Die Anzahl der Sonderurlaubstage variiert nach Angestelltenverhältnis, Arbeitsvertrag und nach der Nähe des Familienmitglieds. Angestellte ohne Tarifvertrag bekommen beim Tod der nächsten Angehörigen in der Regel 2 bis 3 Tage bezahlten Sonderurlaub, für Angestellte im öffentlichen Dienst (TVöD) sowie Beamte sind bei solchen Trauerfällen verbindlich 2 Tage Sonderurlaub festgelegt.

Zusätzlich zu der emotionalen Belastung, die ein Trauerfall mit sich bringt, sollten auch die finanziellen Aspekte nicht vernachlässigt werden. Eine Risikolebensversicherung kann hier eine wichtige Rolle spielen. Sie bietet die Möglichkeit, Ihre Liebsten im Ernstfall abzusichern, sodass sie sich in dieser schweren Zeit nicht auch noch um finanzielle Sorgen kümmern müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt für Arbeitnehmer keine gesetzliche Regelung für Sonderurlaub im Todesfall – nur bei Beamten und Angestellten mit einem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes sind die Urlaubstage verbindlich geregelt.
- Wie viel Sonderurlaub Ihnen zusteht, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab: Die meisten Unternehmen gewähren 1 bis 3 Tage Sonderurlaub bei den engsten Angehörigen.
- Während des Sonderurlaubs wird der Lohn weitergezahlt. Die freien Tage dürfen nicht vom festgesetzten Jahresurlaub abgezogen werden. Zusätzlich zum Sonderurlaub können Sie aber Regelurlaub oder unbezahlte Urlaubstage nehmen.
Was ist Sonderurlaub im Todesfall?
Erfahren Sie im Video, wie Sonderurlaub gesetzlich geregelt ist, welchen Anspruch es bei Todesfällen in der Familie gibt und wann Sie sich bei einem Trauerfall krankschreiben lassen können.
Diese Themen finden Sie hier
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es bei einem Trauerfall?
Im Überblick: Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall nach Arbeitsverhältnis
Sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei Todesfällen Sonderurlaub zu geben?
Kann man sich bei einem Todesfall in der Familie krankschreiben lassen?
In welchen anderen Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub?
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es bei einem Trauerfall?
Wenn ein Familienmitglied verstirbt, braucht es Zeit, um den Verlust zu verarbeiten. Neben dem Schock und der Trauer müssen bei einem Todesfall aber auch zahlreiche Dinge erledigt werden: das Benachrichtigen von Freunden und Bekannten, die Beerdigung organisieren und nicht zuletzt das Kündigen von Versicherungen und Verträgen des Verstorbenen. Aus diesem Grund steht Arbeitnehmern bei einem Todesfall in der Familie häufig Sonderurlaub zu.
Wie viele Sonderurlaubstage Angehörige erhalten, hängt vom Arbeitnehmerverhältnis bzw. vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Nur bei Arbeitnehmern mit Tarifvertrag und bei Beamten ist die Dauer des Sonderurlaubs bei einem Todesfall explizit festgeschrieben: Wer keinen Tarifvertrag hat, muss den Sonderurlaub daher individuell mit dem Arbeitgeber verhandeln.

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Gut zu wissen
Sonderurlaub bei Todesfall für Angestellte ohne Tarifvertrag
Der Anspruch auf Sonderurlaub kann individuell bei Abschluss des Arbeitsvertrags verhandelt werden – aber auch noch im Nachhinein, z. B. dann, wenn ein Todesfall eingetreten ist. Auch wenn es für Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag keine einheitliche Regelung gibt, ist die Anzahl der Sonderurlaubstage in den meisten Arbeitsverträgen in etwa gleich geregelt. Wie viele Tage Sonderurlaub Sie bekommen, hängt dabei auch davon ab, wie eng Sie mit dem Verstorbenen verwandt waren:
- 3 Tage beim Tod des Ehepartners, Lebenspartners oder der eigenen Kinder, Stief- oder Pflegekinder
- 1 bis 2 Tage beim Tod der Eltern, Schwiegereltern sowie von Brüdern und Schwestern
- 1 Tag beim Tod der Großeltern oder anderer Angehöriger, die nicht im selben Haushalt leben
Besprechen Sie die Dauer des Sonderurlaubs am besten mit Ihrem Vorgesetzten, um sicherzustellen, dass Ihre persönliche Situation berücksichtigt wird und Sie Zeit zum Trauern und für die Formalitäten haben.
