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Weihnachtsbaum ohne Nadeln: was tun?

Umtausch möglich?

Verliert Ihr Baum frühzeitig alle Nadeln, stehen Ihnen kahle Weihnachtstage ins Haus. Hier erfahren Sie, ob Sie einen neuen bekommen.

Ein kleiner Junge hilft strahlend beim Verladen des Weihnachtsbaums ins Auto.

Rechtsfrage des Tages:

Dass sich in der Weihnachtszeit die eine oder andere Tannennadel auf den Teppich verirrt, ist vollkommen normal. Ist Ihr Weihnachtsbaum aber schon vor Weihnachten fast kahl, ist das mehr als ärgerlich. Haben Sie Gewährleistungsrechte, wenn Ihr Baum schon frühzeitig alle Nadeln abwirft?

Antwort:

Niemand möchte seine Geschenke unter einen kahlen Weihnachtsbaum legen. Schließlich heißt es auch "wie grün sind deine Blätter" und nicht "wie braun sind deine Zweige". Dem Kauf eines Weihnachtsbaums liegt ein gängiger Kaufvertrag zugrunde, bei dem Ihnen ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zusteht. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie Nacherfüllung oder Minderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. In der Praxis kann das aber schwierig werden.

Kahler Baum als Mangel

Ein Weihnachtsbaum, der schon kurz nach dem Kauf alle Nadeln verliert, dürfte einen Mangel aufweisen. Sie können vom Verkäufer Nacherfüllung, also die Lieferung eines neuen Baums verlangen oder den Kaufpreis mindern. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Allerdings werden Sie sich zweier ganz praktischen Problemen gegenübersehen.

Kauf nachweisen

Zum einen müssen Sie nachweisen, dass Sie den Baum auch wirklich bei diesem Verkäufer erworben haben. Das kann in der Praxis schon schwierig werden. Gehen Sie zu einem nur vorübergehend aufgebauten Weihnachtsbaumstand, zahlen Sie meistens bar. Einen Bon werden Sie häufig auch nicht in Ihren Taschen wiederfinden. Hier können Sie nur auf einen Zeugen zurückgreifen. Einfacher ist es, wenn Sie den Baum zum Beispiel im Baumarkt gekauft haben. Dann sollten Sie den Kassenzettel am besten eine Zeit lang aufheben. 

Leicht verderblich

Außerdem müssen Sie das Vorliegen eines Mangels beweisen. Zugunsten von Verbrauchern gilt zwar eigentlich eine Beweislastumkehr: Binnen der ersten sechs Monate nach Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Diese Beweiserleichterung greift aber nicht bei leicht verderblicher Ware. Und dazu zählen auch Weihnachtsbäume. Insgesamt dürfte es rechtlich daher eher schwierig sein, Gewährleistungsrechte durchzusetzen.

Alternative künstlicher Baum

Der Trend zu einem künstlichen Weihnachtsbaum nimmt immer mehr zu. Wollen Sie sich Ihre Weihnachtsfreude etwas kosten lassen, können Sie schon täuschend echt aussehende künstliche Bäume erstehen. Neben den teils hohen Kosten haben diese Bäume aber auch einen weiteren Nachteil: Sie müssen das gute Stück die restlichen elf Monate irgendwo einlagern. Haben Sie keinen Keller oder Dachboden, kann das problematisch sein.

Baum leihen

Eine weitere Variante ist der Mietweihnachtsbaum. Viele Anbieter stellen Ihnen für die Weihnachtstage gegen Zahlung eines Mietpreises einen echten Weihnachtsbaum im Topf zur Verfügung und holen diesen nach den Feiertagen wieder ab. Lesen Sie sich aber den Vertrag und insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durch. Sie sind nämlich in aller Regel verpflichtet, den Baum während der Leihzeit gut zu pflegen. Vertrocknet er oder geht er ein, sollten Sie Ihre Rechte kennen und wissen, ob Sie gegebenenfalls Schadenersatz schulden.

 

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