
Die Ampel-Regierung hat den Umweltbonus auslaufen lassen, der bis Ende 2023 beim Kauf und Leasing von Elektroautos ausgezahlt wurde. Im Ratgeber der ERGO erfahren Sie, wie Sie trotz Stopp der E-Auto-Förderung noch Zuschüsse für Ihr E-Auto erhalten können.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die staatliche E-Auto-Förderung in Form des Umweltbonus ist zum 17. Dezember 2023 ausgelaufen.
- Viele Hersteller haben darauf mit eigenen Rabattaktionen und Prämien reagiert.
- Mit der THG-Quote können Sie weiterhin jährlich Prämien für Ihr E-Auto bekommen.
Umweltbonus: Werden E-Autos 2025 noch gefördert?
Aufgrund des damaligen Haushaltsdefizits wurde die wichtigste Förderung für E-Autos, die sog. Umweltprämie, zum 17. Dezember 2023 kurzfristig und ohne Vorwarnung eingestellt. Das betraf viele Käufer, die ihr E-Auto schon bestellt und fest mit dem Umweltbonus gerechnet hatten. Die Umweltprämie, offiziell Innovationsprämie, wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben.
Grundsätzlich wurde ein bewilligter Umweltbonus auch 2024 noch ausbezahlt – auch über den 17. Dezember 2023 hinaus. Ebenso wurden alle bis einschließlich 17. Dezember bei der BAFA eingegangenen Anträge noch bearbeitet – und bewilligt, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllten. Auch konnten Antragsteller fehlende Unterlagen noch nachreichen.
Warum gibt es den Umweltbonus nicht mehr?
Der Umweltbonus lief als Teil des Klima- und Transformationsfonds (KTF), der klimapolitische Projekte gefördert hat. Die 60 Milliarden €, die von der Regierung für die Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt wurden, sorgten jedoch für ein tiefes Loch in der Haushaltskasse. Um diese unvorhergesehenen Ausgaben auszugleichen, wurden einige Posten in der Haushaltsplanung für 2024 gestrichen und u. a. die Förderung der Elektromobilität beendet.
E-Auto-Förderung 2025: Welche weiteren Fördermöglichkeiten für E-Autos gibt es?
Der Wegfall der Umweltprämie führte dazu, dass die Zulassungszahlen für neue E-Autos stark zurückgingen. Einige Hersteller kündigten daher an, die ausgefallene Prämie zum Teil zu übernehmen – zumindest vorübergehend. In einigen Fällen locken Hersteller auch 2024 noch mit vergünstigten Preisen und Rabattaktionen.
Diese Hersteller haben 2024 Rabatte angeboten (Stand: 29. November 2024):
Hersteller | Modell | Rabatt (%) | Rabatt (€) |
---|---|---|---|
Hyundai | Kona | 8,9 | 4.000 |
VW | ID.3 | 13,7 bis 19,3 | 7.140 |
Opel | Mokka, Corsa | 13,4 bis 17,8 | 4.660 bis 7.980 |
Kia | EV6 | 3,6 bis 4,3 | 2.000 |
Mini | Aceman, Cooper, Countryman | 8,9 bis 14,4 | 4.250 bis 6.480 |
Für Unternehmen, Kommunen und Vereine gab es noch eine Reihe weiterer Fördermaßnahmen. Sie konnten z. T. mit der Umweltprämie kombiniert werden. Dazu gehörten u. a. das „Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil“ für Unternehmen im sozialen und medizinischen Sektor sowie die „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand “. Während das Flottenaustauschprogramm 2024 nicht gefördert wurde, bietet die KfW im Rahmen der „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ auch 2025 Fördermöglichkeiten für E-Mobilität an, diese sind aber an weitere Maßnahmen zum Klimaschutz gekoppelt
Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem E-Auto sparen können.
Keine Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge
Um Anreize für den Kauf emissionsfreier Fahrzeuge zu steigern, sind reine Elektrofahrzeuge ab Kaufdatum für 10 Jahre und höchstens zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Davon profitieren Sie auch, wenn Sie Ihren Verbrenner umrüsten.
Nach Ablauf der Zeit gilt dann ein reduzierter Steuersatz, der sich nach dem zugelassenen Gesamtgewicht des Autos berechnet.