Sonderurlaub bei Todesfall für Angestellte mit Tarifvertrag
Tarifverträge regeln Sonderurlaub sehr genau. Beim Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gibt es z. B. grundsätzlich 2 Tage Sonderurlaub beim Tod eines der folgenden Angehörigen:
- Ehe- oder Lebenspartner
- Kind
- Elternteil
Sterben Großeltern oder entferntere Verwandte wie Onkel, Tanten oder auch Stiefeltern, steht Angestellten mit Tarifvertrag kein gesetzlicher Sonderurlaub zu. Eine bezahlte Freistellung können Sie bei solchen Trauerfällen aber mit dem Arbeitgeber individuell absprechen.
Sonderurlaub bei Todesfall für Beamte
Auch für Beamte ist der Sonderurlaub im Todesfall gesetzlich klar geregelt. Genau wie Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst grundsätzlich 2 Tage Sonderurlaub beim Tod der Eltern, des Ehe- oder Lebenspartners oder eines Kindes. Beim Tod der Großeltern und entfernteren Verwandten gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub.
Gut zu wissen: Bei Landesbeamten wird der Sonderurlaub von der jeweiligen Landesgesetzgebung geregelt – diese Regelungen entsprechen allerdings exakt denen, die auch für Bundesbeamte gelten. Hessen hat als einziges Bundesland keine eindeutige Regelung: Dort vereinbaren Sie den Sonderurlaub bei einem Sterbefall mit dem Vorgesetzten.
Tarifverträge regeln Sonderurlaub i. d. R. sehr genau. Auch für Beamte ist die Anzahl freier Tage im Todesfall gesetzlich klar geregelt – zumindest wenn die nächsten Angehörigen betroffen sind.
Anzahl freier Tage im Todesfall
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) |
Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag |
Beamte | |
---|---|---|---|
Gesetzlicher Anspruch |
ja | nein | ja |
Tod der Eltern/ Schwiegereltern |
2 Tage | 1–2 Tage | 2 Tage |
Tod von Geschwistern |
-/- | 1–2 Tage | -/- |
Tod der eigenen Kinder, Stief-, Pflegekinder |
2 Tage | 2–3 Tage | 2 Tage |
Tod des Ehepartners/ Lebenspartners |
2 Tage | 3 Tage | 2 Tage |
Tod der Großeltern |
-/- | 1 Tag | -/- |
Gut zu wissen
Sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei Todesfällen Sonderurlaub zu geben?
Arbeitgeber können Sonderurlaub nur dann verbieten, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt ist. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, in der Sonderurlaub nur in zuvor vereinbarten Fällen gewährt wird, also etwa beim Tod eines nahen Angehörigen, bei der eigenen Hochzeit oder bei der Geburt eines Kindes. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten muss der Arbeitgeber Urlaub bei einem Todesfall grundsätzlich gewähren, wenn ein enger Angehöriger verstorben ist.
Gesetzliche Regelung für Sonderurlaub im Todesfall
Wie viele Tage Urlaub Ihnen nach dem Tod eines Angehörigen zustehen, ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer aber ein gesetzliches Recht, aus persönlichen Gründen kurzfristig bezahlten Urlaub zu nehmen.
