Ich [Ihr Vorname, Nachname], geboren am [Ihr Geburtsdatum] in [Ihr Geburtsort], setze hiermit meine Ehefrau/meinen Ehemann [vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort] als Alleinerbin/Alleinerben ein.

Damit auch die Kosten für eine Bestattung abgedeckt sind, ist eine Sterbegeldversicherung eine sinnvolle Ergänzung.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit einem Testament regeln Sie Ihren Nachlass und bestimmen, wer welchen Teil Ihres Vermögens erben soll. Wichtig ist, dass das Testament eigenhändig und handschriftlich verfasst wird und Ihre Unterschrift sowie Ort und Datum enthält.
- Ein gültiges Testament können Sie grundsätzlich auch ohne Notar erstellen. Ein notarielles Testament ist in jedem Fall rechtssicher formuliert, dafür fallen Kosten an, die sich nach Ihrem Nettovermögen bemessen.
- Die Aufbewahrung des Testaments kann der Notar übernehmen. Sie können das Testament auch beim Nachlassgericht für max. 30 Jahre sicher verwahren lassen. Das kostet pauschal 75 €.
Diese Themen finden Sie hier
Wie schreibt man ein Testament?
Über den eigenen Tod nachzudenken, fällt niemandem leicht. Wenn es um das eigene Erbe geht, ist dies aber unausweichlich – zumindest dann, wenn Sie Ihren Besitz abweichend von der gesetzlichen Erbfolge vererben wollen.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch seinen letzten Willen selbst verfassen kann – auch ohne Notar. Allerdings sollte das Testament gut durchdacht sein, damit Sie nicht später Ihre Meinung ändern oder ein Streit unter den Erben entbrennt.
Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für das Schreiben Ihres Testaments, und achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die formellen und juristischen Regeln in Bezug auf die Testamentserstellung einhalten.

Sterbegeldversicherung
Gut zu wissen, dass alles geregelt ist
Ob Bestattungskosten oder die Kosten für die Trauerfeier: eine Sterbegeldversicherung deckt alles ab, damit sich Ihre Angehörigen keine Gedanken machen müssen.
Was ist ein Testament?
Ein Testament, laut § 1937 BGB auch als letztwillige Verfügung bezeichnet, ist ein Schriftstück, das Regelungen für den Erbfall enthält. Mit einem Testament bestimmt der Erblasser seine Erben und regelt den Nachlass nach seinen Vorstellungen. Die wesentlichen Merkmale eines Testaments sind:
Checkliste
- Ein Testament ist eine einseitige Verfügung.
- Ein Testament wird freiwillig aufgesetzt.
- Es ist formbedürftig und muss einem bestimmten Aufbau folgen (siehe Aufbau eines eigenständigen Testaments).
- Es ist jederzeit durch den Erblasser widerrufbar.
- Es wird erst im Todesfall wirksam.
- Es legt die Erbfolge nach den Wünschen des Erblassers fest. Ohne ein Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Alles, was Sie über das Testament wissen müssen.
Erfahren Sie im Video, welche Varianten eines Testaments es gibt, wie man ein Testament aufsetzt und in welchen Fällen man einen Notar benötigt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem eigenständigen Testament und dem öffentlichen, notariell verfassten Testament. Darüber hinaus gibt es zwei Sonderformen.
Eigenständiges, handschriftliches Testament
Das Testament wird vom Erblasser persönlich handschriftlich verfasst und unterschrieben. Erstellt der Erblasser das Testament maschinell, also z. B. am Computer, ist es nicht gültig.
Öffentliches, notariell beglaubigtes Testament
Der Erblasser lässt seinen letzten Willen von einem Notar formell korrekt und rechtssicher formulieren und beurkunden. Das notarielle Testament wird anschließend beim Nachlassgericht hinterlegt.
Berliner Testament
Das gemeinsame Testament ermöglicht Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, zusammen ein Testament zu formulieren, in dem sie Regelungen für ihren Nachlass treffen.
Nottestament
Befindet sich der Erblasser in einer akuten, lebensbedrohlichen Situation, in der er kein eigenhändiges Testament verfassen kann, reicht ein mündliches, befristet gültiges Nottestament, das vor dem Bürgermeister (Bürgermeistertestament) oder vor drei Zeugen (Drei-Zeugen-Testament) formuliert wird.
Wann sollte man ein Testament verfassen?
Grundsätzlich sollte jeder Mensch ein Testament verfassen, der nach eigenem Ermessen etwas zu vererben hat – vom selbstgebauten Schrank über das geliebte Auto bis zur hohen Geldsumme. Das Testament stellt sicher, dass diese Dinge genau den Wünschen des Verstorbenen entsprechend an die Erben verteilt werden.
Wenn beim Tod eines Menschen kein Testament vorhanden ist, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie legt fest, welche Angehörigen in welcher Reihenfolge erben. Unverheiratete Lebenspartner haben in Deutschland z. B. keinen Erbanspruch – sie gehen im Ernstfall leer aus. Zudem kann die gesetzliche Erbfolge bzw. die Verteilung der Erbpflichtteile auch zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen. Ein Testament zu verfassen, beugt solchen Erbstreitigkeiten in vielen Fällen vor. Es kann aber auch sicherstellen, dass einzelne Angehörige wie der eigene Partner finanziell abgesichert werden. Oder dass das Vermögen gar nicht an die Angehörigen geht, sondern z. B. an eine Stiftung.

