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Diese E-Auto-Förderungen gibt es

Prämien für Ihr E-Auto

Bis zu 6.750 € gibt es beim Kauf oder Leasing eines E-Autos. Lesen Sie hier, wie Sie den Umweltbonus bekommen.

Eine Frau zeigt stolz in ihrem Auto sitzend die Schlüssel.

Die Bundesregierung fördert umweltschonende Mobilität. Deshalb gibt es den Umweltbonus, der beim Kauf und Leasing von Elektroautos ausgezahlt wird. Hybride werden seit 2023 nicht mehr gefördert. Im Ratgeber erfahren Sie die wichtigsten Regelungen, Fördersummen und Voraussetzungen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Für reine E-Autos gibt es bis zu 6.750 €
  • Plug-in-Hybride erhalten seit 2023 keine Förderung mehr.
  • Der größte Teil der Förderung muss nach der Zulassung beim BAFA beantragt werden.
  • Auch manche Gebrauchtwagen können gefördert werden.

Welche Förderung für E-Autos gibt es?

Die wichtigste Förderung für E-Autos ist die sogenannte Umweltprämie. Sie wird seit Mitte 2020 für neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge vergeben. Auch junge Gebrauchtwagen werden teilweise gefördert. Die Umweltprämie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Hinzu kommt noch ein Rabatt durch die Hersteller.

Mitte 2020 wurde die Umweltprämie erhöht. Sie heißt seitdem offiziell Innovationsprämie. Die neuen Förderungssätze galten ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021. Sie wurden aber bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Der bisherige Bund-Anteil wurde verdoppelt, während der Anteil der Hersteller gleich blieb. Da die alten Zuschüsse nicht mehr gültig sind, geht es in diesem Ratgeber nur um die neuen.

Für Unternehmen, Kommunen und Vereine gibt es noch eine Reihe weiterer Fördermaßnahmen. Sie können zum Teil mit der Umweltprämie kombiniert werden. Dazu gehören unter anderem das „Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil“ für Unternehmen im sozialen und medizinischen Sektor sowie die „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“.

Welche Autos werden mit der Umweltprämie gefördert?

Gefördert werden Batterieelektrofahrzeuge.

Dazu gehören reine Elektroautos (BEV), aber auch andere Autos, die selbst kein CO2 ausstoßen. Deshalb zählen auch Elektroautos mit Brennstoffzelle (FCEV) dazu.

Bis 2023 erhielten auch Plug-in-Hybride (PHEV), die höchstens 50 g CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine bestimmte Reichweite rein elektrisch fahren können eine finanzielle Förderung. Bis zum 31. Dezember 2021 lag diese Mindestreichweite bei 40 km, danach bis zum 31. Dezember 2022 bei 60 km. Autos, die höchstens 50 g CO2 pro Kilometer ausstoßen, wurden wie Plug-in-Hybride gefördert, egal, wie sie angetrieben werden.

Wichtig: Es werden nur Autos gefördert, die auf der BAFA-Liste stehen. Diese Liste enthält auch den Nettolistenpreis der Autos.

Diese Voraussetzungen gelten beim Neukauf

Gefördert werden nur Neuwagen, die weniger als 65.000 € kosten. Um die Förderung zu bekommen, muss das Auto für eine bestimmte Dauer auf Sie zugelassen sein:

  • Beim Kauf: 6 Monate Mindesthaltedauer
  • Bei einer Leasinglaufzeit von 6 bis 11 Monaten: 6 Monate Mindesthaltedauer
  • Bei einer Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monaten: 12 Monate Mindesthaltedauer
  • Bei einer Leasinglaufzeit von mehr als 23 Monaten: 24 Monate Mindesthaltedauer

Diese Voraussetzungen gelten bei Gebrauchtwagen

Bei Gebrauchtwagen gibt es zusätzlich diese Voraussetzungen für die Förderung:

  • Jedes Fahrzeug wird nur einmal gefördert. Hat der Vorbesitzer den Umweltbonus bezogen, können Sie ihn nicht auch bekommen.
  • Die Förderung darf nur bei der Zweitzulassung gewährt werden. Als Drittbesitzer bekommen Sie keine Förderung.
  • Die Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 erfolgt sein.
  • Das Auto darf maximal 12 Monate im Erstbesitz gewesen sein.
  • Das Auto darf im Erstbesitz maximal 15.000 km gefahren worden sein.
  • Der Preis des Gebrauchtwagens muss unter einem bestimmten Schwellenwert liegen.

