Wildunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit: Im Jagdjahr 2015/16 verendeten 228.550 Rehe, Hirsche und Wildschweine bei Kollisionen mit Fahrzeugen. Das sagt die Wildunfallstatistik des deutschen Jagdverbands. Im 5-Jahres-Durchschnitt ist die Zahl der Wildunfälle um 4 % gestiegen. In einigen Bundesländern sind Wildunfälle sogar die Unfallursache Nummer 1, beispielsweise in Sachsen-Anhalt.
Ein Wildunfall kann nicht nur für das Tier, sondern auch für den Autofahrer verheerende Folgen haben. Glück hat, wer lediglich mit einem Schaden am Fahrzeug davonkommt. Hier erfahren Sie, wie Sie sich bei einem Wildunfall richtig verhalten und in welchen Situationen die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung greift.
Wann handelt es sich um einen Wildunfall?
Man spricht dann von einem Wildunfall, wenn am Fahrzeug ein Schaden durch den Zusammenprall bzw. durch das Ausweichmanöver mit einem Tier entsteht. Dabei muss es sich um sogenanntes Haarwild handeln. Darunter fallen beispielsweise Schwarz- und Rotwild, Reh- und Damwild oder Füchse und Luchse. Nach Angaben des Jagdverbands entstanden die meisten Haarwildunfälle 2016 durch Rehe (194.400), gefolgt von Wildschweinen (27.500) und Damhirschen (3.900).
Unfälle mit sogenanntem Federwild (z. B. Fasane oder Habichte) oder mit Nutztieren zählen hingegen nicht zu den Wildunfällen.
Welche Faktoren erhöhen das Risiko für einen Wildunfall?
Grundsätzlich können Wildunfälle das ganze Jahr über passieren. Sie ereignen sich aber vor allem bei schlechten Lichtverhältnissen in den frühen Morgen- und in den Abendstunden. Dann sind Hirsch, Wildschwein und Co. besonders aktiv.
Gefährlich ist es vor allem nach der Umstellung auf die Sommerzeit, wenn der Berufsverkehr mit der Dämmerung zusammenfällt. Von September bis Januar und von Juli bis August befinden sich die meisten Tiere zudem in der Brunft. Wildtiere verhalten sich dann oft impulsiv und können unkontrolliert auf die Straße laufen.
Ein weiteres Risiko ist das zunehmende Verkehrsaufkommen. Es steigt seit den 1970er Jahren, und damit auch die Zahl der Wildunfälle: Für Wildtiere ist es zunehmend schwerer geworden, das dichte Netz an Verkehrswegen zu durchdringen.
Zudem sind die Straßenränder häufig mit Futterpflanzen bewachsen. Das lockt Wildtiere in die Nähe der Fahrbahn, besonders nach ihrer Fastenzeit im Winter. Rehe und Hirsche haben dann ihre pflanzlichen Nahrungsspeicher aufgebraucht und gelangen auf der Suche nach Futter dicht an die Straßenränder.
Hauptrisiko für Wildunfälle: Viele Autofahrer fahren einfach zu schnell und unvorsichtig. Land- und Waldstraßen, auf denen Wildwechsel häufig vorkommen, sind zwar i. d. R. durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Doch ein riskanter Fahrstil trotz Warnzeichen steigert das Risiko für Wildunfälle.
Für Mensch und Tier kann das schlimme Folgen haben. So beträgt der Bremsweg bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h bereits 55 Meter. Springt ein Tier abrupt auf die Straße, lässt sich eine Kollision meist kaum vermeiden. Die Wucht, mit der beispielsweise ein Hirsch auf ein 60 km/h fahrendes Auto aufprallt, entspricht mit 5 Tonnen dem Gewicht eines ausgewachsenen Elefanten.
Wenn Wild am Straßenrand auftaucht
Wenn ein Wildtier am Straßenrand sichtbar wird, sollten Sie die Fahrgeschwindigkeit senken und die Bremsbereitschaft erhöhen. Es gilt, genügend Abstand zum Vordermann einzuhalten. Schalten Sie das Abblendlicht ein, nicht aber das Fernlicht. Denn Letzteres verscheucht die Tiere nicht, sondern blendet sie und führt zu Orientierungslosigkeit. Viel effektiver: hupen.
Achtung: Ein Tier ist meist nicht allein unterwegs. Oft folgen ihm weitere Artgenossen. Falls Sie vor einem Zusammenstoß rechtzeitig anhalten können, sollten Sie mit stark reduzierter Geschwindigkeit weiterfahren.
