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Begleitetes Fahren ab 17

Endlich ab ins Auto

Viele Jugendliche nutzen begeistert das begleitete Fahren ab 17. Noch größer ist die Begeisterung, wenn mit 18 kein Begleiter mehr mit muss.

Ein Vater sitzt neben einem jungen Mann auf dem Beifahrersitz. Der Junge am Steuer wirkt nervös.

Rechtsfrage des Tages:

Begleitetes Fahren ab 17 ermöglicht es in Deutschland jungen Autofahrern, unter der Obhut eines Begleiters, Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Wer darf den Fahrneuling begleiten? Und wie gibt es später den „richtigen“ Führerschein?

Antwort:

Was als Modellversuch startete, ist zwischenzeitlich im gesamten Bundesgebiet gesetzlich geregelt: das begleitete Fahren ab 17. Für Fahranfänger bietet sich die Möglichkeit, schon früh in die Mobilität zu starten und von den Erfahrungen eines versierten Autofahrers zu lernen. Um diesen Lerneffekt aber auch zu gewährleisten, werden verschiedene Anforderungen an die Begleitperson gestellt. Der Weg zum „echten“ Führerschein ist dann ganz einfach.

Voraussetzungen Begleitperson

Wer einen jungen Fahranfänger begleiten möchte, muss 30 Jahre oder älter sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Eine besondere Schulung muss der Begleiter nicht absolvieren. Die von Fahrschulen angebotene Einweisung kann aber zur Vorbereitung auf die verantwortungsvolle Position auf dem Beifahrersitz sehr sinnvoll sein. Der Begleiter darf nur einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister haben. Kommen später weitere Punkte hinzu, hat dies keine Auswirkung auf das begleitete Fahren ab 17. Sammelt der Begleiter allerdings so viele Punkte, dass die Behörde ihm die Fahrerlaubnis entzieht, ist natürlich Schluss. Nicht allein aus diesem Grund ist es ratsam, gleich mehrere Personen als Begleitpersonen anzugeben und eintragen zu lassen. Dies ist durchaus möglich und kostet nicht viel Geld extra.

Später mehr

Haben Sie schon die Prüfung geschafft und Ihren 17. Geburtstag hinter sich, können Sie auch nachträglich in Ihre Prüfungsbescheinigung weitere Begleitpersonen aufnehmen lassen. Diese müssen nur wieder die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und Ihre Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wichtig ist, dass es auch bei der späteren Benennung von Begleitpersonen auf den Punktestand in Flensburg zum Zeitpunkt der Beantragung ankommt. Fahren dürfen Sie mit Ihren neuen Begleitern aber erst, wenn diese tatsächlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen wurden.

Regeln unterwegs

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und der oder die Begleiter sind in der Prüfbescheinigung eingetragen, ist der erste Schritt geschafft. Wichtig sind aber auch bestimmte Verhaltensregeln, wenn es dann gemeinsam auf die Straße geht. Für den Beifahrer gilt nämlich die 0,5-Promille-Grenze. Außerdem muss die Begleitperson die Finger von anderen berauschenden Mitteln lassen.

Folgen für Fahranfänger

Hält sich der Begleiter nicht an diese Regel, droht ein Bußgeldverfahren. Für den Fahranfänger sind die Folgen noch deutlich weitreichender. Da er dafür Sorge tragen muss, dass der Begleiter auch im Besitz seiner Sinne ist und nicht aufgrund übermäßigen Alkoholgenusses schnarchend auf der Rückbank liegt, erfolgt in der Regel ein Widerruf der Fahrerlaubnis. Hat Ihre Begleitperson eine deutliche Fahne und lallt, sollten Sie als junger Fahrer die Finger vom Zündschlüssel lassen.

Vorne oder hinten?

Im Übrigen spielt es aber keine Rolle, wo beispielsweise der Begleiter sitzt. Das Gesetz schreibt nicht vor, wo die Begleitperson im Auto sitzen muss. Zwar kann sie prinzipiell auch auf der Rückbank Platz nehmen, besser ist aber der Beifahrersitz. Nur dort kann der Begleiter das Verkehrsgeschehen beobachten und den Fahrer später auf mögliche Fehler hinweisen und wertvolle Tipps geben.

Fahrer bleibt Fahrer

Aber keine Angst. Die Begleitperson muss den Fahrzeuglenker fahren lassen, wie er es für richtig hält. Ins Lenkrad greifen oder das Bein aufs Gaspedal drücken darf der Begleiter nicht. Umgekehrt haftet die Begleitperson in der Regel auch nicht für Verkehrsunfälle, die der Fahranfänger fahrlässig verursacht.

Begleitet Fahren im Ausland

In den Urlaub können Sie als minderjähriger Autofahrer nicht so einfach starten. Das begleitete Fahren ab 17 ist nämlich nur in Deutschland und Österreich erlaubt. Trotz der deutschen Prüfbescheinigung, sind minderjährige Autofahrer in Italien oder Frankreich ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Werden Sie erwischt, drohen teils empfindliche Geldstrafen bis hin zur Beschlagnahmung des Autos. Spätestens kurz vor der Grenze, sollten Sie also an einen Fahrerwechsel denken.

Von der Prüfbescheinigung zum Führerschein

Die Prüfbescheinigung müssen Sie beim Fahren stets dabeihaben. Da diese kein Foto enthält, müssen Sie Ihren Ausweis oder Pass auch mitnehmen. Naht Ihr 18. Geburtstag, ist auch ein Ende der Begleitpflicht in Sicht. Mit Ihrem Geburtstag entfällt automatisch die Auflage: Sie dürfen ohne Begleiter fahren. Die Prüfbescheinigung gilt für weitere 3 Monate nach Ihrem Geburtstag. Binnen dieser Zeit müssen Sie die Bescheinigung gegen den "echten" Führerschein eintauschen.

So bekommen Sie die Karte

Häufig erstellt Ihre Zulassungsbehörde den Führerschein im Kartenformat automatisch. Sie müssen ihn dann nur abholen, sofern Sie bei der Anmeldung zum begleiteten Fahren den Kartenführerschein gleich beantragt haben. Ob die Behörde Ihnen den Führerschein per Post zusendet oder Sie ihn abholen müssen, kommt auf Ihre Stadt oder Gemeinde an. Daher sollten Sie sich frühzeitig erkundigen, wie die für Sie zuständige Behörde die Ausgabe des Führerscheins handhabt. Ihr neuer Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach müssen Sie ihn neu beantragen. Dafür müssen Sie aber nur ein neues Lichtbild mitnehmen und die Kosten für das neue Dokument bezahlen. Ärztliche Bescheinigungen oder erneute Fahrprüfungen müssen Sie nicht nachweisen.

 

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