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Unfallratgeber – richtiges Verhalten nach einem Autounfall

Das ist zu tun

Ein Autounfall ist schon schlimm genug. Damit nicht noch mehr passiert, gibt es einiges zu beachten.

Auf einer Allee steht ein Warndreieck. Im Hintergrund sind ein Pannenfahrzeug und ein Mann in Warnweste.

Kleinere Autounfälle mit Blechschaden sind im Berufsverkehr schnell passiert. Einmal nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen oder nicht richtig hingeschaut beim Ausweichmanöver – schon hat es gekracht. Zwar wird bei solchen Unfällen meist niemand verletzt. Ein Blechschaden am Auto kann aber schnell teuer werden. Voraussetzung für Schadensersatz durch die Kfz-Versicherung ist die sorgfältige Unfalldokumentation. Was es nach einem Autounfall zu tun gibt, erfahren Sie hier.

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Die Unfallstelle absichern

Um Folgeunfälle zu vermeiden, hat das Absichern der Unfallstelle höchste Priorität. Machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf die Unfallstelle aufmerksam, indem Sie den Warnblinker einschalten und ein Warndreieck aufstellen. Im Stadtgebiet ist ein Abstand von mindestens 50 Metern angebracht. Auf Landstraßen empfehlen sich etwa 100 Meter und auf Autobahnen ca. 150 bis 400 Meter.

Stellen Sie das Warndreieck auch an unübersichtlichen Stellen so auf, dass es gut sichtbar ist, z. B. vor Kurven und Kuppen. Das Dreieck sollte stets am Fahrbahnrand bzw. am Rand des Standstreifens stehen. Falls Sie die Unfallstelle nicht sichern und deshalb Folgeunfälle entstehen, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld. Kommen Personen zu Schaden, machen Sie sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.

Alle Unfallbeteiligten sollten zu ihrer eigenen Sicherheit eine Warnweste tragen. Denn so fallen sie dem Folgeverkehr besser auf. Übrigens: Seit dem 01.07.2014 ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Warnweste im Auto zu haben. Haben Sie keine Warnweste dabei, kann ein Bußgeld auf Sie zukommen.

Bei Unfällen mit Personenschäden: Erste Hilfe leisten

Selbst bei auf den ersten Blick harmlosen Unfällen sollten Sie klären, ob sich Personen verletzt haben. Wenn ja, müssen Sie Erste Hilfe leisten. Das ist in Deutschland gesetzlich Pflicht. Unterlassene Hilfeleistung zählt nach §323 c StGB als Straftat und kann zu einer Geld- und sogar Freiheitsstrafe führen. Keine Angst: Ersthelfer müssen nicht befürchten, für mögliche Fehler oder Folgeschäden haftbar gemacht zu werden.

Zur Ersten Hilfe zählt bereits, den Notruf (112) zu verständigen. Auch eigenständig Erste-Hilfe-Maßnahmen auszuführen gehört dazu.

Wann muss die Polizei verständigt werden?

Gibt es beim Verkehrsunfall Verletzte oder entstehen sehr hohe Sachschäden, müssen Sie die Polizei verständigen. Übrigens auch dann, wenn

  • der Unfallgegner Fahrerflucht begeht.
  • der Unfallgegner den Eindruck erweckt, unter Drogen oder Alkoholeinfluss zu stehen.
  • die Unfallparteien sich nicht einigen können.
  • ein ausländisches Fahrzeug keinen Versicherungsnachweis erbringen kann.
  • Sie einen Unfall mit einem Mietwagen verursachen.
  • Sie beim Ausparken ein Fahrzeug beschädigen und der Besitzer nicht auffindbar ist. Achtung: Benachrichtigen Sie die Polizei in diesem Fall nicht, begehen Sie Fahrerflucht.

Anders sieht es bei harmloseren Unfällen aus, sogenannten Bagatellunfällen. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, die Polizei zu rufen. Beim entstandenen Sachschaden handelt es sich meist nur um Kratzer oder Schrammen im Autoblech. Die Polizei ist in solchen Fällen nicht verpflichtet, den Schaden aufzunehmen. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie den Schaden eigenständig dokumentieren. Nur dann können Sie später Schadensansprüche an die Versicherung stellen.

So dokumentieren Sie den Autounfall richtig

Zur vollständigen Dokumentation des Autounfalls zählen einerseits aussagekräftige Fotos. Andererseits ist ein ausgefüllter Unfallbericht erforderlich. Bei größeren Unfällen mit Sach- und Personenschäden nimmt die Polizei zusätzlich Zeugenaussagen auf.