Bei Angestellten
Bei Angestellten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Sonderurlaub. Nach § 616 BGB wird Sonderurlaub bei Lohnfortzahlung gewährt, wenn eine „vorübergehende Verhinderung“ eines Arbeitnehmers vorliegt, die er nicht selbst verantwortet hat und die er nicht verschieben kann. Dazu gehört z. B. der Tod eines Verwandten, aber auch medizinisch notwendige Arzttermine oder Quarantäne. Bei Auszubildenden gilt § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Bei Beamten
Bei Beamten wird Sonderurlaub bei einem Todesfall durch die jeweilige Urlaubs- oder Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) geregelt. Bei Bundesbeamten gilt § 21 SUrlV. Bei Beamten der Länder gelten die entsprechenden Länderverordnungen – diese sind mit Ausnahme von Hessen aber identisch mit der Sonderurlaubsverordnung des Bundes.
Kann man sich bei einem Todesfall in der Familie krankschreiben lassen?
Den Tod eines engen Angehörigen zu verarbeiten dauert – meist reichen dafür die wenigen Tage nicht aus, die man durch Sonderurlaub freibekommt. Denn Trauer ist häufig mit starken psychischen und emotionalen Belastungen verbunden. Wenn Sie durch diese Belastungen vorübergehend nicht arbeitsfähig sind, lassen Sie sich aufgrund des Trauerfalls von einem Arzt krankschreiben.
Trauer kann auch zu länger anhaltenden körperlichen Reaktionen führen oder Sie aus psychologischen Gründen arbeitsunfähig werden lassen. In diesem Fall werden Sie nicht wegen des Todesfalls, sondern wegen Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen krankgeschrieben.
In welchen anderen Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub?
- Arbeitnehmer haben nicht nur bei Trauerfällen Anspruch auf Sonderurlaub, sondern auch aus persönlichen Gründen oder wenn eine besondere Belastung vorliegt.
- Bei einem bezahlten Sonderurlaub ist entscheidend, dass die besondere Belastung nicht selbst verschuldet ist und dass sie nur für kurze Zeit anhält.
- Eine weitere Voraussetzung für bezahlten Sonderurlaub ist, dass die Gründe oder Termine, die den Urlaub erfordern, nicht verschoben werden können.
- Bei Angestellten ist der Sonderurlaub über den Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt, bei Beamten gilt die jeweilige Urlaubsverordnung.
Typische Gründe für Sonderurlaub
Checkliste
- Pflege naher Angehöriger (z. B. Kinder, Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern) wegen plötzlicher Erkrankung oder Ausfall der üblichen Betreuung
- Arztbesuche oder Operationen
- Behördengänge
- Geburt des eigenen Kindes
- Eigene Hochzeit
- Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten (z. B. ehrenamtliche Katastrophenschützer, Feuerwehrleute, Schöffendienst)
Gut zu wissen
FAQ – Häufige Fragen zum Sonderurlaub im Todesfall
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Stirbt ein Elternteil, bekommen Sie als Angestellter ohne Tarifvertrag meist 1 bis 2 Tage Sonderurlaub, abhängig von Ihrem Arbeitsvertrag. Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte erhalten einheitlich 2 Tage Sonderurlaub beim Tod von Vater oder Mutter.
Beim Tod von Geschwistern bekommen Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag in der Regel 1 bis 2 Tage bezahlten Sonderurlaub zugesprochen – dies muss allerdings individuell mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Angestellte mit Tarifvertrag und Beamte haben keinen verbindlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Tod eines Bruders oder einer Schwester. Sie müssen die Anzahl der Sonderurlaubstage im Einzelfall mit ihrem Vorgesetzten absprechen.
Wenn ein Großeltern-Teil verstirbt, erhalten Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag in der Regel 1 Tag bezahlten Sonderurlaub, um an der Beerdigung teilzunehmen. Dieser Anspruch ist aber nicht verbindlich und muss mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Auch Arbeitnehmer mit Tarifvertrag und Beamte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Tod von Oma oder Opa. Sie können dies aber ebenfalls mit ihrem Vorgesetzten verhandeln.
Stand: 15.08.2025