Risikolebensversicherung
Sichern Sie Ihre Liebsten im Ernstfall ab
Ein Trauerfall belastet Angehörige. Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Familie zumindest um finanzielle Fragen keine Sorgen machen muss.
Gut zu wissen
Was kostet ein Testament beim Notar?
Die Kosten für ein notariell erstelltes Testament richten sich in erster Linie nach der Höhe des Vermögens, das vererbt wird. Wenn Ihr Nachlass z. B. 50.000 € netto beträgt, fallen für das Testament Notargebühren von etwa 165 € an. Bei einem gemeinschaftlichen Testament, etwa für Ehepaare, betragen die Gebühren das Doppelte, also etwa 330 €. Dazu kommen 19 % Mehrwertsteuer sowie in der Regel eine Dokumentenpauschale und eine Post- und Telekommunikationspauschale von etwa 20 €.
Unabhängig von den Kosten gilt: Wenn Sie einen Notar hinzuziehen, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können sich zudem in allen Fragen rund um Ihr Erbe beraten lassen. Notare in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer.
Kann ich mein Testament auch ohne Notar schreiben?
Ein Testament muss nicht zwingend von einem Notar verfasst und beglaubigt werden. Auch eigenständig erstellte Testamente werden akzeptiert, wenn sie formgerecht formuliert sind.
Vorteile eines eigenständigen Testaments
- Kann jederzeit ohne Notartermin erstellt werden
- Kostengünstiger, da Notargebühren und Pauschalen wegfallen
- Kann unkompliziert ohne Notar geändert werden
Nachteile eines eigenständigen Testaments
- Risiko von Formfehlern, die das Testament ungültig machen
- Bei einem Erbstreit ggf. schwieriger zu interpretieren, sodass es zu Unklarheiten kommen kann
- Erblasser muss sich selbst um einen sicheren Ort für die Aufbewahrung kümmern
Info
Das eigenständige Testament ist in § 2247 BGB geregelt. Es ist wichtig, sich mit diesen Vorgaben vertraut zu machen und sie gewissenhaft umzusetzen. Nur dann ist gewährleistet, dass Ihr letzter Wille Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt wird.
Checkliste
- Verfassen Sie Ihr Testament ausschließlich eigenhändig und handschriftlich. Durch eine Handschriftanalyse kann im Zweifelsfall die Echtheit des Testaments geprüft werden.
- Versehen Sie das Dokument mit der Überschrift „Letzter Wille“ oder „Testament“.
- Formulieren Sie Ihre Wünsche so klar und verständlich wie möglich, um keinen Spielraum für Interpretationen zu lassen.
- Versehen Sie das Testament mit Ihrer Unterschrift, bestehend aus Vor- und Nachnamen.
- Geben Sie den Ort und das vollständige Datum der Erstellung an (Tag, Monat, Jahr).

