil diese gar nicht berufsunfähig werden können. Aber stimmt das wirklich? Und wie sind Beamte finanziell abgesichert, wenn sie ihrem Beruf aufgrund von Krankheit nicht mehr nachgehen können? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Thema Berufsunfähigkeit im Beamtenstand gehandhabt wird und was die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind.
Berufsunfähigkeit
Beamte üben keinen Beruf aus, sondern bekleiden ein Amt. Daher können sie – juristisch gesehen – nicht berufsunfähig werden. Kann ein Beamter aufgrund von Krankheit nicht mehr voll arbeiten, ist er theoretisch trotzdem berufsunfähig, denn für die Berufsunfähigkeit zählt nur, ob eine Person ihre berufliche Tätigkeit noch ausüben kann oder nicht. Beamte, die eine private Berufsunfähigkeitsversicherung haben, können daher als berufsunfähig eingestuft werden und Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen.
Dienstunfähigkeit
Grundsätzlich gilt für Beamte nicht die Berufsunfähigkeit, sondern die sogenannte Dienstunfähigkeit. Sie ist der Maßstab dafür, ob ein Beamter weiter arbeiten kann oder in den Ruhestand versetzt wird. Kann ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten, wird die Dienstunfähigkeit festgestellt. Der Beamte wird dann in den Ruhestand versetzt und erhält unter Umständen ein dienstliches Ruhegehalt (Pension). Als zusätzliche finanzielle Absicherung bietet sich für Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel an.
Wann ist man als Beamter dienstunfähig?
Die Dienstunfähigkeit von Beamten ist im Bundesbeamtengesetz (BBG), § 44 Abs. 1 Satz 1 geregelt. Danach gelten Beamte als dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Eine Dienstunfähigkeit kann auch dann schon bestehen, wenn ein Beamter innerhalb von 6 Monaten mindestens drei Monate nicht arbeiten konnte und wenn keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit in den kommenden 6 Monaten wieder vollständig hergestellt wird.
Gut zu wissen
Welche Beamten können dienstunfähig werden?
Dienstunfähigkeit kann bei allen Beamten eintreten, die im öffentlich-rechtlichen Dienst stehen.
Checkliste
- Lehrer
- Professoren
- Polizisten
- Richter
- Mitarbeiter im Justizdienst, z.B. bei Gerichten
- Behördenmitarbeiter
- Verbeamtete Staatssekretäre, z. B. in Ministerien
- Berufssoldaten
Beamte auf Widerruf
Beamte auf Widerruf befinden sich im sogenannten Vorbereitungsdienst, also in der Ausbildung für die Beamtenlaufbahn. Ihr Beamtenverhältnis ist zeitlich befristet und kann jederzeit widerrufen werden. Wird ein Beamter auf Widerruf dienstunfähig, wird er entlassen. Es besteht kein Anspruch auf ein dienstliches Ruhegehalt (Pension) oder auf eine Nachversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beamte auf Probe
Vor der lebenslänglichen Verbeamtung durchlaufen Beamte eine dreijährige Probezeit. Wenn Beamte in dieser Probezeit dienstunfähig werden, werden sie meist entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nur wenn die Dienstunfähigkeit als Folge eines Dienstunfalls eingetreten ist, können Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt werden und erhalten ein Ruhegehalt.
Beamte auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit werden bei echter – also dauerhafter – Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Wenn Sie mindestens fünf Jahre lang ihren Dienst geleistet haben, erhalten sie ein dienstliches Ruhegehalt (Pension) von ihrem Arbeitgeber. Dieses berechnet sich aus der Zeit, die der Beamte gearbeitet hat, muss aber mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll?
Hat ein Beamter auf Lebenszeit viele Jahre lang seinen Dienst getan, bevor er dienstunfähig wird, dann kann sein Ruhegehalt durchaus reichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen aber ist die Pension zu niedrig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten – und unter Umständen besteht auch gar kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Daher ist es fast immer sinnvoll für Beamte, sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich abzusichern.
Da Beamte per Definition nicht berufsunfähig werden, sondern dienstunfähig, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte häufig auch als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet. Im Grunde handelt es sich dabei aber um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Das heißt, die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ab dem Moment, ab dem ein Beamter berufsunfähig ist – im Gegensatz zur Pension, die erst gezahlt wird, wenn der Beamte dienstunfähig erklärt worden ist.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte?
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel sind Beamte vom ersten Tag ihrer Berufsunfähigkeit abgesichert.
Bei Berufsunfähigkeit
Bei Dienstunfähigkeit
Gut zu wissen
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente?
Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente unterscheiden sich vor allem in der Art der Absicherung.
Berufsunfähigkeitsrente
Erwerbsminderungsrente
Fazit: Pensionsansprüche prüfen und bei Bedarf Berufsunfähigkeitsrente abschließen
Gerade junge Beamte und Beamte auf Probezeit profitieren von der zusätzlichen Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsrente. Wichtig ist, dass Sie vorab Ihren Anspruch auf ein Ruhegehalt und die Höhe des Ruhegehalts prüfen. Zeigt sich, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, sollten Sie eine Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen: So stellen Sie sicher, dass Sie auch nach Eintritt in die Dienstunfähigkeit weiterhin Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen können.
Stand: 08.12.2025
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