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Wie gebe ich die Grundsteuererklärung ab?

Per ELSTER oder ...

Aufgrund der Reform des Grundsteuerrechts müssen Immobilienbesitzer bis Ende Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben. Aber wie?

Rechtsfrage des Tages:

Das Grundeigentum soll in Deutschland neu bewertet werden. Eigentümer müssen sich langsam sputen und sich mit der Grundsteuererklärung befassen. Wie können Sie die Erklärung abgeben?

Antwort:

Noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundstücks- und Immobilieneigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung anzufertigen und abzugeben. Möchten Sie es sich leicht machen, können Sie die Sache an Ihren Steuerberater abgeben. Natürlich können Sie sich auch selbst mit der Erklärung auseinandersetzen. Die Erklärung können Sie per ELSTER abgeben oder mit spezieller Software über Ihren Computer. Steht Ihnen diese Technik nicht zur Verfügung, können Sie auch die Formulare in Papierform anfordern. Das geht aber nur in besonderen Ausnahmefällen.

Kein Vogel: ELSTER

Viele nutzen für ihre Steuererklärungen bereits das Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung). Seit dem 01. Juli finden Sie dort die elektronischen Formulare für die Grundsteuererklärung. Sie sind noch nicht bei ELSTER registriert? Sie können sich jederzeit im Portal kostenlos anmelden. Dafür erhalten Sie von Ihrem Finanzamt Registrierungsdaten per Post oder E-Mail. Nach Ihrer Registrierung bekommen Sie eine Zertifikatsdatei zum Download, mit der Sie sich dann im Portal anmelden können. Achtung! Das Prozedere kann ca. zehn Tage in Anspruch nehmen. Starten Sie daher rechtzeitig vor der Abgabefrist der Erklärung zum 31. Oktober 2022. Das Zertifikat können Sie dann auch künftig beispielsweise für Ihre Lohnsteuererklärung oder den Kindergeldantrag nutzen.

Per App oder Software

Wollen Sie sich nicht bei ELSTER registrieren, können Sie auch eine App oder spezielle Steuerklärungssoftware nutzen. Diese sind in der Regel nicht kostenlos und unterscheiden sich nicht unerheblich in ihrer Funktionalität. Sind Sie privater Grundstückseigentümer, können Sie auch die Internetseite „Grundsteuererklärung für Privatpersonen“ des Bundesfinanzministeriums wählen. Diese steht Ihnen kostenlos zur Verfügung und soll in der Bedienung einfacher sein als das ELSTER-Portal. Der Nachteil: In Bundesländern wie zum Beispiel Niedersachsen, die nicht am Bundesmodell teilnehmen, steht der Dienst nicht zur Verfügung.

Ohne Technik

Eigentlich besteht die Verpflichtung, eine Steuererklärung digital abzugeben. Schwierig wird es für Menschen, die keinen Computer zur Verfügung haben. Zunächst besteht die Möglichkeit, sich von Angehörigen mit digitalen Medien unterstützen zu lassen. Das ist zulässig. Mit deren eigenem ELSTER-Zertifikat können diese beispielsweise für nahe Angehörige die Erklärung elektronisch abgeben. In besonderen Ausnahmefällen können Betroffene die Erklärung aber auch in Papierform abgeben. Informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt. Die Finanzämter haben Hotlines speziell für die Abgabe der Grundsteuererklärung eingerichtet.

Großer Aufwand?

Scheuen Sie sich auch noch, sich mit der Grundsteuererklärung zu befassen? Inhaltlich ist das gar nicht so schwierig. Während für die Berechnung der Grundsteuer bisher 20 Faktoren einbezogen werden mussten, reichen für die neue Erklärung fünf Angaben. Das sind die Grundstücksfläche, Bodenrichtwerte, Immobilienart, Alter des Gebäudes und die Wohn- und Nutzfläche. Und wenn Sie nicht wissen, wie Sie den Bodenrichtwert bestimmen, schauen Sie mal auf der Internetseite Ihres Bundeslandes. Dort werden Sie Informationen finden.

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