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Unterwegs mit dem Wohnmobil

Urlaub auf Rädern

Auf Wohnmobil-Reisen haben Sie Ihr Domizil immer dabei. Allerdings müssen Sie sich teilweise an besondere Verkehrsregeln halten.

Unterwegs mit dem Wohnmobil

Rechtsfrage des Tages:

In Zeiten ungewisser Urlaubsplanung stellt das Wohnmobil für Familien und Singles eine interessante Alternative zum Hotelurlaub dar. Welche besonderen Verkehrsregeln müssen Sie beachten, wenn Sie mit Ihrer rollenden Ferienwohnung unterwegs sind?

Antwort:

Die Osterferien nahen in vielen Bundesländern und Wohnmobile erwachen aus dem Winterschlaf. Ob Familien, Paare oder Singles: Wohnmobile haben eine treue Fangemeinde. Damit Sie heil und sicher an Ihrem Urlaubsort ankommen, müssen Sie sich an einige besondere Verkehrsregeln halten. Zunächst einmal sollten Sie Ihren Führerschein genau anschauen.

Welche Fahrerlaubnis?

Hat das Wohnmobil eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen, dürfen Sie mit der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw-Führerschein) ans Steuer. Für große Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen brauchen Sie die Klasse C1 oder C. Einen genaueren Überblick können Sie sich hier verschaffen. Achtung! Haben Sie für Ihr Gefährt nicht die notwendige Führerscheinklasse, machen Sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Nicht zu viel Gepäck

Haben Sie Ihre Sachen gepackt und beginnen mit dem Beladen, müssen Sie das Gewicht im Auge haben. Berechnen Sie bei der Zuladung auch das Gewicht der Mitreisenden, des gefüllten Wasser- und Gastanks und Ihr Gepäck mit ein. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Schauen Sie mal in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Kfz-Schein“). Dort sind Achslast und Gesamtmasse vermerkt. Achten Sie auch darauf, dass Sie beim Beladen die Achslast nicht überschreiten. Natürlich muss Ihr mobiles Ferienheim auch technisch in Ordnung und verkehrssicher sein. Werfen Sie insbesondere einen prüfenden Blick auf die Reifen.

Wie schnell darfs sein?

Sind alle Vorbereitungen getroffen, kann es losgehen. Mit einem Wohnmobil bis 3,5 Tonnen gelten in Deutschland die gleichen Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für Pkw. Hier müssen Sie auf nichts Besonderes achtgeben. Fahren Sie ein größeres Modell zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 100 km/h und auf Landstraßen von 80 km/h. Allerdings muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I das Fahrzeug auch als Wohnmobil eingetragen sein. Sonst gilt es als Lkw mit den entsprechenden Tempolimits. Dann dürfen Sie auf Autobahnen nur 80 km/h fahren. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt generell für Wohnmobile über 7,5 Tonnen. Innerorts müssen alle Wohnmobile gleich welchen Gewichts sich an das Limit von 50 km/h oder die entsprechende Beschilderung halten.

Unterwegs mit großen Wohnmobilen

Mit Wohnmobilen über 3,5 Tonnen müssen Sie Schilder beachten, die Sie als Autofahrer vielleicht kaum wahrnehmen. Es gelten für diese großen Wohnmobile folgende Schilder:

• Durchfahrtsverbot für Lkw und Fahrzeuge über 3,5 t (Zeichen 253) 

• Fahren mit Mindestabstand (Zeichen 273) 

• Überholverbot für Lkw und Fahrzeuge über 3,5 t (Zeichen 277) 

Anhänger kann alles ändern

Achtung! Ziehen Sie mit dem Wohnmobil noch einen Anhänger, zum Beispiel einen Bootstrailer, gelten andere Tempolimits. Auch brauchen Sie noch andere Fahrerlaubnisklassen. Für Gespanne aus Pkw und Wohnwagen müssen auch teilweise andere Regeln beachtet werden. Geht die Fahrt ins Ausland, sollten Sie sich über die örtlichen Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbeschränkungen unbedingt informieren.

Anschnallpflicht

Im Wohnmobil gilt grundsätzlich die Anschnallpflicht. Nicht nur auf dem Fahrer- oder Beifahrersitz müssen Sie den Gurt anlegen. Auch auf allen anderen Sitzplätzen müssen sich die Insassen anschnallen. Bei kleineren Wohnmobilen unter 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse reichen auf den hinteren Sitzen Beckengurte. Kleine Kinder müssen Sie genauso wie im Auto mit entsprechenden Sitzschalen, Kindersitzen oder Sitzerhöhern sichern. 

Halten und Parken

Zunächst müssen Sie sich beim Halten und Parken mit Ihrem Wohnmobil an die gleichen Verkehrsschilder halten wie Autofahrer. Das Parken muss also zunächst grundsätzlich gestattet sein. Dann kommen die Feinheiten. Ist das Parken auf dem Gehsteig erlaubt, kommt es auf das Gewicht Ihres Wohnmobils an. Dort dürfen Sie nämlich nur mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen parken. Umgekehrt dürfen Sie mit einem Wohnmobil unter 3,5 Tonnen nicht auf einem Parkplatz parken, der mit Zusatzzeichen für Lastkraftwagen ausgewiesen ist. Ein kleiner Trost: Es gibt auch Parkplätze, die mittels Sonderzeichen speziell für Wohnmobile reserviert sind.

WoMo-Urlaub in Zeiten von Corona

Ob Sie mit Ihrem Wohnmobil in den Osterurlaub starten dürfen, kommt auf die jeweiligen aktuellen Regelungen an. Solange Camping- und Wohnmobilplätze geschlossen sind, werden Sie Ihren Camper eher stehen lassen müssen. Denn einfach so an der Straße dürfen Sie nicht campieren. Dort dürfen Sie nur ein Nickerchen machen, wenn Sie sich für die Weiterfahrt frisch machen wollen. Mehrere Nächte an der Straße zu wohnen und dort vielleicht sogar zu grillen, ist nicht gestattet. 

 

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