Nach dem Tod eines engen Angehörigen ist Zeit nötig, um den Verlust zu verarbeiten. Arbeitnehmern steht deshalb häufig Sonderurlaub zu.
Das Wichtigste im Überblick:
- Zum Sonderurlaub im Trauerfall gibt es keine verbindlichen Regelungen, außer bei Beamten und Angestellten mit einem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
- Wie viel Sonderurlaub Ihnen zusteht, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab.
- Je nach Unternehmen werden zwischen 1 und 3 Tagen Sonderurlaub bei den engsten Angehörigen gewährt.
- Während des Sonderurlaubs wird der Lohn weitergezahlt. Die durch den Sonderurlaub freien Tage dürfen nicht vom festgesetzten Jahresurlaub abgezogen werden. Ob Sie zusätzlich zum Sonderurlaub noch Regelurlaub nehmen, bleibt Ihnen selbst überlassen.
Dauer von Sonderurlaub im Trauerfall
Wie lange der Sonderurlaub gewährt wird, kommt auf die das Arbeitnehmerverhältnis an, vor allem aber auf den Arbeitsvertrag. Wer keinen Tarifvertrag hat oder verbeamtet ist, muss den Sonderurlaub mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Wenn Sonderurlaub nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, heißt das nicht, dass Sie keinen Anspruch darauf haben. Entscheidend ist, dass Sonderurlaub nur bei kurzfristigen persönlichen Belastungen gewährt wird. Wenn Sie für eine längere Zeit nicht arbeiten können, müssen Sie normalen Urlaub beantragen. Oder Sie lassen sich krankschreiben, z. B. wenn eine starke psychische Belastung vorliegt.
Sonderurlaub bei Todesfall für Angestellte ohne Tarifvertrag
Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Sonderurlaub ist deshalb auch Verhandlungssache bei Vertragsabschluss. In den meisten Arbeitsverträgen sind sehr ähnliche Zeiten für Sonderurlaube vorgesehen.
Besprechen Sie die Dauer Ihres Sonderurlaubs am besten mit Ihrem Vorgesetzten, damit Ihre persönliche psychische Belastung berücksichtigt wird.
Übliche Dauer von Sonderurlaub im Trauerfall:
- Tod der Eltern oder Schwiegereltern: 1- 2 Tage
- Tod der Geschwister: 1-2 Tage
- Tod der eigenen Kinder, Stief- und Pflegekinder im eigenen Haushalt: 2-3 Tage
- Tod des Ehe- oder Lebenspartners: 3 Tage
- Tod der Großeltern: 0 -1 Tag
- Tod weiterer Angehöriger, die nicht im selben Haushalt lebten: 0-1 Tag
Auch bei Auszubildenden gibt es keine einheitlichen Regelungen. Wie bei Angestellten ist der Sonderurlaub Sache des Auszubildendenvertrags oder des Vorgesetzten.
Sonderurlaub bei Todesfall für Angestellte mit Tarifvertrag
Tarifverträge regeln Sonderurlaub i. d. R. sehr genau. Beim Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gibt es z. B. grundsätzlich 2 Tage Sonderurlaub beim Tod eines dieser Angehörigen:
- Ehe- oder Lebenspartner
- Kind
- Elternteil
Sonderurlaub bei Todesfall für Beamte
Für Beamte gibt es gesetzliche Regelungen für den Sonderurlaub im Todesfall.
Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst erhalten grundsätzlich 2 Tage Sonderurlaub beim Tod eines dieser Angehörigen:
- Ehe- oder Lebenspartner
- Kind
- Elternteil
Es gelten also dieselben Regeln wie im öffentlichen Dienst.
Bei Landesbeamten wird der Sonderurlaub von der jeweiligen Landesgesetzgebung geregelt. Diese Regelungen entsprechen in allen Ländern denen für Bundesbeamte. Nur Hessen hat keine eindeutige Regelung. Dort muss Sonderurlaub mit dem Vorgesetzten vereinbart werden.
Können Arbeitgeber Sonderurlaub verbieten?
Arbeitgeber können Sonderurlaub verbieten, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt ist. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, in der Sonderurlaub nur in vorher vereinbarten Fällen gewährt wird.
Gesetzliche Grundlagen für Sonderurlaub im Trauerfall
Es gibt zwar keine gesetzlich vorgeschriebenen Dauern für einen Urlaub nach einem Todesfall. Doch das Gesetz gibt Arbeitnehmern das Recht, bei besonderen Belastungen Urlaub zu nehmen.
Gesetzliche Grundlagen bei Angestellten
Bei Angestellten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Sonderurlaub. Nach § 616 BGB wird Sonderurlaub bei Lohnfortzahlung gewährt, wenn eine „vorübergehende Verhinderung“ eines Arbeitnehmers vorliegt.
Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer nicht für die Verhinderung verantwortlich ist und sie nicht verschieben kann. Dazu gehört unter anderem der Tod eines Verwandten, aber auch medizinisch notwendige Arzttermine oder Quarantäne.
Bei Auszubildenden gilt in ähnlicher Weise § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Gesetzliche Grundlage bei Beamten
Bei Beamten wird Sonderurlaub bei Todesfall durch die jeweilige Urlaubs- oder Sonderurlaubsverordnung geregelt. Bei Bundesbeamten ist das § 21 SUrlV, bei Beamten der Länder gelten die entsprechenden Verordnungen.
Krankschreibung nach einem Trauerfall
Der Tod eines engen Angehörigen kann nicht immer in der Zeit verarbeitet werden, die man durch Sonderurlaub freibekommt. Denn Trauer ist häufig mit starken psychischen und emotionalen Belastungen verbunden. Wenn Sie durch diese Belastungen nicht arbeitsfähig sind, können Sie von einem Arzt krankgeschrieben werden.
Trauer kann auch zu starken körperlichen Reaktionen führen oder Sie aus psychologischen Gründen arbeitsunfähig werden lassen. In diesem Fall werden Sie nicht wegen des Todesfalls, sondern wegen Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen krankgeschrieben.
In welchen anderen Fällen steht mir Sonderurlaub zu?
Sonderurlaub können Sie nicht nur bei Todesfällen beantragen. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag regelt, in welchen Fällen Sie noch Sonderurlaub nehmen können. Bei Beamten gilt die jeweilige Urlaubsverordnung.
Entscheidend bei bezahltem Sonderurlaub ist, dass es sich um eine persönliche Belastung handelt, die Sie nicht verschuldet haben und die nur für kurze Zeit anhält. Dazu kann z. B. gehören:
- Pflege naher Angehöriger (z. B. Kinder, Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern) wegen plötzlicher Erkrankung oder Ausfall der üblichen Betreuung
- Arztbesuche oder Operationen
- Behördengänge
- Geburt des eigenen Kindes
- Die eigene Hochzeit
- Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten (z. B. ehrenamtliche Katastrophenschützer, Feuerwehrleute, Schöffendienst)
Die Voraussetzung für bezahlten Sonderurlaub ist, dass die Termine nicht verschoben werden können.
Darüber hinaus kann Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub bestehen. Genaueres muss immer mit dem Vorgesetzten und mit den Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt werden. Das kann z. B. nötig sein, wenn ein Kind für längere Zeit krank ist und gepflegt werden muss. Eine übliche Grenze für bezahlten Sonderurlaub ist in diesen Fällen 5 Arbeitstage.
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