Mehr Infos finden Sie im Ratgeber der ERGO zur Kfz-Steuer.
Hinweis
Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis zum Jahr 2035 in Aussicht gestellt.
THG-Prämie für Elektroautos
Mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote ) werden Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Emissionen zu verringern. Besitzer von Elektroautos haben für ihre „eingesparten“ Emissionen Anspruch auf sog. THG-Zertifikate. Diese können jährlich beantragt und über Vermarktungsunternehmen an Unternehmen verkauft werden, die ihre THG-Quote nicht erfüllen. Die Auszahlung beträgt im Jahr 2025 je nach Wahl der THG-Prämie 85 € (Klassik Prämie) oder 65 € (Express Prämie).
Gut zu wissen:
Im April 2025 hat die neue Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) neue E-Auto-Förderungen angekündigt. Geplant sind unter anderem die steuerliche Begünstigung von E-Dienstwagen, eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge, die schon erwähnte Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035, ein Förderprogramm für Haushalte mit geringem bis mittleren Einkommen und die Unterstützung von Plug-in-Hybriden (PHEV) und Range-Extender-Elektrofahrzeugen (EREV). Ob und wann die geplante Förderung umgesetzt wird, ist noch nicht sicher.
Rückblick: Welche Autos wurden mit der Umweltprämie gefördert?
Die Umweltprämie wurde seit Mitte 2020 für neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge vergeben. Auch junge Gebrauchtwagen wurden z. T. gefördert. Hinzu kam noch ein Rabatt durch die Hersteller.
Ziel der Bundesregierung war es, Anreize zu schaffen, um die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben. Die Mitte 2020 angehobenen Förderungssätze galten ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025, liefen jedoch frühzeitig zum 17. Dezember 2023 aus.
Gefördert wurden Batterieelektrofahrzeuge. Dazu gehören reine Elektroautos (BEV), aber auch andere Autos, die selbst kein CO2 ausstoßen. Deshalb zählen auch Elektroautos mit Brennstoffzelle (FCEV) dazu.
Bis 2023 erhielten auch Plug-in-Hybride (PHEV), die höchstens 50 g CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine bestimmte Reichweite rein elektrisch fahren können, eine finanzielle Förderung. Bis zum 31. Dezember 2021 lag diese Mindestreichweite bei 40 km, danach bis zum 31. Dezember 2022 bei 60 km. Autos, die höchstens 50 g CO2 pro Kilometer ausstoßen, wurden wie Plug-in-Hybride gefördert. Egal, wie sie angetrieben werden.
Grundsätzlich wurden nur Autos gefördert, die auf der BAFA-Liste stehen. Diese Liste enthielt auch den Nettolistenpreis der Autos.
Für Unternehmen, Kommunen und Vereine gab es noch eine Reihe weiterer Fördermaßnahmen. Sie konnten z. T. mit der Umweltprämie kombiniert werden. Dazu gehörten u. a. das „Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil“ für Unternehmen im sozialen und medizinischen Sektor sowie die „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“.
Diese Voraussetzungen galten beim Neukauf
Gefördert wurden nur Neuwagen, die weniger als 65.000 € kosten. Um die Förderung zu bekommen, musste das Auto für eine bestimmte Dauer auf Sie zugelassen sein:
- Beim Kauf: 6 Monate Mindesthaltedauer
- Bei einer Leasinglaufzeit von 6 bis 11 Monaten: 6 Monate Mindesthaltedauer
- Bei einer Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monaten: 12 Monate Mindesthaltedauer
- Bei einer Leasinglaufzeit von mehr als 23 Monaten: 24 Monate Mindesthaltedauer
Diese Voraussetzungen galten bei Gebrauchtwagen
Bei Gebrauchtwagen gab es zusätzlich diese Voraussetzungen für die Förderung:
- Jedes Fahrzeug wurde nur einmal gefördert. Hat der Vorbesitzer den Umweltbonus bezogen, konnten Sie ihn nicht auch noch bekommen.
- Die Förderung durfte nur bei der Zweitzulassung gewährt werden. Als Drittbesitzer bekamen Sie keine Förderung.
- Die Erstzulassung musste nach dem 4. November 2019 durchgeführt worden sein.
