Rechtsfrage des Tages:
Um die Vorweihnachtszeit besonders schön zu gestalten, stellen sich viele ihren Weihnachtsbaum schon deutlich vor Heiligabend ins Wohnzimmer. Was aber, wenn die Tanne vorzeitig alle Nadeln verliert? Haben Sie Gewährleistungsrechte?
Antwort:
Dass sich in der Weihnachtszeit die eine oder andere Tannennadel auf den Teppich verirrt, ist vollkommen normal. Ist die Tanne aber schon vor Weihnachten fast kahl, ist das mehr als ärgerlich. Niemand möchte seine Geschenke unter einen kahlen Weihnachtsbaum legen. Schließlich heißt es auch "wie grün sind deine Blätter" und nicht "wie braun sind deine Zweige". Dem Kauf eines Weihnachtsbaums liegt ein gängiger Kaufvertrag zugrunde, bei dem Ihnen ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zusteht. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie Nacherfüllung oder Minderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. In der Praxis kann das aber schwierig werden.
Wann ist ein Baum mangelhaft?
Ein Weihnachtsbaum, der schon kurz nach dem Kauf alle Nadeln verliert, dürfte einen Mangel aufweisen. Sie können vom Verkäufer Nacherfüllung, also die Lieferung eines neuen Baums verlangen oder den Kaufpreis mindern. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Allerdings werden Sie sich zweier ganz praktischen Problemen gegenübersehen.
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Wie weise ich den Kauf nach?
Zum einen müssen Sie nachweisen, dass Sie den Baum auch wirklich bei diesem Verkäufer erworben haben. Das kann in der Praxis schon schwierig werden. Gehen Sie zu einem nur vorübergehend aufgebauten Weihnachtsbaumstand, zahlen Sie meistens bar. Einen Bon werden Sie häufig auch nicht in Ihren Taschen wiederfinden. Hier können Sie nur auf einen Zeugen zurückgreifen. Einfacher ist es, wenn Sie den Baum zum Beispiel im Baumarkt gekauft haben. Dann sollten Sie den Kassenzettel am besten eine Zeit lang aufheben.
Greift die Beweislastumkehr?
Außerdem müssen Sie das Vorliegen eines Mangels beweisen. Zugunsten von Verbrauchern gilt zwar eigentlich eine Beweislastumkehr: Binnen des ersten Jahres nach Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Diese Beweiserleichterung greift aber unter Umständen nicht bei leicht verderblicher Ware. Und dazu zählen auch Weihnachtsbäume. Insgesamt dürfte es rechtlich eher schwierig sein, Gewährleistungsrechte durchzusetzen.
Alternative künstlicher Baum
Der Trend zu einem künstlichen Weihnachtsbaum nimmt immer mehr zu. Wollen Sie sich Ihre Weihnachtsfreude etwas kosten lassen, können Sie täuschend echt aussehende künstliche Bäume erstehen. Neben den teils hohen Kosten haben diese Bäume auch einen weiteren Nachteil: Sie müssen das gute Stück die restlichen elf Monate irgendwo einlagern. Haben Sie keinen Keller oder Dachboden, kann das problematisch sein. Der Vorteil: Ist dieser Baum defekt, können Sie beim Verkäufer nach den übliche Regeln Ihre Gewährleistungsansprüche anmelden.
Kann ich einen Weihnachtsbaum ausleihen?
Eine weitere Variante ist der Mietweihnachtsbaum. Viele Anbieter stellen Ihnen für die Weihnachtstage gegen Zahlung eines Mietpreises einen echten Weihnachtsbaum im Topf zur Verfügung und holen diesen nach den Feiertagen wieder ab. Lesen Sie sich aber den Vertrag und insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durch. Sie sind nämlich in aller Regel verpflichtet, den Baum während der Leihzeit gut zu pflegen. Vertrocknet er oder geht er ein, sollten Sie Ihre Rechte kennen und wissen, ob Sie gegebenenfalls Schadenersatz schulden.
Stand: 03.12.2025
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