Zum Inhalt springen

Was dürfen Jugendliche für Fahrzeuge fahren?

Von Mofa bis Microcar

Schon Jugendliche unter 18 Jahren haben die Möglichkeit, motorisiert am Straßenverkehr teilzunehmen. Mit Mopeds und Mofas, aber auch mit Microcars.

Ein junger Mann in rot-weißem Karohemd fährt auf einem weißen Roller. Er lacht voll Freude.

Aktuelle Rechtsfrage

Bis zum „echten“ Autoführerschein müssen junge Leute mindestens 17 Jahre alt werden. Doch schon vorher kann es motorisiert auf die Straße gehen. Welche Mindestalter gelten für Mofa, Mopedauto und Co.? Und muss es vorher zur Fahrschule gehen?

Antwort:

Durch das Begleitete Fahren mit 17 können Jugendliche heute schon vor der Volljährigkeit mit dem Auto unterwegs sein, wenn auch mit Begleitperson. Aber schon vorher dürfen sie mit verschiedenen Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Je nach Gefährt muss aber ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein und oft kommt man nicht ganz ohne Fahrschule aus.

Was ist ein Kraftfahrzeug?

Das Gesetz definiert Kraftfahrzeuge als Landfahrzeuge, die mit Motorkraft fahren und nicht an Schienen gebunden sind. Reine Fahrzeuge werden hingegen mit Muskelkraft bewegt wie das klassische Fahrrad. Zu den Kraftfahrzeugen zählen daher nicht nur Autos und Motorräder, sondern auch E-Scooter, Microcars, Mopedautos, Klein- und Leichtkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Ob für das Führen dieser Kraftfahrzeuge eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung vorgeschrieben ist und welches Mindestalter gilt, kommt drauf an.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für Singles, Alleinerziehende, Paare und Familien

Genau der Schutz, den Sie für Ihr Leben brauchen: ERGO vermittelt kompetente Anwälte, hilft bei außergerichtlichen Lösungen und gibt Ihnen finanzielle Rückendeckung, wenn es zum Prozess kommt.

Was ist ein Mofa?

Landläufig werden Kleinkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h als Mofas bezeichnet. Es kann einen Verbrennungsmotor mit meist 50 Kubikmetern oder einen Elektroantrieb haben. Dieses Gefährt darf ab 15 Jahren gefahren werden. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig, wohl aber eine Prüfbescheinigung. Dafür muss eine theoretische Ausbildung absolviert und eine Theorieprüfung bestanden werden. Eine praktische Prüfung gibt es nicht, der Fahrschüler muss aber eine praktische Unterweisung durchlaufen. Die Kosten sind im Vergleich zum Führerschein Klasse B günstig.

Wussten Sie, dass …

… „Mofa“ die Abkürzung für "motorisiertes Fahrrad" ist? Wer übrigens vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf Mofas ohne jede Fahrerlaubnis und ohne Prüfbescheinigung fahren.

E-Scooter gelten zwar auch als Kraftfahrzeuge, aber für Elektrokleinstfahrzeuge bedarf es weder einer Fahrerlaubnis noch einer Prüfbescheinigung. Das Mindestalter für die Benutzung liegt allerdings bei 14 Jahren.

Moped, Roller und Co.

Vom Mofa zu unterscheiden sind die sogenannten Kleinkrafträder. Dazu zählen Mopeds, Mokicks und Roller. Deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf maximal 45 km/h und der Hubraum höchstens 50 Kubikmeter betragen. Das Mindestalter für diese Fahrgeräte ist 15 Jahre. Wer mit einem solchen Roller oder Moped durch die Straßen düsen will, braucht mindestens eine Fahrerlaubnisklasse AM. Um diese zu erlangen, müssen 14 Doppelstunden theoretischer Unterricht und eine Theorieprüfung bestanden werden. Daneben muss eine praktische Prüfung absolviert werden, während keine Mindestanzahl an Fahrstunden vorgeschrieben ist. Aber Achtung: Da die Fahrerlaubnis mit einer Auflage versehen ist, ist der AM-Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nicht im Ausland gültig. Danach kann sie anerkannt sein, muss es aber nicht. Vor Fahrten im Ausland sollten Sie sich daher unbedingt nach den Regelungen erkundigen.

Darfs etwas größer sein? Die „125er“

Ab 16 Jahren kann es dann schon auf ein kleines „richtiges“ Motorrad gehen. Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikmetern, einer Motorleistung von höchstens 11 kW und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h bedürfen der Fahrerlaubnisklasse A1. Hierfür muss nun theoretischer und praktischer Unterricht genommen und sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bestanden werden. Wer schon einen Autoführerschein Klasse B hat, kann mit wenig Aufwand eine B196-Erweiterung eintragen lassen.

Auto im Miniformat: Microcars

Seit einiger Zeit fahren auf unseren Straßen neue, putzige Kleingefährte herum. Sogenannte Microcars oder Mopedautos erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Dabei handelt es sich um kleine Autos, die mit Elektro- oder Verbrennermotor bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen, ein Leergewicht von maximal 425 Kilogramm ohne Batterie haben und deren Motorenleistung bei einem Hubraum von höchsten 50 Kubikmetern maximal 6 kW beträgt. Fahren dürfen diese Gefährte bereits 15-Jährige, die eine Fahrerlaubnis Klasse AM haben. Es reicht also der „Moped-Führerschein“, um mit dem kleinen Flitzer am Straßenverkehr teilzunehmen. Wer schon am Begleiteten Fahren mit 17 teilnimmt, darf Microcars ohne Begleitperson fahren. Ausweis und Prüfungsbescheinigung müssen Sie aber unbedingt dabei haben.

Muss ich ein Microauto zulassen?

Da Microcars als Mopeds gelten, müssen Sie diese Fahrzeuge nicht zulassen. Sie benötigen lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen. Dieses müssen Sie jedes Jahr neu beantragen. Mit Ihrem „Miniauto“ müssen Sie nicht zur Hauptuntersuchung und meist müssen Sie auch keine Kfz-Steuer bezahlen. Aufgrund der geringen Maximalgeschwindigkeit sollten diese kleinen Autos aber am besten nur innerorts gefahren werden.

Stand: 11.05.2026

Tipps der Redaktion

Lesen lohnt sich!