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Wie kann ich mich als Friseur selbstständig machen?

Salon oder mobil?

Um einen eigenen Salon zu eröffnen, braucht es mehr als ein Schild an der Tür. Und auch für mobiles Arbeiten gelten gewisse Voraussetzungen.

Eine Frau schneidet einer älteren Frau die Haare.

Aktuelle Rechtsfrage:

Wer sich als Friseur selbstständig machen will, braucht in der Regel einen Meistertitel. Einen Salon anzumieten und auszustatten bedeutet aber auch hohe Investitionskosten. Unter welchen Voraussetzungen dürfen mobile Friseure tätig werden?

Antwort:

Möchten Sie als Friseur einen eigenen Salon eröffnen, brauchen Sie in der Regel einen Meistertitel, wobei es auch Ausnahmen gibt. Früher war ein Haarschnitt unumgänglich mit einem Besuch im Friseursalon verbunden. Heute bieten immer mehr mobile Friseure ihre Dienste beim Kunden zu Hause an. Ein Meistertitel ist dafür – anders als früher – nicht mehr notwendig, sofern es sich um ein echtes Reisegewerbe handelt. Allerdings brauchen Sie einen Reisegewerbeschein und sind in der Werbung deutlich eingeschränkt.

Eigener Salon mit Meisterbrief

Wer im Handwerk seine Gesellenprüfung bestanden hat, kann sich trotzdem nicht so einfach selbstständig machen. Dafür bedarf es eines Meistertitels, der eine weitere umfangreiche Ausbildung und Prüfung voraussetzt. Ausnahmen können Sie bei der Handwerkskammer zum Beispiel nach der sogenannten „Altgesellenregelung“ beantragen. Diese Ausübungsberechtigung können Sie bekommen, wenn Sie die Gesellenprüfung bestanden und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung – davon vier Jahre Leitungstätigkeit – absolviert haben. Eventuell müssen Sie noch Fachlehrgänge für kaufmännische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse belegen. Eine andere Ausnahmegenehmigung können Sie bekommen, wenn Sie nur „einfache Tätigkeiten“ ausführen wollen. Letztlich können Sie auch einen Friseur mit Meistertitel als Betriebsleiter einstellen. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Handwerkskammer.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Mobil ohne Meistertitel?

Früher war es auch für einen mobilen Friseurdienst zwingend vorgeschrieben, dass der Friseur einen Meistertitel vorweisen kann. Damit einher geht die notwendige Eintragung in der Handwerksrolle. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2004 ist diese Voraussetzung weggefallen. Aber Achtung! Dies gilt nur, wenn Sie wirklich im Reisegewerbe tätig sind. Das bedeutet, Sie müssen Ihre Kunden unangemeldet aufsuchen und Ihre Dienstleistung anbieten. Wollen Sie hingegen regelmäßige Besuche zum Beispiel im Altenheim machen oder bieten neben Ihrer Tätigkeit Hausbesuche an, gelten Sie nicht als Friseur im Reisegewerbe. Die Meisterpflicht für eine Selbstständigkeit entfällt dann nicht.

Reisegewerbekarte notwendig

Eröffnen Sie einen Salon und bieten dazu Hausbesuche an, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Als mobiler Friseur im Reisegewerbe benötigen Sie keinen Gewerbeschein, müssen aber eine Reisegewerbekarte haben. Zuständig ist das örtliche Ordnungsamt. Erkundigen Sie sich dort, welche Unterlagen notwendig sind und beachten Sie die Bearbeitungsdauer, die zwischen vier und sechs Wochen liegen kann. Halten Sie Ihre Reisegewerbekarte in Händen, sollten Sie sie sorgfältig im Portemonnaie verstauen. Sie müssen sie nämlich unterwegs immer dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen können.

Keine Termine und Werbung

Auch wenn Sie als mobiler Friseur viele wirtschaftliche Vorteile in Anspruch nehmen können, so gibt es doch auch Einschränkungen. Anders als ein Friseur mit Salon dürfen Sie kaum Werbung für Ihr Unternehmen machen. So dürfen Sie Kunden nicht ausdrücklich auffordern, Ihre Dienste in Anspruch zu nehmen und auch keine Termine vereinbaren. Der Aufbau eines Kundenstammes kann daher am Anfang recht schwerfallen. Setzen Sie vor allem auf Mundpropaganda und erarbeiten Sie sich durch Sorgfalt einen guten Ruf. Verstoßen Sie gegen das Werbeverbot, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen.

Gut versichert

Da Sie selbstständig tätig sind, müssen Sie keine Sozialabgaben zahlen. Dadurch sind Sie aber beispielsweise auch nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen Sie nicht. Daher sollten Sie sich vor Aufnahme der Tätigkeit beraten lassen, welche Versicherungen zu Ihrem eigenen Schutz sinnvoll sind. Ob Sie in die Rentenversicherung einzahlen müssen oder Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen müssen, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Stand: 20.05.2026

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