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Aufbewahrung der Patientenverfügung

Keine Zeit verlieren

Für den Ernstfall sind genaue Anweisungen hinterlegt, um die Angehörigen zu entlasten. Aber wissen diese auch, wo?

Wichtige Anliegen – leider unentdeckt?

Wo Sie Ihre Patientenverfügung aufbewahren, ist Ihnen überlassen. Ersparen Sie Angehörigen aber unnötige Suchaktionen. Berücksichtigen Sie auch: Die Patientenverfügung muss im Notfall schnell an den behandelnden Arzt weitergegeben werden.

Legen Sie das Original Ihrer Verfügung daheim zu anderen wichtigen Papieren – an eine für Ihre Angehörigen zugängliche Stelle. So kann Ihre Verfügung schnell weitergereicht werden.

Oder händigen Sie das Schreiben einem vertrauenswürdigen nahen Angehörigen aus. Vorausgesetzt, er ist im Ernstfall schnellstens zu benachrichtigen.

Tipp

Tragen Sie immer eine sogenannte Infokarte bei sich, aus der sich Existenz und Aufbewahrungsort der Patientenverfügung ergeben.

Informieren Sie ...

... Angehörige und Freunde

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung zu Hause aufbewahren, informieren Sie zusätzlich eine vertrauenswürdige Person über die Patientenverfügung und den Aufbewahrungsort. Diese wird im Ernstfall dafür sorgen, dass die Patientenverfügung gefunden und dem behandelnden Arzt übergeben wird.

... den Hausarzt

Sofern Sie wegen der Patientenverfügung nicht sowieso schon mit Ihrem Hausarzt gesprochen haben, informieren Sie ihn über Ihre Anweisungen. Er vermerkt Ihre Behandlungswünsche in seiner Patientenkartei. Sie können ihm auch eine Kopie Ihrer Patientenverfügung überlassen.

... anerkannte Aufbewahrungsstellen

Sie können Ihre Patientenverfügung auch bei anerkannten Aufbewahrungsstellen gebührenpflichtig registrieren, wie z. B. dem zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Gut zu wissen

Im Ernstfall muss die Patientenverfügung dem behandelnden (Krankenhaus-)Arzt im Original vorgelegt werden.

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