Rechtsfrage des Tages:
An der Bahnschranke wartet niemand gerne. Dennoch ist es geradezu lebenswichtig. Welche Verkehrsregeln gelten an Bahnübergängen?
Antwort:
Bahnübergänge gibt es bei uns in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Manche sind mit einem Andreaskreuz markiert, es gibt unbeschrankte Bahnübergänge und solche mit Schranken oder Halbschranken. Traurigerweise werden immer wieder Fälle von tragischen Unfällen auf Bahnübergängen bekannt. Umso wichtiger ist es, die jeweiligen Verkehrsregeln aufzufrischen und sich einzuprägen. Außerdem gibt es klare Vorgaben, wo Sie an Bahnübergängen halten und parken dürfen.
Langsam mit Auge und Ohr
Sehen und hören ist immens wichtig! Fahren Sie daher an beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge mit nur mäßiger Geschwindigkeit heran, so dass Sie Züge rechtzeitig sehen und hören können. Wird der Bahnübergang nur mit einem Andreaskreuz gekennzeichnet, müssen Sie besonders gut aufpassen. Eine Bahnschranke finden Sie dort nämlich nicht immer. Am besten schalten Sie das Radio aus und stellen die Unterhaltung ein. Sorgen Sie für einen guten Durchblick durch die Seitenscheiben und achten Sie auf optische und akustische Zugsignale. Sind Bahnbedienstete anwesend, haben diese das Sagen. Ihren Anweisungen müssen Sie Folge leisten.
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Schnell noch rüber
Auf keinen Fall dürfen Sie rote Lichtzeichen oder Blinklichter missachten. Geschlossene Halbschranken dürfen Sie niemals umfahren. Wollen Sie überholen, müssen Sie den Vorgang rechtzeitig einleiten. Überholvorgänge müssen nämlich vor einem Bahnübergang abgeschlossen sein.
Gut zu wissen
Achten Sie darauf, dass auf der anderen Seite des Bahnübergangs ausreichend Platz für Ihr Fahrzeug ist. Hat sich dort ein Stau gebildet, warten Sie vor dem Bahnübergang, damit Sie nicht auf den Gleisen zum Stehen kommen.
Welche Entfernung gilt für Halten und Parken?
Wollen Sie anhalten und nähern sich einem Bahnübergang, müssen Sie zeitig nach einer Parkmöglichkeit Ausschau halten. Halten ist auf einem Bahnübergang verboten. Vor einem Andreaskreuz dürfen Sie bis zu 10 Meter nicht halten oder parken, wenn Sie das Zeichen dadurch verdecken. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein Parkverbot von 5 Metern vor einem Andreaskreuz, außerhalb bis 50 Meter vor dem Zeichen.
Was muss ich zu Fuß oder per Rad beachten?
Als Fußgänger oder Radfahrer dürfen Sie Schienen nur an Bahnübergängen überqueren. Kommen Sie niemals auf die Idee, einfach irgendwo über die Gleise zu laufen. Beachten Sie dabei ebenso wie Autofahrer die Schranken, Schilder und Lichtzeichen. Mogeln Sie sich auch nicht an einer Schranke vorbei. Das könnte fatale Folgen haben. Für Radfahrer gilt natürlich dasselbe. Denken Sie stets daran, dass ein Lokführer keine Chance hat, seinen Zug rechtzeitig zum Stehen zu bringen. Leitet er eine Bremsung ein, wenn Sie plötzlich auf den Schienen auftauchen, ist es in der Regel schon zu spät. Der lange Bremsweg macht ein rechtzeitiges Anhalten unmöglich. Insgesamt sollten Sie an allen Arten von Bahnübergängen besonders aufmerksam fahren und gehen.
Welche Bußgelder drohen?
In erster Linie sollten Sie aufgrund Ihrer eigenen Sicherheit und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und Bahnreisenden die Vorschriften nicht missachten. Außerdem drohen Ihnen auch teils empfindliche Bußgelder. Umfahren Sie beispielsweise eine geschlossene Schranke, müssen Sie mit 700 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Und auch als Fußgänger können Sie mit bis zu 350 Euro zur Kasse gebeten werden, wenn Sie eine Schranke einfach ignorieren.
Stand: 09.12.2025
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