Wen kann man im Testament als Erben einsetzen?
Wen Sie als Erben im Testament bestimmen, ist ganz Ihnen überlassen: Sie können jede natürliche oder juristische Person, also z. B. auch eine gemeinnützige Organisation, als Erben benennen. Bei mehreren Erben, einer sogenannten Erbengemeinschaft, wird das Vermögen nach bestimmten Quoten aufgeteilt. Grundsätzlich gilt: Kinder, Ehepartner und Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe. Sie können daher im Testament nicht komplett übergangen werden.
Wichtige Info
Wer vollstreckt das Testament?
Der Erblasser kann in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker benennen, der sich um die Ausführung des Testaments und die Verwaltung des Nachlasses kümmern muss. Ein formell eingesetzter Testamentsvollstrecker bietet sich vor allem bei größeren Vermögen oder komplizierten Vermögensverhältnissen an. Im Normalfall ist es die Aufgabe der Erben, den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen. Der Erblasser kann aber auch ein anderes Familienmitglied, einen Bekannten oder einen Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker bestimmen.
Die folgenden Formulierungsbeispiele können als Orientierung dienen, wenn Sie Ihr Testament eigenständig verfassen möchten.
Ich, [Ihr Vorname, Nachname], geboren am [Ihr Geburtsdatum] in [Ihr Geburtsort], bestimme hiermit, dass meine Kinder [Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und -orte] Erben zu gleichen Teilen werden.
Ich, [Ihr Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], ernenne zu unbeschränkten Erben mit folgenden Erbanteilen:
Meine Tochter/mein Sohn [Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort] zu [Höhe des Anteils].
Meine Tochter/mein Sohn [Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort] zu [Höhe des Anteils].
Sollte einer der zuvor genannten Erben vor mir verstorben sein, werden stattdessen die Abkömmlinge des verstorbenen Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge meine Rechtsnachfolger. Sollte der verstorbene Erbe gegen eine Abfindungszahlung auf das Erb- oder Pflichtteilsrecht verzichten, wird die Ersatzerbfolge unwirksam. Sind im Erbfall keine der Ersatzerben mehr am Leben, erhalten die übriggebliebenen Erben diesen Erbteil entsprechend dem Verhältnis der von mir vorgegebenen Erbanteile.
Meinem Freund [Vor- und Nachname des Freundes, Geburtsdatum und -ort], vermache ich [z. B. mein Ferienhaus/meinen Wohnwagen].
[Vorname, Nachname] schließe ich als gesetzlichen Erben aus. Der Ausschluss erstreckt sich auch auf alle seine Abkömmlinge.
Sollte eine der im Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam sein, behalten alle anderen Anordnungen trotzdem ihre Wirkung.
Hiermit widerrufe ich meine bisherige letztwillige Verfügung vom [Datum], in der mein zwischenzeitlich geschiedener Ehemann [Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort] zu meinem Alleinerben ernannt war.
Gut zu wissen
Berliner Testament: Besondere Nachlassregelung für Ehepaare
Ein reguläres Testament ist eine Verfügung einer einzelnen Person. Es gibt aber Fälle, z. B. bei Ehepaaren, in denen es sinnvoll ist, das Erbe gemeinsam zu regeln, anstatt in zwei separaten Verfügungen. Das Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Diese Sonderform bietet sich an, wenn beim Tod eines Partners der hinterbliebene Partner zunächst Alleinerbe sein soll. Erst nach seinem Tod fällt der Nachlass dann an die Kinder bzw. an Dritte.
Was sind die Besonderheiten bei einem Berliner Testament?
Für das Berliner Testament gelten dieselben formalen Vorgaben, wie für das reguläre eigenständige Testament. Dazu kommen einige zusätzliche Regelungen:
Checkliste
- Auch das Berliner Testament muss komplett handschriftlich verfasst sein. Es reicht, wenn ein Partner das Testament schreibt und der andere mit unterschreibt.
- Das Berliner Testament macht andere Testamente unwirksam, die die jeweiligen Partner zuvor einzeln verfasst haben.
- Im Fall einer Trennung wird das Berliner Testament erst mit der rechtskräftigen Scheidung unwirksam.
- Ohne Freistellungsklausel sind die Regelungen im Testament auch für den länger lebenden Partner unumgänglich bindend.

Wo sollte man das Testament aufbewahren?
Ein eigenständig verfasstes Testament sollten Sie nach Möglichkeit nicht zuhause in der Schreibtischschublade aufbewahren. Zu groß ist die Gefahr, dass es verloren geht oder sogar bewusst beschädigt oder abgeändert wird. Das Testament zu verstecken, ist auch keine gute Idee. Denn nur wenn Ihr letzter Wille gefunden wird, kann er eröffnet werden.
Ein geeigneter Aufbewahrungsort ist das Nachlassgericht in dem Einzugsgebiet, in dem Sie gemeldet sind. Dort kann man nach § 2248 BGB auch handschriftliche Testamente hinterlegen. Wenn Sie den Umschlag mit Ihrem Testament abgeben, erhalten Sie einen Hinterlegungsschein. Bei einem gemeinschaftlichen Testament bekommen beide Ehe- oder Lebenspartner jeweils einen eigenen Schein. Die amtliche Verwahrung kostet pauschal und einmalig 75 €, die Verwahrungsdauer beträgt max. 30 Jahre. Notariell verfasste Testamente werden automatisch amtlich verwahrt.
Tipp
Fazit: Ein Testament sorgt für Klarheit
Ein Testament zu verfassen ist für alle Menschen sinnvoll, die etwas zu vererben haben. Und außerdem selbst festlegen möchten, wer welchen Anteil vom Erbe erhält. Dabei muss es gar nicht immer um Geldbeträge gehen, sondern z. B. auch um Familienerbstücke, Immobilien oder persönliche Gegenstände.
Ein Testament zu schreiben kann schon in jungen Jahren vernünftig sein. Denn die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit und dem Nachlass kann viel Klarheit bringen.
Wenn Sie Ihr Testament eigenständig verfassen wollen, sparen Sie Notargebühren und sind zeitlich flexibel. Allerdings sollten Sie sich ausführlich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut machen, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtssicher formuliert ist. Für pauschal 75 € können sowohl eigenständig als auch notariell verfasste Testamente beim Nachlassgericht hinterlegt werden.
Stand: 08.08.2025