Den Unfallort fotografieren

Wichtig: Machen Sie unbedingt eigene Fotos vom Unfallort. Denn der Unfallgegner ist nicht verpflichtet, Ihnen seine Fotos zu überlassen. Aufnahmen mit dem Smartphone reichen dafür aus. Wenn Sie kein Handy mit geeigneter Kamera besitzen, sollten Sie stets eine kleine Digitalkamera im Handschuhfach haben. Achten Sie darauf, sowohl den Schaden am eigenen Auto als auch den des gegnerischen Unfallfahrzeugs zu fotografieren. Falls vorhanden, hilft ein Zollstock als Maßstab für den entstandenen Schaden.

Machen Sie Bilder vom gesamten Unfallort aus verschiedenen Perspektiven. Dazu zählen sowohl Verkehrsschilder als auch Fotos von Brems-, Schnee- und Schleuderspuren sowie Glassplittern. Darüber hinaus kann auch die Endstellung der Fahrzeuge für die spätere Rekonstruktion des Unfalls entscheidend sein.

Blechschaden am Auto

Einen Unfallbericht schreiben

Der Unfallbericht ist ein wichtiges Beweismittel bei der Aufklärung des Unfallhergangs. Er dient dazu, die Abfolge des Autounfalls zu rekonstruieren. Auch wenn der Gegner keinen Unfallbericht erstellen möchte, sollten Sie auf keinen Fall darauf verzichten. Denn der Bericht gilt als Basis für die Schadensregulierung nach dem Unfall. Vor allem, wenn die Polizei nicht verständigt wurde.

Diese Daten dürfen in einem Unfallbericht nicht fehlen:

  • Namen und Anschriften aller Beteiligten
  • Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Daten zu den Unfallfahrzeugen
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Angabe der sichtbaren Schäden
  • Skizze der Unfallstelle
  • Versicherungsdaten der Beteiligten
  • Namen und Anschriften von Zeugen
  • Unterschriften der Unfallparteien

Nach einem Autounfall sind die Beteiligten gesetzlich verpflichtet, ihre Personalien auszutauschen. Wer die Unfallstelle verlässt, ohne seine Personalien angegeben zu haben, begeht Fahrerflucht. Gleiches gilt, wenn er falsche Angaben macht. Bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort hilft im Übrigen ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 25 026 00. Haben Sie sich das Kfz-Kennzeichen Ihres Unfallgegners notiert, können Sie so seine Haftpflichtversicherung feststellen lassen.

Übrigens: Die Unterschriften auf dem Unfallbericht bestätigen lediglich, dass die angegebenen Daten richtig sind. Sie sind kein Schuldanerkenntnis. Solange der Unfallhergang nicht vollständig rekonstruiert ist, sollten Sie am Unfallort weder vor der Polizei noch vor dem Unfallgegner ein Schuldgeständnis abgeben.

Jede Unfallpartei erhält eine unterschriebene Ausfertigung des Unfallberichts. Zusammen mit den Fotos können Sie den Bericht bei Ihrer Versicherung einreichen, damit diese den Schaden reguliert. Für den Versicherer ist ein vollständiger und nachvollziehbarer Bericht wichtig. Subjektive Wertungen oder Mutmaßungen über die Schuldfrage gehören nicht in einen Unfallbericht.

Sobald der Unfall des Autos vollständig dokumentiert wurde, sollten Sie ihn umgehend Ihrer Versicherung melden. Das gilt auch dann, wenn nur ein kleiner Schaden entstanden ist.

Autounfall und telefonierende Unfallteilnehmer

Wann Sie die Unfallstelle räumen sollten

Bei Bagatellschäden sollten Sie die Unfallstelle zügig räumen. Am besten, sobald der Unfallhergang dokumentiert ist und die Personalien ausgetauscht wurden. Wer den Folgeverkehr unnötig lange aufhält, riskiert ein Bußgeld. Sind hohe Sach- oder Personenschäden entstanden, sollten Sie die Unfallstelle nicht verändern, bis die Polizei vor Ort ist.

Fazit:

Die wichtigsten Schritte nach einem Autounfall sind:

  • Absichern der Unfallstelle
  • Feststellen von Personenschäden
  • Ausführliche Dokumentation des Unfalls

Letztere ist Voraussetzung, um von der Kfz-Versicherung Schadensersatz zu erhalten. Bei Bagatellunfällen ist es meist nicht nötig, die Polizei zu verständigen.

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