Personen der Steuerklasse I können Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung bis zu einem Wert von 41.000 Euro steuerfrei erhalten. Für andere bewegliche körperliche Gegenstände, beispielsweise Schmuck, Kunst oder Fahrzeuge, gilt zusätzlich eine Steuerbefreiung von bis zu 12.000 Euro.
Für Personen der Steuerklassen II und III gilt für Hausrat, Kleidung und andere bewegliche körperliche Gegenstände insgesamt eine Steuerbefreiung von bis zu 12.000 Euro.