Wenn ein Wildunfall unvermeidbar ist
Lässt sich ein Wildunfall nicht mehr verhindern, halten Sie das Lenkrad fest und unterdrücken Sie den Ausweichreflex. Denn ein Ausweichmanöver führt i. d. R. zu noch größeren Schäden. Beispielsweise, wenn Sie mit Bäumen oder dem Gegenverkehr zusammenstoßen. Außerdem verlieren Sie Ihren Teilkasko-Versicherungsanspruch, wenn Sie einem auf die Straße gesprungenen Tier ausweichen.
Wie verhalte ich mich nach einem Wildunfall?
Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie nach einem Wildunfall die Ruhe bewahren. Sichern Sie den Unfallort gut ab:
- Warnblinker anschalten
- Warndreieck aufstellen
- Warnweste anziehen
Melden Sie einen Wildschaden am Auto unverzüglich. Informieren Sie dazu am besten die Polizei, die den Jagdpächter oder Wildhüter benachrichtigt. Auch dann, wenn das Tier von der Straße rennt und nicht mehr auffindbar ist. Nur wenn Sie den Wildunfall melden, haben Sie Anspruch auf Leistungen Ihrer Versicherung.
Ein Gutachter ermittelt dann den durch das Wildtier verursachten Schaden. Fotografieren Sie dafür am besten Spuren wie Haare oder Blut.
Verletzte Tiere sollten Sie übrigens nicht berühren. Das Tier hat Todesangst, ist aggressiv und kann sich selbst oder Sie verletzen. Außerdem könnte es Krankheiten übertragen.
Achtung: Totes Wild dürfen Sie nicht einfach mitnehmen. Das ist Wilderei und kann Ihnen eine Strafanzeige einbringen. Wer nach einem Wildunfall angefahrene Wildtiere ohne Meldung einfach zurücklässt, begeht zudem Fahrerflucht und verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Wann greift die Teilkaskoversicherung bei einem Wildschaden?
Die Teilkaskoversicherung greift, wenn der Wildschaden nachweislich durch das Tier entstanden ist. Schäden, die Sie durch Ausweichmanöver verursacht haben, übernimmt die Teilkasko ihrer Kfz-Versicherung hingegen i. d. R. nicht. Ausnahmen gelten z. B. bei besonders großen Tieren wie etwa Hirschen.
Damit die Teilkaskoversicherung greift, muss der Unfall mit einem lebendigen Tier passiert sein. Liegt ein Tier tot auf der Straße und Sie fahren es an, haben Sie bei einem Blechschaden keinen Versicherungsanspruch. Darüber hinaus muss das Fahrzeug in Bewegung sein. Rammt beispielsweise ein Wildschwein ein parkendes Auto, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Schadensersatz.
Enorm wichtig für Ansprüche aus der Teilkaskoversicherung ist die Wildunfallbescheinigung. Wenn das Tier wegrennt, haben Sie allerdings meist keine Chance auf die Bescheinigung. Lassen Sie sich den Unfall dann unbedingt schriftlich von Zeugen bestätigen, z. B. von Ihrem Beifahrer.
Die Teilkasko leistet übrigens nur bei Haarwild. Bei Unfällen mit Federwild oder Haus- und Nutztieren haftet entweder der Besitzer oder dessen Haftpflichtversicherung.
Vorsicht bei Situationen, an denen Kleintiere wie Hasen oder Igel beteiligt sind. Vermeiden Sie Vollbremsungen, denn Verkehrssicherheit ist wichtiger als das Schicksal des Kleintiers. Gut zu wissen: Verursachen Sie durch abruptes Abbremsen einen Auffahrunfall, handeln Sie fahrlässig und tragen daher eine Teilschuld.
Wann greift die Vollkaskoversicherung bei einem Wildschaden?
Den umfassendsten Schutz bei Wildunfällen bietet die Vollkaskoversicherung. Auch bei selbst verschuldeten Sachschäden, die durch Brems- oder Ausweichmanöver entstanden sind. Nachweisen müssen Sie den Zusammenstoß mit einem Wildtier nicht.
Fazit:
- Fahren Sie stets umsichtig und seien Sie bremsbereit, wenn das Verkehrsschild „Wildwechsel“ am Straßenrand sichtbar wird.
- Lassen Sie sich nach dem Unfall vom Jagd- oder Wildpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.
- Achtung: Die Teilkaskoversicherung greift nur, wenn Sie den Unfall nachweisen können.
- Den umfassendsten Schutz bei Wildschäden bietet die Vollkaskoversicherung.
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