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Behindertentestament: Das ist zu beachten

Erben mit Behinderung

Ein Behindertentestament schützt das Vermögen von Erben mit Behinderung, wenn diese Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben.

Eine Spielzeugfigur, die einen Menschen darstellt, steht zwischen zwei Papierstapeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erbt ein behinderter Mensch mit Sozialhilfeanspruch, kann das Erbe ggf. vom Sozialhilfeanspruch abgezogen werden. Um sicherzustellen, dass im Todesfall ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, kann eine Sterbegeldversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.
  • Bei einem Behindertentestament wird die behinderte Person als Vorerbe genannt. Ein vom Erblasser benannter Nacherbe erbt von ihr den Rest des Vermögens.
  • Ist das Behindertentestament korrekt und unmissverständlich formuliert, können Sozialträger nicht auf das Erbe zugreifen – die behinderte Person kann das Erbe zusätzlich zur Sozialhilfe für ihre persönlichen Bedürfnisse verwenden.

Behindertentestament - Was ist zu beachten?

Wichtige Fragen- schnell geklärt

Diese Themen finden Sie hier

Was ist ein Behindertentestament?

Das sogenannte behindertengerechte Testament ist eine besondere Form des Testaments, das eingesetzt wird, wenn mindestens ein Erbe eine Behinderung hat. Es wird umgangssprachlich als Behindertentestament oder auch als sozialhilfefestes Testament bezeichnet. Das behindertengerechte Testament soll sicherstellen, dass das geerbte Vermögen erhalten bleibt und nicht an Träger von Sozialleistungen oder Eingliederungshilfen geht. Ist kein Behindertentestament vorhanden, kann es sein, dass die Sozialträger auf den Nachlass zugreifen und der behinderte Erbe nicht vom Vermögen profitiert.

Warum gibt es ein Testament speziell für Menschen mit Behinderung?

Familienangehörige mit einer Behinderung sind häufig nicht voll erwerbsfähig und womöglich auf Pflege und Betreuung angewiesen. Häufig haben sie daher Anspruch auf Sozialhilfe. Erbt ein Mensch mit Behinderung ein Vermögen, würde das Erbe fast vollständig für Pflege, Sozialleistungen und die Eingliederungshilfe verwendet werden. Erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist, besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe.

Aus diesem Grund gibt es das Behindertentestament. Durch eine spezielle Vor- und Nacherbe-Regelung lässt sich vermeiden, dass die Sozialträger auf das Erbe zugreifen können. So kann der behinderte Erbe weiterhin Sozialleistungen beziehen und zusätzlich – in eingeschränktem Maß – die Erbschaft verwenden.

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Gut zu wissen

Wann ist ein Behindertentestament sinnvoll?

Ein Behindertentestament kann sinnvoll sein, wenn ein Angehöriger mit Behinderung Sozialleistungen oder Leistungen der Eingliederungshilfen bezieht, etwa weil er pflegebedürftig ist oder nur wenig bzw. kein eigenes Einkommen hat. Die Höhe des Erbes spielt dabei keine Rolle: Auch ein großes Erbe bleibt vollständig im Besitz der Erben und fällt nicht an die Träger von Sozialleistungen, wenn ein Behindertentestament vorliegt.

Vorerbe und Nacherbe: Wie funktioniert ein Behindertentestament?

Im Behindertentestament werden zwei Erben eingesetzt, die hintereinander erben – der Vorerbe und der Nacherbe. 

Was bedeutet die „beschränkte Vorerbschaft“ im Behindertentestament?

In einem Testament für Behinderte muss i. d. R. eine „beschränkte Vorerbschaft“ angeordnet werden. Dabei wird ausdrücklich festgehalten, dass der Vorerbe nicht von den Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB zu befreien ist. Diese Beschränkung schützt das Erbe vor dem Zugriff durch Dritte. Denn wenn der Vorerbe nicht frei über das Erbe verfügen kann, gilt das auch für Dritte, die auf sein Vermögen zugreifen wollen. Der Sozialhilfeträger könnte theoretisch zwar in das Vermögen des Behinderten eingreifen. Tut er dies, müsste er nach dessen Tod die entnommene Summe aber wieder zurückzahlen, weil der behinderte Erbe eben nur der Vorerbe ist und der Nacherbe Anspruch auf das volle Vermögen des zuvor verstorbenen Erblassers hat. Eine Vollstreckung ergibt daher wenig Sinn.