- Das Auto durfte max. 12 Monate im Erstbesitz gewesen sein.
- Das Auto durfte im Erstbesitz max. 15.000 km gefahren worden sein.
- Der Preis des Gebrauchtwagens musste unter einem bestimmten Schwellenwert liegen.
So berechnet sich der Schwellenwert: Vom Listenpreis (brutto, einschließlich Sonderausstattung, ohne Abzüge) werden 20 % abgezogen. Von diesem Betrag wird dann der Brutto-Herstelleranteil abgezogen, der bei einem Neuwagen anfallen würde. Der Gebrauchtwagen durfte nicht mehr kosten als dieser Betrag, sonst gab es keine Förderung.
Wie hoch war die E-Auto-Prämie?
Die Umweltprämie für Elektro-Neuwagen richtete sich nach dem BAFA-Nettolistenpreis für das Basismodell. Für Autos mit Listenpreisen unter 40.000 € gab es mehr Förderung als für teurere Fahrzeuge. Es machte auch einen Unterschied, ob Sie das Elektroauto gekauft oder geleast haben.
Bei Gebrauchtwagen galten die gleichen Förderungssätze wie bei Neuwagen mit einem Listenpreis von mehr als 40.000 €. Auch dann, wenn der Listenpreis des Gebrauchten unter 40.000 € lag.
E-Auto-Förderung bei einem BAFA-Listenpreis unter 40.000 €
Reine Elektroautos und Brennstoffzellenautos mit einem BAFA-Listenpreis unter 40.000 € erhielten diese E-Auto-Prämie:
- Kauf oder Leasing: 4.500 € Prämie vom BAFA + 2.250 € Herstelleranteil = 6.750 €
- E-Autos, die unter 12 Monate geleast wurden, erhielten bereits seit 2023 keine Förderung mehr.
E-Auto-Förderung bei einem BAFA-Listenpreis über 40.000 € und bis 65.000 €
Reine Elektroautos und Brennstoffzellenautos mit einem BAFA-Listenpreis über 40.000 € und bis 65.000 € bekamen diese E-Auto-Prämie:
- Kauf oder Leasing: 3.000 € Prämie vom BAFA + 1.500 € Herstelleranteil = 4.500 €
- E-Autos, die unter 12 Monate geleast wurden, erhielten bereits seit 2023 keine Förderung mehr.
Wie und wann konnte man die E-Auto-Prämie beantragen?
Die Umweltprämie wurde in 2 Schritten ausgezahlt. Der Herstelleranteil wurde direkt vom Kaufpreis abgezogen. Den Bundesanteil, der vom BAFA ausgezahlt wurde, mussten Sie beantragen. Seit dem 18. Dezember 2023 ist kein Antrag für die E-Auto-Prämie mehr möglich, da die Förderung ausgelaufen ist.
Der Antrag durfte erst nach dem Kauf bzw. Leasingbeginn und der Zulassung eingereicht werden, dafür blieb ein Jahr Zeit. Sie mussten den Antrag auf der Webseite des BAFA ausfüllen und abschicken. Dabei mussten Sie ein Formular ausfüllen und die Kaufrechnung bzw. die Leasingunterlagen hochladen.
Auf den eingereichten Rechnungen musste eindeutig das Basis-Fahrzeugmodell und der Herstelleranteil erkennbar sein. Seit dem 1.6.2021 ließ das BAFA keine Rechnungskorrekturen mehr zu.
Bei Gebrauchtwagen mussten Sie sich schnell um die Antragsunterlagen kümmern, denn Sie mussten 2 Dinge zusätzlich nachweisen:
- den Listenpreis des Fahrzeugs
- die Kilometer auf dem Tacho zum Zeitpunkt der Zweitzulassung
Den Listenpreis musste ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) nachweisen, wenn Sie die Originalrechnung nicht besitzen. Auch den Tachostand konnte die DAT nachweisen. Kfz-Werkstätten, die von der DAT lizensiert sind, konnten deshalb beide Nachweise auf einmal erledigen. Mit Originalrechnung konnte der Kilometerstand auch von anderen amtlich anerkannten Prüforganisationen und Sachverständigen nachgewiesen werden.
Stand: 30.04.2025

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