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Das ist bei einem Behindertentestament zu beachten

Erben mit Behinderung

Zur Versorgung Behinderter wird erst ihr Vermögen verwendet. Gibt es ein Behindertentestament, dürfen sie ihr Erbe auch anders nutzen.

Eine Spielzeugfigur, die einen Menschen darstellt, steht zwischen zwei Papierstapeln.

Mit einem Testament entlasten Sie Ihre Angehörigen in einer schweren Situation. Besonders ist die Situation, wenn Erben wegen einer Behinderung nicht voll erwerbsfähig und womöglich auf Pflege und Betreuung angewiesen sind: Das Erbe wird fast vollständig für ihre Pflege, Sozialleistungen und die Eingliederungshilfe verwendet. Erst dann bekommen sie Sozialhilfe. Mit einem Behindertentestament lässt sich das vermeiden. Das Geld kommt stattdessen dem Erben zugute.

Behindertentestament – das Wichtigste im Überblick:

  • Erbt ein Sozialhilfeempfänger mit Behinderung, kann das Erbe ggf. vom Sozialhilfeanspruch abgezogen werden.
  • Bei einem Behindertentestament wird die behinderte Person als Vorerbe genannt. Ein Nacherbe erbt von ihr den Rest des Vermögens.
  • Ist das Behindertentestament korrekt und unmissverständlich formuliert, kann die behinderte Person selbst das Erbe zusätzlich zur Sozialhilfe für ihre persönlichen Bedürfnisse verwenden.

Was ist ein Behindertentestament?

Das Behindertentestament wird eingesetzt, wenn mindestens ein Erbe eine Behinderung hat. Damit lässt sich vermeiden, dass das Vermögen an Träger von Sozialleistungen oder Eingliederungshilfen geht. Ist kein Behindertentestament vorhanden, kann es sein, dass der Erbe nicht vom Nachlass profitiert.

Eine Erbschaft kann für Behinderte die Kürzung der Sozialleistungen bedeuten

Die Sozialhilfe deckt die Grundversorgung von Sozialhilfeempfängern, z. B. notwendige Heimkosten. Sie wird erst dann bezahlt, wenn die behinderte Person ihr eigenes Vermögen fast vollständig verbraucht hat. Darunter fällt auch geerbtes Vermögen.

Der Grund: Wegen der Erbschaft gilt eine behinderte Person nicht mehr als bedürftig. Damit können die Sozialleistungen gekürzt oder sogar eingestellt werden. Das liegt am sogenannten Nachrangigkeitsprinzip: Nur wenn der Behinderte seinen Lebensunterhalt nicht mit dem eigenen Vermögen bestreiten kann, bekommt er Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung, z. B. Eingliederungshilfe oder Grundsicherung. Mit dem Behindertentestament kann dem behinderten Erben über die Vor- und Nacherbschaft Vermögen zugewendet werden, auf das der Staat keinen Zugriff hat.

Das Behindertentestament stellt eine gute Versorgung sicher

Das sogenannte „behindertengerechte Testament“ ist die wirksamste und sicherste Methode zur Versorgung behinderter Familienangehöriger. Es stellt sicher, dass der Behinderte das geerbte Vermögen für die Verbesserung seines Lebensstandards verwenden kann – unabhängig von den Sozialleistungen.

Ein Musterformular reicht für das Behindertentestament meist nicht aus

Eine Standard-Musterformulierung reicht bei einem Behindertentestament i. d. R. nicht aus. Denn die persönlichen Lebensumstände, Wünsche und Bedürfnisse sind von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Notar oder einem Fachanwalt beraten.

Behindertentestament schützt das Erbe besser als Enterbung

Keine gute Idee ist folgendes Konstrukt: Der Behinderte wird enterbt oder mit einer Erbquote bedacht, die unter der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils liegt. Stattdessen wird eine Person bestimmt, die seinen Anteil übernimmt. Diesen lässt sie ihm auf anderem Weg zukommen.

Das Problem dabei: Enterbte behinderte Nachkommen oder Ehepartner des Verstorbenen haben grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil. Das bedeutet Vermögen, das zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden muss. Auch darauf kann der Sozialhilfeträger zugreifen.

Vorerbe und Nacherbe: Wie funktioniert ein Behindertentestament?

Bei einem sogenannten Behindertentestament wird die behinderte Person als Vorerbe genannt und eine weitere Person oder Organisation als Nacherbe. Weil der Vorerbe nicht allein über das Vermögen bestimmen kann, darf auch der Staat nicht darüber verfügen. So wird das Erbe erhalten und kleine Beträge können an die behinderte Person ausgezahlt werden.

Das Vermögen geht automatisch an den Nacherben, wenn eine im Testament festgelegte Bedingung eingetreten ist. Meistens ist das der Tod des Vorerben. Im Gegensatz zur Erbengemeinschaft erben Vor- und Nacherbe also nicht gleichzeitig, sondern hintereinander.

Gut zu wissen

Der Bundesgerichtshof hat das Behindertentestament grundsätzlich als nicht sittenwidrig und damit als wirksam beschrieben. Offen ist aber, ob das bei einer besonders großen Erbschaft anders zu beurteilen ist. Etwa, wenn der Lebensunterhalt nur aus dem Erbe bestritten werden kann.

Diese Rechte hat der Vorerbe

Der Vorerbe darf nur beschränkt über das Erbe bestimmen. Er kann z. B. Grundstücke oder Schiffe nicht verkaufen und keine Geschenke aus der Erbschaft machen. Davon ausgenommen sind aber z. B. übliche Geburtstagsgeschenke.