Vorerbschaft und Nacherbschaft bleiben auch beim Tod des behinderten Erben bestehen

Das Prinzip der Vorerbschaft und Nacherbschaft greift auch dann noch, wenn der Vorerbe selbst verstirbt. In diesem Fall fällt das Vermögen i. d. R. dem Nacherben zu. Das Besondere daran ist, dass der Nacherbe nicht als Erbe des behinderten Familienmitglieds gilt, sondern weiterhin als Erbe desjenigen, der ursprünglich an den behinderten Vorerben vererbt hatte. Das behinderte Familienmitglied – der Vorerbe – vererbt selbst also nichts.

Mit diesem Vorgehen wird verhindert, dass der Nacherbe einen Teil des geerbten Vermögens an den Staat zahlen muss. Denn wenn die behinderte Person selbst etwas vererbt, können ihre Erben unter Umständen aufgefordert werden, die vom Behinderten empfangenen Sozialleistungen der letzten 10 Jahre auszugleichen, sofern die Erbsumme dafür ausreicht. Durch die Vor- und Nacherberegelung kann das behinderte Familienmitglied zu Lebezeiten Sozialhilfeleistungen beziehen und – in eingeschränktem Maß – zusätzlich über das geerbte Vermögen verfügen.

Info

Ist ein Behindertentestament sittenwidrig?

Der Bundesgerichtshof hat das Behindertentestament grundsätzlich als nicht sittenwidrig und damit als wirksam beschrieben. Offen ist aber, ob das bei einer besonders großen Erbschaft anders zu beurteilen ist – also zum Beispiel dann, wenn der behinderte Erbe seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus dem Erbe bestreiten könnte.

Behindertentestament aufsetzen: Worauf Sie achten sollten

Damit das Behindertentestament dem behinderten Familienmitglied wirklich zugutekommt und nicht anfechtbar ist, sollten Sie einige Punkte beachten. 

Checkliste

  • Setzen Sie das Familienmitglied mit Behinderung als Vorerbe ein, mit einem Erbteil oberhalb des Pflichterbteils.
  • Bestimmen Sie eine oder mehrere Personen oder Institutionen als Nacherben – an sie fällt das Erbe nach dem Tod des Vorerben.
  • Ordnen Sie eine Testamentsvollstreckung auf Lebenszeit zugunsten des Vorerben mit Behinderung an.
  • Halten Sie im Testament konkret fest, wie und in welchem Umfang der Vorerbe das geerbte Vermögen zur Verbesserung seiner Lebensqualität einsetzen darf.
  • Halten Sie im Testament ebenfalls fest, wie die Erbschaftserträge verwendet werden sollen, also z. B. Zinserlöse oder Dividendenzahlungen.
  • Falls der behinderte Erbe einen rechtlichen Vormund hat, sollten Sie im Testament festlegen, dass auch die Kosten für die rechtliche Betreuung nicht aus dem Vorerbe gezahlt werden dürfen, sodass weiterhin der Sozialträger einspringt.

Kann ich ein Behindertentestament mit Mustervorlage formulieren?

Online findet man zahlreiche Musterformulare und Vorlagen für behindertengerechte Testamente. Sie können diese Vorlagen nutzen, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Für die rechtskräftige Formulierung des Behindertentestaments reicht ein Standard-Muster aber in der Regel nicht aus. Denn die persönlichen Lebensumstände, Wünsche und Bedürfnisse sind von Fall zu Fall sehr unterschiedlich.

