Der Eigentümer einer Immobilie überträgt die Nutzungsrechte vollumfänglich an einen Nießbraucher. Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt. Der Nießbraucher kann dann z. B. von Mieteinnahmen profitieren.
Zuwendungsnießbrauch kommt vor allem bei vermieteten Immobilien zur Anwendung, um Mieteinnahmen vom höheren Steuersatz des Eigentümers auf den niedrigeren Steuersatz des Nießbrauchers zu verlagern. Die Bestellung des Zuwendungsnießbrauchs kann schenkungssteuerpflichtig sein.
Man unterscheidet zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Zuwendungsnießbrauch – je nachdem, ob der Nießbraucher dem Eigentümer ein Entgelt zahlt oder nicht.