
Patientenverfügung – kurz und knapp
Inhalt
- Durch eine Patientenverfügung können Sie den behandelnden Ärzten und Pflegekräften Ihre medizinische Versorgung vorschreiben.
- Vor der Entscheidung, eine Patientenverfügung abzufassen, sollten Sie sich eines klarmachen: Es könnte der Fall sein, dass Sie durch den Verzicht auf eine Behandlung auf das Weiterleben verzichten.
- Beschreiben Sie möglichst genau Ihre Behandlungswünsche und sehen Sie, soweit möglich, von vorformulierten Mustern ab. Hier finden Sie einen ausführlichen Artikel mit Beispielen zu Behandlungswünschen.
Form
- Die einfache Schriftform reicht aus, Datum und eigenhändige Unterschrift sind zwingend notwendig.
- Es besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung gemeinsam mit einem Notar zu machen. Der Notar kann Ihnen bei der Formulierung helfen. Sie sollten sich dennoch vor dem Termin eigene Gedanken zu Ihrer Verfügung gemacht haben.
Aufbewahrung
- Aufbewahrung zu Hause: bei anderen wichtigen Papieren, an einer zugänglichen Stelle, wo sie gut gefunden werden kann. Informieren Sie nahe Angehörige und den Hausarzt über die Existenz und den Aufbewahrungsort.
- Tragen Sie im Geldbeutel eine Infokarte mit sich.
- Sie können Ihre Patientenverfügung auch beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostenpflichtig hinterlegen.
Verbindlichkeit
- Besteht eine wirksame Patientenverfügung, muss sich der Arzt daran halten – sofern er an Ihnen keine klaren Anzeichen für eine Willensänderung entdeckt.
- Durch die Kombination der Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bevollmächtigen Sie Ihre Vertrauensperson mit der rechtlichen Durchsetzung Ihrer gesundheitlichen Angelegenheiten gegenüber Arzt und Pflegepersonal.
Widerruf
- Was Sie in der Patientenverfügung bestimmen, können Sie jederzeit widerrufen.
- Der Widerruf kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen
- Zur Sicherheit sollten Sie die Patientenverfügung dann vernichten.