Für reine E-Autos, die bis Ende 2030 zugelassen werden, zahlen Sie bis zu 10 Jahre keine Steuer. Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Die genauen Sätze werden noch festgelegt.
Eine E-Auto-Versicherung ist wichtig, da sie nicht nur finanziellen Schutz im Falle eines Unfalls bietet, sondern auch spezifische Risiken und Anforderungen abdeckt, die mit Elektrofahrzeugen verbunden sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Reine Elektroautos sind bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Nach aktuellem Beschluss spätestens aber bis zum 31. Dezember 2035. Je früher Sie Ihr E-Auto zulassen, desto länger profitieren Sie von der Steuerbefreiung.
- Nach Ablauf der Befreiung wird die Kfz-Steuer für E-Autos voraussichtlich am zulässigen Gesamtgewicht gemessen, nicht am CO₂-Ausstoß. Das macht die Berechnung einfach und nachvollziehbar.
- Neben der Steuer sparen Sie mit einer passenden E-Auto-Versicherung bares Geld. Sie schützt wichtige Teile wie Akku und Ladestation und gibt Sicherheit bei Pannen.
Der Umstieg auf ein Elektroauto wird aktuell durch die Befreiung von der Kfz-Steuer gefördert. Doch viele fragen sich, wie lange dieser Vorteil gilt und welche Kosten danach anfallen.
Außerdem ist es wichtig, eine speziell auf E-Autos zugeschnittene Versicherung zu wählen, damit die Besonderheiten Ihres Fahrzeugs im Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Mit der E-Auto-Versicherung von ERGO sind Sie auf der sicheren Seite. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie als E-Auto-Besitzer Ihre Kosten im Griff behalten und optimal geschützt sind.
Diese Themen finden Sie hier
Voraussetzungen für die Kfz-Steuerbefreiung
Checkliste
- Reines Elektrofahrzeug: Die Befreiung gilt nur für Fahrzeuge, die keine Emissionen ausstoßen. Plug-in-Hybride sind ausgenommen.
- Erstzulassung bis Ende 2030: Das Datum der Anmeldung ist entscheidend für den Anspruch.
- Ende der Regelung: Der Steuervorteil endet für alle spätestens am 31. Dezember 2035.
1.
Ende der Befreiung für Neuwagen
Nach aktuellem Stand endet die Steuerbefreiung für neu zugelassene E-Autos Ende 2030. Wer ab diesem Datum ein Elektroauto kauft, muss die neue Kfz-Steuer von Anfang an einplanen.
2.
Neue Berechnungsgrundlage
Die zukünftige Kfz-Steuer für E-Autos richtet sich nach derzeitiger Planung nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Die Berechnung erfolgt in Stufen je 200 Kilogramm. Die genauen Steuersätze stehen noch nicht fest.
Bei Plug-in-Hybriden und klassischen Verbrennern setzt sich die Steuer aus 2 Teilen zusammen: dem Hubraum und dem CO₂-Ausstoß. Für Benziner werden 2 € je 100 cm³ Hubraum fällig, für Diesel 9,50 €. Zusätzlich zahlen Sie ab einem CO₂-Ausstoß von 95 g/km einen Betrag zwischen 2 und 4 € je Gramm.
Gut zu wissen
Das leistet die ERGO E-Auto-Versicherung
- Akku umfassend versichert:
Schutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. - Abschleppen bei leerem Akku:
Wir bringen Sie sicher zur nächsten Ladestation. - Schutz für Ladestation und Ladekabel
Ihre private Ladestation inkl. Ladekabel ist gegen Schäden und Diebstahl abgesichert. - Überspannungsschäden der Bordelektronik beim Laden
Auch beim Laden des Akkus sind Sie auf der sicheren Seite. - Individueller Schutz
Wählen Sie zwischen den Tarifen Smart und Best und ergänzen Sie Ihren Schutz mit individuellen Zusatzbausteinen.
