
... oder das Recht zu meckern!
Es gibt viele Situationen und Umstände, in denen Schüler und auch Eltern sich gerne beschweren möchten – und oft zu Recht. Beispielsweise kommt es nicht selten vor, dass Eltern und Schüler eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Entscheidung der Schule rückgängig machen wollen oder durch ihre Beschwerde auf andere Missstände in der Schule aufmerksam machen möchten. Zunächst sollte man das bei dem Lehrer machen, durch den man sich ungerecht behandelt fühlt. Hilft auch dieser nicht ab und will auch der Klassenlehrer oder Vertrauenslehrer nicht weiterhelfen, so kann man eine Beschwerde einreichen.
Das Rechtsmittel dazu nennt man formlose Rechtsbehelfe. Sie bedürfen, wie der Name schon sagt, keiner Form. Du kannst diesen Rechtsbehelf einfach per Telefon oder auch per Brief einlegen. Irgendwelche Formulare oder Anträge sind nicht notwendig. Ein weiterer Vorteil: Es gibt keine Fristen.
Die Behörde darf deinen eingelegten Rechtsbehelf nicht einfach ignorieren. Sie ist vielmehr dazu verpflichtet, diesen entgegenzunehmen, ihn sachlich zu überprüfen und zu bescheiden. Bescheiden heißt dabei einfach, dass du oder deine Eltern darüber informiert werden müssen, ob der Beschwerde entsprochen wird oder ob die Schule dieser nicht abhelfen wird. Diese Entscheidung muss die Schule aber i. d. R. nicht begründen.
Formlose Rechtsbehelfe sind:
- Gegenvorstellung
- (Dienst-)Aufsichtsbeschwerde
- Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtags
Welchen der formlosen Rechtsbehelfe du im Einzelfall gegen welche schulische Maßnahme einlegen solltest, ist abhängig von deinem Anliegen und dem, was du bezwecken möchtest.
Gegenvorstellung
Meine Meinung, deine Meinung
Denkst du beispielsweise, dass eine verhängte Strafe nicht gerechtfertigt ist, kannst du eine Gegenvorstellung zum vorgefallenen Sachverhalt abgeben. Die Gegenvorstellung richtet man üblicherweise an die Schule selbst, also den Schulleiter. Hier hast du die Möglichkeit, einen Vorfall aus deiner Sicht darzustellen. Dann überdenkt die Schule ihre Entscheidung noch einmal.
Bist du minderjährig, müssen deine Eltern für dich die Gegenvorstellung bei der Schule einreichen. Dazu genügt z. B. ein einfacher Brief. Es geht bei der Gegenvorstellung darum, auf Aufhebung oder Änderung beispielsweise der Strafe zu drängen.
Beispiel: Wurde dir zum Beispiel das Handy weggenommen, weil du damit im Flur während der Stunde telefoniert hast, so kannst du deutlich machen, dass du das nur getan hast, um deine Mutter anzurufen, weil du dich krank fühlst.
(Dienst-)Aufsichtsbeschwerde
Jetzt reicht's – ab nach oben!
Eine weitere Möglichkeit, sich neben oder auch anstelle der Gegenvorstellung etwa gegen fehlerhafte Entscheidungen der Schule zur Wehr zu setzen, ist die (Dienst-)Aufsichtsbeschwerde. Wie der Name schon sagt, wendest du dich dabei nicht an die Schule, sondern ohne Umwege direkt an die übergeordnete Behörde (z. B. das staatliche Schulamt).
In diesem Fall wird die Schulaufsicht direkt bei der Schule nachfragen, wie der Sachverhalt zustandegekommen ist und was bereits unternommen wurde. Die Schulaufsicht hat nämlich grundsätzlich das Recht, Einzelfallentscheidungen der Lehrer, Schulleiter oder Klassenkonferenz aufzuheben, wenn sie diese als unrechtmäßig oder pädagogisch unsinnig ansieht.
Man unterscheidet zwischen der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Fachaufsichtsbeschwerde. Beide Beschwerdearten kannst du natürlich auch miteinander verbinden.
Kritik am Lehrer
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist dann von dir einzulegen, wenn du gegen das persönliche Auftreten und Verhalten deines Lehrers vorgehen möchtest. Den Rechtsbehelf der Dienstaufsichtsbeschwerde kannst du sogar auch dann anwenden, wenn du nicht selbst betroffen bist. Wenn du also mitbekommst, dass ein Lehrer sich dir gegenüber zwar einwandfrei verhält, er aber einen anderen Schüler ständig fertigmacht, so kannst du trotzdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.
Beachte: Das gilt aber nicht für die Gegenvorstellung und die Fachaufsichtsbeschwerde. Um diese Rechtsbehelfe anwenden zu können, musst du auf jeden Fall selbst betroffen sein.
Beispiel: Der Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht.
Kritik an der Sache
Bei der Fachaufsichtsbeschwerde geht es um die Überprüfung einer Entscheidung allein in sachlich-inhaltlicher Hinsicht.
Beispiel: Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist z. B. dann einzureichen, wenn ein Lehrer im Englischunterricht den Schülern falsche Vokabeln beibringt oder Korrekturen fehlerhaft erledigt.
Petition
Bei der Petition wendest du dich an den Landtag und kritisierst bzw. erstrebst ein bestimmtes Verwaltungshandeln.