So berechnet sich der Schwellenwert: Vom Listenpreis (brutto, einschließlich Sonderausstattung, ohne Abzüge) werden 20 % abgezogen. Von diesem Betrag wird dann noch der Brutto-Herstelleranteil abgezogen, der bei einem Neuwagen anfallen würde. Der Gebrauchtwagen darf nicht mehr kosten als dieser Betrag, sonst gibt es keine Förderung.

Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?

Die Umweltprämie für Elektro-Neuwagen richtet sich nach dem BAFA-Nettolistenpreis für das Basismodell. Für Autos mit Listenpreisen unter 40.000 € gibt es mehr Förderung als für teurere Fahrzeuge. Es macht auch einen Unterschied, ob Sie das Elektroauto kaufen oder leasen wollen.

Bei Gebrauchtwagen gelten die gleichen Förderungssätze wie bei Neuwagen mit einem Listenpreis von mehr als 40.000 €. Auch dann, wenn der Listenpreis des Gebrauchten unter 40.000 € liegt.

E-Auto-Förderung bei einem BAFA-Listenpreis unter 40.000 €

Reine Elektroautos und Brennstoffzellenautos mit einem BAFA-Listenpreis unter 40.000 € erhalten diese E-Auto-Prämie:

  • Kauf oder Leasing: 4.500 € Prämie vom BAFA + 2.250 € Herstelleranteil = 6.750 €
  • E-Autos die unter 12 Monate geleast werden, erhalten seit 2023 keine Förderung mehr.

E-Auto-Förderung bei einem BAFA-Listenpreis über 40.000 und bis 65.000 €

Reine Elektroautos und Brennstoffzellenautos mit einem BAFA-Listenpreis über 40.000 € und bis 65.000 € erhalten diese E-Auto-Prämie:

  • Kauf oder Leasing: 3.000 € Prämie vom BAFA + 1.500 € Herstelleranteil = 4.500 €
  • E-Autos die unter 12 Monate geleast werden, erhalten seit 2023 keine Förderung mehr.

Wie und wann kann man die E-Auto-Prämie beantragen?

Die Umweltprämie wird in 2 Schritten ausgezahlt. Der Herstelleranteil wird direkt vom Kaufpreis abgezogen. Den Bundesanteil, der vom BAFA ausgezahlt wird, müssen Sie beantragen.

Der Antrag darf erst nach dem Kauf bzw. Leasingbeginn und der Zulassung eingereicht werden, wofür Sie ein Jahr Zeit haben. Sie müssen den Antrag auf der Webseite des BAFA ausfüllen und abschicken. Dabei müssen Sie ein Formular ausfüllen und die Kaufrechnung bzw. die Leasingunterlagen hochladen.

Achtung: Auf den eingereichten Rechnungen müssen eindeutig das Basis-Fahrzeugmodell und der Herstelleranteil erkennbar sein. Seit dem 1.6.2021 lässt das BAFA keine Rechnungskorrekturen mehr zu.

Kümmern Sie sich bei Gebrauchtwagen schnell um die Antragsunterlagen, denn Sie müssen 2 Dinge zusätzlich nachweisen:

  • Den Listenpreis des Fahrzeugs
  • Die Kilometer auf dem Tacho zum Zeitpunkt der Zweitzulassung

Den Listenpreis muss ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) nachweisen, wenn Sie die Originalrechnung nicht besitzen. Auch den Tachostand kann die DAT nachweisen. Kfz-Werkstätten, die von der DAT lizensiert sind, können deshalb beide Nachweise auf einmal erledigen. Wenn Sie die Originalrechnung haben, kann der Kilometerstand auch von anderen amtlich anerkannten Prüforganisationen und Sachverständigen nachgewiesen werden.

Warnung: Betrugsversuche bei Elektro-Gebrauchtwagen

Unseriöse Händler versuchen, trotz überteuerter Preise an die Umweltprämie zu gelangen. Dabei versuchen sie, die gebrauchten E-Fahrzeuge für mehr Geld zu verkaufen, als der Schwellenwert der BAFA zulässt (Listenpreis abzüglich 20 % und Herstellerbonus).

Laut ADAC teilen diese Händler den Kaufpreis auf 2 Rechnungen oder Quittungen auf, von denen nur eine beim BAFA eingereicht werden soll. Dabei handelt es sich um Subventionsbetrug, bei dem sich die Käufer mitschuldig machen.

Bei einer anderen Art des Betrugs lassen die Händler das Fahrzeug für 6 Monate auf sich selbst zu und geben den Bonus nicht vollständig an die Käufer weiter. Halten Sie also immer die Augen offen.

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