Kfz-Steuer und Versicherung im Vergleich
| Fahrzeugtyp | Steuer (jährlich) | Versicherung (jährlich) |
|---|---|---|
| E-Auto (Erstzulassung bis Ende 2030) | 0 € (bis zu 10 Jahre) | 400 - 1.000 € |
E-Auto (Zulassung ab 2031 bzw. ab 2036 bei früherer Zulassung) |
Nach Gewicht (noch offen) | 400 - 1.000 € |
| Plug-in-Hybrid | Nach Hubraum & CO₂ | 500 - 1.200 € |
| Verbrenner Benzin | 100 - 300 € | 400 - 1.000 € |
| Verbrenner Diesel | 200 - 500 € | 500 - 1.200 € |
Checkliste
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Gültiger Personalausweis
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Dienstwagen-Privileg für E-Autos: Steuerliche Vorteile nutzen
Entscheiden Sie sich für ein E-Auto als Dienstwagen und dürfen dieses auch privat nutzen, profitieren Sie von zusätzlichen steuerlichen Vorteilen.
Zum Vergleich: Nutzen Sie einen Verbrenner als Firmenwagen, den Sie auch privat nutzen, müssen Sie monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Plug-in-Hybride müssen 0,5 % versteuert werden. Und bei reinen E-Autos nur 0,25 %, sofern der Bruttolistenpreis bei maximal 100.000 € liegt. Bei teureren E-Autos sind es 0,5 % (Stand 10/2025).
Auch für Unternehmen kann sich der Umstieg auf E-Autos lohnen. Hier gibt es steuerliche Vorteile bei der Abschreibung der Anschaffungskosten. Denn für E-Autos gilt, dass die Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr bis zu 75 % geltend gemacht werden können (Stand 2025).
Fazit: Vorausschauend planen, klug versichern
Der Umstieg auf ein Elektroauto bietet also klare steuerliche Kostenvorteile wie die Kfz-Steuerbefreiung. Die Regelungen sind jedoch zeitlich begrenzt. Daher ist eine genaue Kostenplanung wichtig, einschließlich der Versicherung. E-Autos benötigen speziellen Schutz für Akku und Ladetechnik.
Die E-Auto-Versicherung von ERGO bietet diesen Rundum-Schutz. Bereits im Grundschutz sind alle wichtigen Leistungen enthalten, die Sie für Ihr E-Auto benötigen.
FAQ – Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für E-Autos
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Bei Verbrennern zählt der Hubraum und der CO₂-Ausstoß: Für Benziner sind es 2 € je 100 cm³, für Diesel 9,50 €. Zusätzlich zahlen Sie ab 95 g/km CO₂ mehr. Nutzen Sie am besten einen Kfz-Steuerrechner, um die genaue Summe zu berechnen.
Für reine E-Autos mit Erstzulassung bis Ende 2030 gilt: Bis zu 10 Jahre, längstens bis 2035, sind sie steuerfrei. Danach richtet sich die Steuer nach derzeitiger Planung nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
Für reine Elektroautos zahlen Sie aktuell keine Kfz-Steuer (bis maximal 2035). Die Versicherung kostet – je nach Modell, Fahrverhalten und Tarif – meist zwischen 400 und 1.000 € pro Jahr. Eine spezielle Versicherung wie die E-Auto-Versicherung von ERGO schützt wichtige Teile wie Akku und Ladestation.
*Der Beitrag für diese Autoversicherung berücksichtigt:
Pkw, Volkswagen E- Up!, 61 kW (HSN 0603/TSN CKJ); überwiegend private Nutzung; Erstzulassung 3.1.2023, letzte Zulassung auf Versicherungsnehmer 3.1.2023; Produkt Smart; Kfz-Haftpflicht (SF 26, Beitragssatz 21 %) und Vollkasko 1.000 €/Teilkasko 150 € Selbstbeteiligung (SF 26, Beitragssatz 23 %); PLZ Halter 27249; Fahrleistung 6.000 km/Jahr; Halter Versicherungsnehmer; Fahrer Versicherungsnehmer (44 Jahre, Angestellter) und Ehepartner (34 Jahre); monatliche Zahlungsweise; 19 % Versicherungssteuer.
(Stand Mai 2025)
Im Herbst 2025 wurde beschlossen, dass die Regelung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos verlängert wird. Nach aktuellem Stand (10/2025) bleiben reine Elektrofahrzeuge auch nach 2025 noch steuerfrei. Dabei muss die Erstzulassung bis Ende 2030 erfolgen. Die Steuerbefreiung endet spätestens zum 31.12.2035. Die Höhe der dann anfallenden Kfz-Steuer richtet sich nach aktueller Planung nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
Stand: 21.10.2025
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