
Rechtsfrage des Tages:
Wie lange ist es her, dass Sie geblitzt wurden? Wissen Sie es auch nicht mehr genau und hoffen auf die Punktetilgung, können Sie sich informieren. Wie können Sie Ihren Punktestand abfragen?
Antwort:
Die schöne Stadt Flensburg verbinden viele Deutsche weniger mit der Ostseeküste als vielmehr mit Punkten in der Verkehrssünderkartei. Beim dort ansässigen Kraftfahrtbundesamt (KBA) wird seit geraumer Zeit das Fahreignungsregister (FAER) geführt. Je nachdem, welcher Verkehrsverstoß geahndet wurde, werden dort zwischen ein und drei Punkten pro Verstoß für zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre gespeichert. Nach Eintritt der Tilgungsreife wandern die Punkte noch für ein Jahr in die Überliegefrist.
Punkte oder nicht?
Häufig erkennen Verkehrssünder im Bußgeldbescheid nicht genau, ob und wie viele Punkte eingetragen werden. Diese finden sich nämlich oft nicht beim Bußgeld und einem möglichen Fahrverbot aufgelistet, sondern manchmal erst im fließenden Text auf der Rückseite. Oder Sie können sich nicht erinnern, wann Sie zu schnell unterwegs waren. Entsprechend wissen Sie dann auch nicht genau, wann Ihre Verkehrsweste wieder reingewaschen ist. Daher kann die Einholung einer Selbstauskunft beim Fahreignungsregister durchaus Sinn machen. Das KBA hält dafür drei Wege bereit.
Urlaub in Flensburg
Wohnen Sie in Flensburg oder machen dort Urlaub, können Sie die Auskunft direkt beim "Service vor Ort" beantragen. Dafür brauchen Sie nur ein gültiges Ausweisdokument. Verschlägt es Sie gerade nicht in den hohen Norden, können Sie auch den Postweg wählen. Sie müssen sich dafür einen Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister besorgen. Diesen finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite des KBA. Weiter müssen Sie Ihre Personendaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort angeben. Außerdem müssen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses oder eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift beifügen.
Einfach online
Das KBA hält auch eine Online-Auskunft parat. Mit einer einfachen E-Mail ist es dabei aber nicht getan. Sie benötigen zunächst ein an Ihren Computer angeschlossenes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Außerdem müssen Sie die AusweisApp2-Software installiert haben. Haben Sie noch einen "alten" Personalausweis, kommen Sie ab hier nicht weiter. Sie müssen nämlich einen neuen Personalausweis im Kartenformat, der nach dem 01.10.2010 ausgestellt wurde, haben. Und letztlich muss bei diesem auch die Online-Ausweisfunktion aktiviert sein. Eine genaue Anleitung, wie Sie den Antrag mit dieser Ausrüstung stellen können, finden Sie beim KBA. Ist Ihnen das zu kompliziert, können Sie natürlich auch weiterhin auf die anderen beiden Möglichkeiten zurückgreifen.
Stand: 01.01.2025
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