Lassen Sie sich beim Aufsetzen des Behindertentestaments unbedingt von einem Notar oder einem Fachanwalt beraten. Dieser kann Ihre Fragen rund um die Vor- und Nacherbe-Regelung beantworten, Sie bei der Formulierung des Testaments unterstützen und dieses auf Wunsch für Sie verwahren, bis der Erbfall eintritt.

Gut zu wissen

Was kostet ein Behindertentestament?

Die Notarkosten, die für das Aufsetzen eines Behindertentestaments anfallen, richten sich nach der Höhe des Erbes – hierfür gibt es einen einheitlichen Gebührensatz. Bei einem Nachlasswert von 10.000 Euro fallen z. B. Notargebühren von 75 Euro an. Möchten Sie das Behindertentestament beim Notar hinterlegen, fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 70–80 Euro an.

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Verwaltung des Vorerbes durch den Testamentsvollstrecker

Die Nacherben erhalten in der Regel erst dann Zugriff auf das Vermögen, wenn der im Behindertentestament eingesetzte Vorerbe verstorben ist. Damit das Erbe bis dahin erhalten wird, muss ein Testamentsvollstrecker als Verwalter eingesetzt werden. Er achtet darauf, dass das Behindertentestament nach dem Willen des Verstorbenen ausgeführt wird.

Gut zu wissen

Wer kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?

Grundsätzlich kann jede juristische Person als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Beim Behindertentestament empfiehlt sich eine Vertrauensperson des Behinderten oder eine Institution aus seinem direkten Umfeld. Der Testamentsvollstrecker muss rechtswirksam schriftlich benannt werden.

Die gesetzliche Erbfolge

Erfahren Sie im Video, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht, wenn ein Mensch ohne eine letztwillige Verfügung – also ohne Testament – verstirbt.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Während der Testamentsvollstrecker das Erbe verwaltet, entstehen sog. Erbschaftserträge – z. B. Zinserlöse des Kontos, auf dem das Erbe angelegt ist. Im Behindertentestament sollte genau festgelegt werden, was mit diesen Erträgen passieren soll. So kann der Erblasser z. B. verfügen, dass sowohl das Erbe selbst als auch die Erbschaftserträge ausschließlich für Gesundheitsausgaben genutzt werden, oder aber zur Verbesserung des Lebensstandards der behinderten Person, etwa für ein Hobby. Der Testamentsvollstrecker ist an diese Vorgaben im Testament gebunden. Er verwaltet das Erbe und muss dem Behinderten aus dem Nachlass das zukommen lassen, was dieser im täglichen Leben braucht, sei es für Kleidung, Reisen oder persönliche Wünsche.

Um sicherzustellen, dass diese Beschlüsse eingehalten werden und der Vorerbe nicht eigenständig über den Nachlass verfügen kann, muss der Erbteil unter eine lebenslange Testamentsvollstreckung gestellt werden.

Vermächtnislösung als Alternative zum Behindertentestament mit Erbschaftslösung

Neben dem Behindertentestament mit Erbschaftslösung gibt es noch die Vermächtnislösung. Bei dieser Lösung hat das behinderte Familienmitglied zwar Anspruch auf das Vermögen, ist aber nicht Teil der Erbengemeinschaft. So lassen sich z. B. Erbauseinandersetzungen vermeiden.

Fazit: Das Behindertentestament sichert eine gute Versorgung behinderter Menschen

Das behindertengerechte Testament ist die wirksamste und sicherste Methode zur langfristigen Versorgung behinderter Familienangehöriger. Es stellt sicher, dass der Behinderte das geerbte Vermögen für die Verbesserung seines Lebensstandards verwenden kann – unabhängig von den Sozialleistungen, auf die er oder sie Anspruch hat.

Um sicherzugehen, dass behinderte Angehörige im Todesfall optimal abgesichert sind, sollten Sie das Behindertentestament unbedingt mit notarieller Unterstützung oder mit Hilfe eines Fachanwalts aufsetzen. Dieser kann Sie zu allen Details beraten und Ihre Fragen hinsichtlich der genauen Verwendung des Erbteils beantworten.

Stand: 22.07.2025

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