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Zur Demo statt zur Schule?

Was ist wichtiger?

Schüler haben eine Stimme, und zwar eine ziemlich laute. Doch wann dürfen sie sich außerhalb der Schule Gehör verschaffen?

Eine Frau ruft aus voller Kehle in ein Megafon.

Rechtsfrage des Tages:

Ich würde morgen gern zu einer Demo gehen. Allerdings findet diese während der Unterrichtszeit statt. Darf ich wegen meines Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit statt zur Schule zur Demonstration gehen?

 

Antwort:

Die Demonstrationsfreiheit ist ein Ihnen durch das Grundgesetz zustehendes Recht. Das Bundesverfassungsgericht misst diesem Grundrecht eine wichtige Bedeutung für die Demokratie zu. Auch als Schüler steht Ihnen dieses Grundrecht zu. Selbst wenn Sie noch minderjährig sind, dürfen Sie dem Grunde nach an einer Demonstration teilnehmen. Je nach Alter müssen Ihre Eltern allerdings zustimmen oder sollten Sie sogar begleiten. Ab Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen Sie dann selbst entscheiden. Zumindest während der unterrichtsfreien Zeit.

Der Demonstrationsfreiheit steht nämlich der Bildungsauftrag des Staates gegenüber. Sicherlich ist Ihnen klar, dass Sie nicht grundlos den Unterricht schwänzen dürfen. Möchten Sie während der Unterrichtszeit zu einer Demonstration gehen, geht das auch nicht einfach nach Gutdünken. Daran ändert auch die Demonstrationsfreiheit nichts. Bei der Frage nach Ihrem Recht auf Teilnahme an einer Demo während der Schulzeit müssen Sie eine Interessenabwägung vornehmen.

Betrifft die geplante Demonstration direkt schulische Belange, werden Sie eher auf die Veranstaltung gehen dürfen als bei schulfremden Anliegen. Auf jeden Fall sollten Sie die Freistellung vom Unterricht zuvor bei der Schulleitung beantragen. Sind Sie noch minderjährig, müssen Ihre Eltern einen Antrag auf Beurlaubung für Sie stellen. Ob dieser Antrag genehmigt wird, kommt auf verschiedene Aspekte an.

Werden Sie nur 2 Schulstunden versäumen oder fehlen Sie den ganzen Tag? Können Sie eventuell auch nach dem Unterricht noch zur Demonstration gehen? Wie wichtig ist der Zweck des Protestzugs? Die Schulleitung wird sich mit solchen Fragen auseinandersetzen müssen. Auch Ihre schulischen Leistungen können eine Rolle spielen. Bewilligt die Schule Ihren Antrag, können Sie bedenkenlos zur Demo statt zur Schule marschieren.

Lehnt Sie Ihren Antrag hingegen ab, sollten Sie das nicht einfach ignorieren. Bleiben Sie trotzdem der Schule fern, gilt dies als unentschuldigtes Fehlen vom Unterricht. Und das kann einige Konsequenzen haben. Hätten Sie beispielsweise an diesem Tag eine Klassenarbeit geschrieben, müssen Sie wegen Ihres unentschuldigten Fehlens mit einer 6 beziehungsweise mit 0 Punkten rechnen.

Übrigens galten diese Regeln auch während des in Hamburg stattfindenden G20-Gipfels. Die Hamburger Schulbehörde hat klargestellt, dass die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht auch während dieser Zeit gilt. Nur in Ausnahmefällen durften Eltern beispielsweise aus Angst um die Sicherheit des Kindes dieses für kurze Zeit vom Unterricht freistellen lassen.

Dass Sie eine Beurlaubung für die Teilnahme an einer Demo bekommen hätten, ist allerdings eher unwahrscheinlich.

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