
Rechtsfrage des Tages:
Wüten in Ihrer Urlaubsregion verheerende Waldbrände oder bleiben die Pools wegen Wassermangel leer, wollen Sie vielleicht Ihre Reise gar nicht erst antreten. Wann können Sie kostenfrei von der Reise zurücktreten?
Antwort:
Haben Sie einen Pauschalurlaub gebucht, können Sie die Reise jederzeit stornieren. Je später Sie sich aber von Ihren Urlaubsträumen verabschieden, umso höhere Stornokosten kommen auf Sie zu. Ist Ihre Reise aber aufgrund einer Naturkatastrophe oder Extremwetterlage erheblich erschwert, können Sie kostenlos stornieren.
Kurz vor der Reise
Auch in diesem Jahr berichten die Medien wieder von großer Trockenheit, Waldbränden und Wassermangel. Steht Ihre Reise in eine solche Region kurz bevor und Sie können Ihr Reiseziel noch nicht einmal mehr erreichen, dürfen Sie den Urlaub kostenlos stornieren.
Gut zu wissen ...
Entwickeln sich die Waldbrände erst, wenn Sie vor Ort sind, dann können Sie den Reisevertrag kündigen und auf Kosten des Veranstalters umgehend nach Hause fahren. Ihre nicht genutzten Reiseleistungen bekommen Sie dann auch erstattet.

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Ob Sie auch bei einer Individualreise die Kosten für die Unterkunft erstattet bekommen, hängt von den Regelungen des Reiselandes ab. Oder Sie sind auf die Kulanz Ihres Vermieters angewiesen. Die reiserechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bei Pauschalreisen finden hier keine Anwendung.
Das wird schon
Liegt Ihr Abreisedatum noch einige Wochen entfernt, werden Sie bei einer Stornierung mit teils erheblichen Kosten rechnen müssen. Das Recht auf kostenlose Stornierung steht Ihnen nicht zu. Schließlich kann sich die Lage bis zu Ihrem Reisetermin wieder entspannen. Nur wenn Ihre Reise in eine direkt betroffene Region unmittelbar bevorsteht, kommen Sie ohne Kosten aus dem Pauschalreisevertrag heraus.
Trockenschwimmen
Ob eine Wasserknappheit in Ihrem Urlaubsort eine kostenlose Stornierung rechtfertigt, kommt auf den Einzelfall an. Ist aber der Hotelpool leer oder fallen aufgrund des Wassermangels verschiedene Aktivitäten aus, haben Pauschalurlauber zumindest das Recht, eine Reisepreisminderung geltend zu machen. Möchten Sie von diesem Recht Gebrauch machen, sollten Sie sich bereits im Urlaub an Ihre Reiseleitung wenden und eine Mängelanzeige machen. Dokumentieren Sie den leeren Pool mit Fotos und machen Sie Ihre Ansprüche nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem Reiseveranstalter geltend.
Urlaub in Deutschland
Nicht nur die südlichen Länder sind von Wasserknappheit betroffen. Auch in Deutschland müssen viele Anwohner ihr Wasser rationieren. Und in einigen Regionen ist es sogar schon zu schlimmen Waldbränden gekommen. Daher kann es auch bei uns passieren, dass Sie Ihren privaten Pool nicht mehr auffüllen dürfen oder Urlaube wegen der Waldbrände nicht stattfinden können. Für Urlauber in Deutschland kommt es für ihre Rechte wieder genauso darauf an, ob sie eine Pauschalreise gebucht haben oder die Reise individuell geplant und Reiseleistungen jeweils separat gebucht haben.
Stand: 08.07.2025