
Rechtsfrage des Tages:
Haben Sie die Regelung Ihres Nachlasses gut durchdacht, ist ein handschriftliches Testament schnell geschrieben. Doch wohin mit dem wichtigen Dokument?
Antwort:
Wollen Sie Streit unter Ihren Verwandten und möglichen Erben verhindern, sollten Sie zu Lebzeiten ein Testament erstellen. Damit dieses im Falle Ihres Ablebens auch auffindbar ist, müssen Sie sich über die Aufbewahrung einige Gedanken machen. Das Schriftstück sollten Sie sicher verwahren. Allerdings sollten Ihre späteren Erben auch wissen, wo es liegt.
Klare Regeln beim Notar
Sie können Ihren letzten Willen notariell beurkunden lassen. Die Urschrift des notariellen Testaments gibt der Notar in die besondere amtliche Verwahrung. Zudem meldet er das Testament im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer an. Versterben Sie, erhält das für Ihre Erbschaft zuständige Nachlassgericht vom Register alle relevanten Daten und gegebenenfalls Urkunden. Diese kann dann das Nachlassgericht eröffnen und Ihre Erben informieren.
Gut zu wissen ...
Das Zentrale Testamentsregister registriert nicht nur Testamente. Auch Erbverträge und andere erbfolgerelevante Unterlagen lässt der Notar dort verzeichnen.
Selbst gemacht und verwahrt
Sie können auch selbst ein privatschriftliches Testament aufsetzen. Dafür brauchen Sie nur Zettel und Stift. Nur, wohin damit? Das Dokument können Sie zum Beispiel in die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht geben. Dieses meldet Ihre Urkunden wiederum an das Testamentsregister. Durch die Hinterlegung können Sie sicherstellen, dass Ihr Testament im Sterbefall auch gefunden wird. Natürlich kostet Sie die Hinterlegung Geld. Die Gebühren sind allerdings recht gering. Genaue Angaben können Sie bei Ihrem Nachlassgericht bekommen.
Unter der Matratze
Eine Pflicht zum Hinterlegen Ihres Testaments ist für dessen Wirksamkeit allerdings nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können Ihre letztwillige Verfügung auch zu Hause aufbewahren. Eine Registrierung beim Zentralen Testamentsregister können Sie dann allerdings nicht vornehmen lassen. Wollen Sie Ihr Testament selbst verwahren, sollten Sie gut überlegen wo. Verstecken Sie das Dokument nicht so sicher, dass Ihre Erben es im Todesfall nicht finden können. Sinnvoll kann es sein, dass Sie nahe Angehörige oder die Erben über den Ort der Verwahrung informieren.
Wussten Sie, dass ...
… jeder, der ein Testament eines Verstorbenen auffindet verpflichtet ist, dieses beim Nachlassgericht abzugeben?
Safe und Bankschließfach
Sie möchten Ihr Testament in Ihrem Bankschließfach aufbewahren? Dann sollten Sie daran denken, dass Ihre Erben oder Vertrauenspersonen auch nach Ihrem Tod Zugriff auf dieses Schließfach haben müssen. Im Normalfall wird die Bank Ihren Erben den Zugang zum Schließfach erst nach Vorlage des Erbscheins gewähren. Einen Erbschein erhalten Ihre Erben aber nur mit dem Testament. Auch müssen Banken das Nachlassgericht nicht über das Bestehen eines Schließfaches informieren. Daher sollten Sie mit Ihrem Bankberater sprechen, damit Ihre Erben eine Vollmacht auch über Ihren Tod hinaus oder eine sogenannte Vollmacht auf den Todesfall erhalten. Ansonsten besteht das Risiko, dass Ihre Erben das Testament nicht finden oder nicht aus dem Schließfach herausholen dürfen.
Stand: 03.06.2025
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