Mit diesen Beschränkungen soll sichergestellt werden, dass der Nacherbe noch etwas von dem Vermögen hat. Im Behindertentestament soll diese Beschränkung verhindern, dass der Sozialhilfeträger durch eine Vollstreckung auf den Nachlass zugreifen kann.

„Beschränkte Vorerbschaft“ muss erklärt werden

Ist der Vorerbe in seiner Verfügungsmacht beschränkt, gilt das auch für Dritte, die auf sein Vermögen zugreifen wollen. Der Sozialhilfeträger kann zwar in das Vermögen des Behinderten eingreifen. Doch wenn er das tut, muss er nach dessen Tod die entnommene Summe wieder zurückzahlen. Eine Vollstreckung ergibt dann wenig Sinn.

Tipp

Die Vorerbschaft muss daher immer als eine „beschränkte Vorerbschaft“ angeordnet werden. Dabei muss ausdrücklich festgehalten werden, dass der Vorerbe nicht von den Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB zu befreien ist.

Vorerbschaft und Nacherbschaft greifen auch beim Tod des behinderten Erben

Das Prinzip der Vor- und Nacherbschaft wirkt sich auch beim Tod des behinderten Familienmitglieds selbst aus. Das Vermögen fällt dann i. d. R. dem Nacherben zu. Auch der Nacherbe gilt als Erbe desjenigen, der ursprünglich an den behinderten Vorerben vererbt hatte. Somit vererbt der Behinderte selbst nichts. Damit wird verhindert, dass aus seinem Nachlass die Sozialhilfekosten der letzten 10 Jahre zurückgezahlt werden müssen.

Was passiert nach dem Tod des behinderten Erben?

Sollte die behinderte Person selbst etwas vererben, müssen ihre Erben dieses Vermögen unter Umständen an den Staat zahlen. Sie müssen dann die vom Behinderten empfangenen Sozialleistungen der letzten 10 Jahre ausgleichen – wenn die Erbsumme dafür ausreicht.

Mit einem Behindertentestament lässt sich das vermeiden. Damit kann der behinderte Erbe weiterhin uneingeschränkt Sozialleistungen beziehen und zusätzlich die Erbschaft verwenden.

Verwaltung des Vorerbes: Die wichtige Aufgabe eines Testamentsvollstreckers

Nach dem Tod der behinderten Person erben die Nacherben das Vermögen. Das können z. B. die Geschwister oder eine Behinderteneinrichtung sein. Damit das Erbe bis dahin erhalten wird, muss ein Testamentsvollstrecker als Verwalter eingesetzt werden. Er achtet darauf, dass das Testament nach dem Willen des Verstorbenen ausgeführt wird.

Testamentsvollstreckung: Was passiert mit den Erbschaftserträgen?

Während das Erbe vom Testamentsvollstrecker verwaltet wird, entstehen Erbschaftserträge, z. B. Zinserlöse. Was mit diesen Erträgen passieren soll, muss bereits im Testament festgelegt werden. Erblasser können z. B. verfügen, dass sie ausschließlich für Gesundheitsausgaben oder zur Verbesserung des Lebensstandards der behinderten Person genutzt werden dürfen, etwa für ein Hobby.

Um sicherzustellen, dass diese Beschlüsse eingehalten werden und der Erbe nicht über den Nachlass verfügen kann, muss der Erbteil unter eine lebenslange Testamentsvollstreckung gestellt werden.

Der Testamentsvollstrecker ist dann an die Vorgaben im Testament gebunden. Er verwaltet das Erbe und muss dem Behinderten aus dem Nachlass das zukommen lassen, was dieser im täglichen Leben braucht. Das kann Kleidung sein, Reisen oder persönliche Dinge.

Tipp

Als Testamentsvollstrecker empfiehlt sich eine Vertrauensperson des Behinderten oder eine Institution aus seinem direkten Umfeld.

2 Formen des Behindertentestaments: Erbschaftslösung und Vermächtnislösung

Es gibt 2 Formen des Behindertentestaments:

  • Bei der Erbschaftslösung bekommt der Erbe mit Behinderung zwar formell das Erbe, kann darauf aber nur begrenzt zugreifen.
  • Bei der Vermächtnislösung ist er formell nicht Erbe.

Behindertentestament mit Erbschaftslösung

Bei der Erbschaftslösung wird der Behinderte zum beschränkten Vorerben eingesetzt. Seine Erbquote sollte mehr als den Pflichtteilsanspruch betragen. Als Nacherben können z. B. Kinder, Geschwister, Nichten und Neffen oder eine gemeinnützige Organisation eingesetzt werden. Zudem soll die Dauervollstreckung angeordnet werden.

Achtung: Bei keiner Variante kann der Behinderte im vollen Umfang auf die Erbschaft zugreifen. Er unterliegt immer gewissen Beschränkungen.

Behindertentestament mit Vermächtnislösung

Bei der Vermächtnislösung wird dem Behinderten nur ein sogenanntes Vermächtnis zugesprochen. Damit nimmt der Erblasser einen Teil aus dem Nachlass heraus, den der Nachkomme erhalten soll, ohne ihn jedoch als Erbe einzusetzen.

Auch bei dieser Variante wird die Dauervollstreckung des Vermächtnisses festgehalten. Dem Behinderten wird nur hinterlassen, worauf der Sozialträger nicht zugreifen kann.

Wichtig: Der Wert des Vermächtnisses sollte über dem Pflichtteilsanspruch liegen.

Nach dem Tod des Behinderten fällt das Vermögen einem Nachvermächtnisnehmer zu.

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