
Rechtsfrage des Tages:
Nicht nur in der Auto-Tuning-Szene sind kurze Kennzeichen begehrt. Viele Autobesitzer fänden es schick, ein möglichst kurzes Kennzeichen an ihr Fahrzeug anbringen zu können. Unter welchen Voraussetzungen können Sie ein Kennzeichen mit nur wenigen Zahlen und Buchstaben zugeteilt bekommen?
Antwort:
Das Kennzeichen an einem Fahrzeug dient als Beleg für dessen ordnungsgemäße Zulassung und zur Identifikation von Fahrzeug und Halter. Wie ein Kfz-Kennzeichen gestaltet sein muss, ist gesetzlich eindeutig geregelt. Jedes beliebige Kennzeichen können Sie allerdings nicht auswählen, da beispielsweise bestimmte Buchstabenkombinationen verboten sind. Und ein besonders kurzes Kennzeichen bekommen Sie für Ihr Auto nur in wenigen Ausnahmefällen.
Wie setzt sich ein Kennzeichen zusammen?
Als erstes finden Sie auf einem Kfz-Kennzeichen immer die Buchstaben für das vorgegebene Kürzel des Zulassungsbezirks. Danach folgen in der Regel zwei Buchstaben und mehrere Ziffern. Viele wählen als Kennzeichen ihre Initialen und Teile ihres Geburtsdatums oder eines anderen bedeutenden Tages. Bestimmte Kombinationen sind allerdings verboten. Beispielsweise Buchstaben, die in ihrer Zusammensetzung gegen die guten Sitten verstoßen oder einen Bezug zum Nationalsozialismus haben.

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Reicht der Platz?
Ist am Fahrzeug ausreichend Platz vorhanden, werden Sie vergeblich auf ein kurzes Kennzeichen hoffen. Die reine Frage der Optik spielt dabei keine Rolle. Vielmehr muss am Fahrzeug tatsächlich kein ausreichender Platz für ein normales Kennzeichen vorhanden sein, wie zum Beispiel bei bestimmten Fahrzeugen aus den USA.
Etwas schmaler
Bevor Sie aber für Ihr spezielles Fahrzeug wirklich ein kurzes Kennzeichen zugeteilt bekommen, prüft die Behörde zunächst Alternativen. So kann auch ein normales Kennzeichen in Engschrift statt in Mittelschrift zugeteilt werden. Durch die andere Schriftart ist das Kennzeichen dann von seinen Abmessungen her kürzer, beinhaltet aber alle Buchstaben und Zahlen wie ein herkömmliches Kennzeichen auch.
Wussten Sie, dass ...
… die Behörde als Nachweis für den Platzmangel an der Stoßstange sogar ein Gutachten verlangen kann?
Bitte umbauen
Es kann sogar passieren, dass die Behörde von Ihnen verlangt, das Fahrzeug umzubauen um dadurch mehr Platz zu schaffen. Diese Veränderungen dürfen aber nicht unverhältnismäßig sein und nach derzeitigem Stand nicht mehr als 5 Prozent des Zeitwerts des Fahrzeugs kosten. Diese Regelung gilt auch nur für das hintere Kennzeichen an mehrspurigen Fahrzeugen – also solchen, mit in der Regel drei oder vier Rädern und mindestens zwei Rädern auf einer Achse.
Gut zu wissen ...
Lässt sich für Ihr Fahrzeug wirklich keine Alternative zu einem kurzen Kennzeichen finden, können Sie dieses auch als Saisonkennzeichen zuteilen lassen. Allerdings muss dann der Platz für die Angabe der Monate noch mit eingeplant werden.
Anders bei Motorrädern
Sind Sie auf zwei Rädern unterwegs, ist die Sache deutlich einfacher. Für Ihr Motorrad können Sie zwischen drei verschiedenen Kennzeichen wählen: 180, 200 oder 220 Millimeter breit und jeweils 200 Millimeter hoch. Sie können auch gegen eine Gebühr Ihr altes großes Kennzeichen in ein kleineres umtauschen. Dann müssen allerdings auch alle Ziffern auf dem Kennzeichen Platz finden. Bei den ganz schmalen Kennzeichen geht das manchmal nicht und Sie müssen zum nächstgrößeren greifen.
Stand: 07.07.2025