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Ist eine Reservierung im Restaurant verbindlich?

Für Gast & Wirt

Wollen Sie schick essen gehen, sollten Sie vorher einen Tisch reservieren. Ist das dann nur für den Gast verbindlich oder auch für den Wirt?

Die junge Bedienung nimmt die Bestellung mit dem Tablet auf.

Rechtsfrage des Tages:

Um auch sicher einen Platz in Ihrem Lieblingsrestaurant zu bekommen, müssen Sie meist vorher reservieren. Was passiert, wenn Sie doch keine Lust haben und nicht absagen? Und was, wenn das Restaurant Ihre Reservierung verbummelt?

Antwort:

Wer Wert auf ein besonderes Restaurant legt und sichergehen möchte, auch einen Platz zu bekommen, sollte vorher reservieren. Für den Gast ist es natürlich besonders ärgerlich, wenn die Reservierung nicht vorgenommen wurde und das Restaurant voll ist. Aber auch für den Gastwirt kann es finanzielle Folgen haben, wenn ein reservierter Tisch unbesetzt bleibt.

Ist eine Reservierung ein Vertrag?

Eine Tischreservierung ist zwar noch kein rechtlich bindender Vertrag, verbindlich ist sie trotzdem. Sagen Sie einfach nicht ab, können Sie sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen. Das deutsche Recht kennt nämlich einen solchen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss. Juristen nennen dies „culpa in contrahendo“. Durch eine Reservierung haben sich Gast und Restaurantbetreiber darüber verständigt, einen Bewirtungsvertrag abzuschließen. Kommt aber kein Vertrag zustande, weil entweder der Tisch an jemand anderen vergeben wurde oder der Gast einfach nicht erscheint, kann der andere Teil Schadensersatz für Aufwendungen in Erwartung des Vertrages verlangen.

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Welcher Schaden entsteht dem Restaurant?

Ist das Restaurant ausgebucht, plant der Betreiber entsprechende Speisen- und Getränkemengen ein und teilt gegebenenfalls sogar zusätzliche Arbeitskräfte ein. Werden dann beispielsweise leicht verderbliche Lebensmittel nicht aufgebraucht und müssen entsorgt werden, stellt dies einen spürbaren finanziellen Schaden dar. Einen entgangenen Gewinn können Gastwirte hingegen meist mangels Beweisbarkeit nicht verlangen. Hat umgekehrt der Gast vergeblich auf seinen reservierten Platz gehofft, kann er zum Beispiel Fahrtkosten ersetzt verlangen.

Problem der Beweisbarkeit

Schwierigkeiten kann auf beiden Seiten die Beweisbarkeit des Anspruchs bereiten. Bei einer telefonischen Reservierung müssten Sie beweisen, dass Sie für eine bestimmte Uhrzeit auch tatsächlich eine Reservierung erbeten haben. Auch müssen Sie einen behaupteten Schaden beweisen. Ein versetzter Gastwirt müsste nachweisen können, dass er den reservierten Tisch nicht anderweitig vergeben konnte und daher finanzielle Einbußen erlitten hat. Dies kann in der Praxis schwer werden.

Große Feiern sind leichter nachweisbar

Je genauer und umfangreicher die Reservierung ist, umso leichter kann der Nachweis fallen. Haben Sie beispielsweise einen Tisch für 20 Personen anlässlich einer Familienfeier mit einer besonderen, extra für diesen Anlass zusammengestellten Menüfolge nebst spezieller Tischdekoration reserviert, werden Ihre Ansprüche begründbar sein. Haben Sie hingegen einen Tisch für zwei Personen für ein Essen à la carte reserviert, dürfte der Nachweis der Reservierung und etwaiger Aufwendungen schwerer fallen.

Muss ich eine Reservierung absagen?

Um Ärger zu vermeiden und auch später noch einmal mit gutem Gewissen das Restaurant aufsuchen zu können, sollten Sie als Gast im Verhinderungsfall rechtzeitig absagen. Meist halten Restaurants Tische für etwa 30 Minuten nach dem eigentlichen Termin reserviert. Danach können sie den Tisch wieder frei vergeben. Fair ist es daher, selbst eine sehr kurzfristige Absage telefonisch mitzuteilen. So haben Gastwirte die Chance, anderen Gästen den freigewordenen Tisch anzubieten. Manche Restaurants führen sogar eine Art Warteliste und informieren Gäste über abgesagte Reservierungen, die trotz voller Belegung auch kurzfristig noch auf ein Plätzchen hoffen.

Stand: 03.12.2025

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